VERFASSUNGSGERICHTSURTEIL - Online Durchsuchung

Dieses Thema im Forum "Netzwelt" wurde erstellt von Fakerblade, 27. Februar 2008 .

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  1. 27. Februar 2008
    Das NRW-Gesetz zur Online-Durchsuchung wurde von den Verfassungsrichtern heute gestoppt - der Ausspähung von Computern setzte Karlsruhe sehr enge Grenzen. Die Koalition wird es nun schwer haben, eine entsprechende Regelung zu formulieren.


    Berlin – Verfassungsgerichtspräsident Hans-Jürgen Papier war nicht gerade bescheiden bei der Einordnung des heutigen Urteils. Die Entscheidung über die Regelung aus Nordrhein-Westfalen, die dem Verfassungsschutz die heimliche Recherche auf Rechnern von Verdächtigen erlaubte, weist laut Papier "weit über den konkreten Fall" hinaus.


    Der Senat habe über das "Grundrecht auf die Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme" zu entscheiden gehabt - und nicht nur über ein Gesetz. Da fast jeder Bürger heute mit Computern arbeite, sei dies ein zentrales Thema, so Papier.


    So zentral das Thema ist, so deutlich wiesen die Richter die Politik und vor allem die Sicherheitsbehörden heute in enge Schranken. Demnach dürfen Computer von Verdächtigen mit Spionageprogrammen nur dann ausgeforscht werden, wenn "überragend wichtige Rechtsgüter" wie Menschenleben oder der Bestand des Staates konkret gefährdet seien und auch dann nur mit Zustimmung eines Richters. Intime Daten aus dem Kernbereich privater Lebensgestaltung sollen möglichst nicht erhoben und dürfen auf keinen Fall verwertet werden. Damit orientierten sich die Richter an der Regelung zur Wohnraumüberwachung.

    Das eigentlich zu behandelnde Gesetz aus NRW bezeichneten die Richter als nichtig, weil es verfassungswidrig sei. Nach dem NRW-Gesetz durfte der Landesverfassungsschutz E-Mails oder Internet-Chats beobachten. Die Behörden konnten auf Festplatten gespeicherte Daten ausspionieren. Auch der Zugriff auf Internet-Telefonate war erlaubt. Das, so der Tenor der heutigen Grundsatzentscheidung, geht viel zu weit. Damit gab der Erste Senat den Verfassungsbeschwerden einer Online-Journalistin, eines Mitglieds der Partei Die Linke und dreier Rechtsanwälte statt, darunter der FDP-Politiker Gerhart Baum.

    Schäuble hofft auf schnelle Umsetzung

    Mit der Entscheidung haben die Richter die Anti-Terror-Pläne deutscher Behörden klar beschnitten. Auch wenn das Urteil nun in allen beteiligten Ministerien noch einmal geprüft wird und eine Einigung innerhalb der Großen Koalition wahrscheinlich ist, steht schon fest, dass die Fahnder mit dem Instrument nur an sehr kurzer Leine agieren können – vielleicht so kurz, dass die Maßnahme kaum eingesetzt wird.

    Innenminister Schäuble (CDU) ließ mitteilen, er hoffe noch immer auf eine schnelle Einigung und der Schaffung eines Gesetzes, das sich im Rahmen der Entscheidung bewegt. Wirklich zufrieden aber kann der Minister mit dem Rüffel aus Karlsruhe nicht sein. Wie beim Großen Lauschangriff wird ein mögliches Gesetz so viele Hürden enthalten, dass es in der Fahnder-Praxis kaum noch anwendbar ist, fürchten seine Fachleute.


    Quelle: Verfassungsgerichtsurteil: Hohe Hürden für Online-Fahnder - Schäuble hofft trotzdem auf Umsetzung - SPIEGEL ONLINE


    Kommentar:

    Das ganze Rumgeheule war um sonst, denn so werden auch andere Gesetze zu Datenspeicherung, Datenauswertung abgeschmettert werden.

    MfG
    F.
     
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