vertrag zustande gekommen ? Geschäftlich

Dieses Thema im Forum "Alltagsprobleme" wurde erstellt von Can, 26. November 2009 .

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  1. 26. November 2009
    Hallo,
    es geht um folgenden Sachverhalt:

    Mensch Müller ist Geschäftsinhaber und bestellt bei Peter 100 backöffen. Herr Müller zahlt eine anzahlung von 1000€ an ( gesammtsumme 10000€ )

    Müller lässt die anfertigung von 100 Backöffen starten und möchte per express versand die ware geliefert bekommen.

    Am nächsten tag fällt Herr Müller ein , ich brauch die backöffen doch nicht die alten tuns auch noch.Ich möchte lieber mein Geld von Peter zurück.

    So jetzt sitz Peter mit 100 backöfen und unmengen an kosten da, und lehnte bisher die rückzahlung von 1000€ zurück.

    Da beide Geschäftsmänner sind besteht hier kein rücktrittsrecht für Müller. Ist ein Vertrag zustande gekommen wenn ja wann ?

    Ich denke mal nach der Anzahlung von 1000€ von Müller oder ?

    Wenn das ganze vor Gericht geht wer wird gewinnen ?
     
  2. 26. November 2009
    AW: vertrag zustande gekommen ? Geschäftlich

    Jop Mit der Anzahlung zeigt er sich ja bereit, die Backöfen zu nehmen und zu Zahlen
    Bin mir aber da nicht 100% sicher aber bin der meinung das es so war
     
  3. 26. November 2009
    AW: vertrag zustande gekommen ? Geschäftlich

    Na der Backofen-Hersteller gewinnt. War ja ein "Direktkauf", oder? Also die beiden Herren standen gegenüber und haben das "mündlich" vereinbart? Also für den Backofen-Hersteller wirds wohl schwer, wobei auch mündliche Verträge anerkannt sind.
    Und da er das Geld bereits gezahlt hat, besteht insofern kein "Rückgaberecht". Der Käufer kann nur auf Kulanz hoffen.

    Also denk ich mal. Kann ich dir nicht mit Sicherheit sagen. Jedoch gibst auch das Recht der Stornierung, die jedoch Stornogebühren oder Konventionalstrafen nach sich ziehen kann (die dann auch dem Aufwand des Backofen-Herstellers entsprechen)
     
  4. 26. November 2009
    AW: vertrag zustande gekommen ? Geschäftlich

    Deine aussagen überschneiden sich gewinnt der hersteller oder nicht ?

    Die beiden standen sich nicht gegenüber nur telefonisch bzw schriftlich.

    Herr Müller hat 1000€ angezahlt aber noch keine backofen erhalten, denn er bekommt die 100 backöfen bei kompletter bezahlung , die Ware wird Vor Ort Geliefert
     
  5. 26. November 2009
    AW: vertrag zustande gekommen ? Geschäftlich

    ein vertrag benötigt 2 übereinstimmende willenserklärungen.

    müller gibt seine willenserklärung durch die bestellung der öfen bei peter ab (die form ist hier egal). nun liegt es an peter, ob der vertrag zustande kommt: er muss ebenfalls eine willenserklärung abgeben. dies geschieht hier durch konkludentes handeln: er beginnt mit der produktion der öfen.

    -> der vertrag ist mit beginn der produktion zustande gekommen

    eine leicht abgeänderte variante gibt es auch noch, wenn müller bei peter "stammkunde" ist und regelmäßig zu vereinbarten konditionen ware bestellt:

    in dem fall KANN ein vertrag schon zustande kommen mit eingang der willenserklärung des müller bei peter.
     
  6. 26. November 2009
    AW: vertrag zustande gekommen ? Geschäftlich

    Und wiedermal hat Timer recht. Was Timer im letzten Absatz bezeichnet wird auch als Stillschweigende Zustimmung bezeichnet.
     
  7. 26. November 2009
    AW: vertrag zustande gekommen ? Geschäftlich

    Nicht destotrotz, muss er sogar (sollte der Vertrag nichtig sein) dir die bereits entstandenen Kosten rückerstatten!
     
  8. 26. November 2009
    AW: vertrag zustande gekommen ? Geschäftlich

    Mal ganz davon abgesehen dass sowas nie vorkommen würde:

    In diesem Fall besteht kein Rücktrittsrecht.

    Dieses Rechtsgeschäft wäre nur bei

    - Arglistiger Täuschung
    - Falsche Übermittlung
    - Widerrechtliche Drohung
    - Irrtum

    anfechtbar. Keine dieser Punkte trifft bei diesem Rechtsgeschäft zu.
    Bei solch einer Stückzahl und bei solchen Summen wird in der Regel NIE ein formfreier Vertrag (hier mündlich) abgeschlossen.

    Diese sind entweder schriftlich, oder sogar notariell Beurkundet.

    Wenn ein Kaufvertrag zustande gekommen ist, so entstehen für beide Vertragspartner Verpflichtungen, die einzuhalten sind. Der Fachbegriff hierfür lautet "Verpflichtungsgeschäft".

    Der Verkäufer verpflichtet sich zur:

    - Übergabe der Sache
    - Übertrag des Eigentums
    - Einhaltung des Kaufpreises.

    Der Käufer verplfichtet zur:

    - Bezahlung des Kaufpreises
    - Annahme der Ware.

    Gruß Trev

    Edit: War wohl etwas zu langsam
     
  9. 26. November 2009
    AW: vertrag zustande gekommen ? Geschäftlich

    ehrlich? mittlerweile zweifle ich daran^^

    ich habe mir den fall (so wie er oben dargestellt ist) nicht richtig durchgelesen: der fall ist nicht eindeutig lösbar, denn:

    es ist nicht beschrieben, wie müller bei peter bestellt. das ist hier aber immens wichtig...

    wenn er per telefon/skype/direktem gespräch bestellt hat, dann ist das eine willenserklärung unter anwesenden -> vertrag sofort wirksam (wenn peter zustimmt)

    wenn müller per brief bestellt hat, dann ist der vertrag zustande gekommen, sobald die willenserklärung dem peter zugeht. bei einem brief werden dafür i.d.R. 3 tage angenommen. da peter sofort mit der produktion beginnt, ist ihm die willenserklärung aber schon früher zugegangen, der vertrag wird also ab dem zeitpunkt wirksam, indem peter den brief/die email in den händen hält. (unter der annahme, dass dem müller ein angebot des peter vorliegt -> das ist ebenfalls nicht im falltext vorhanden)
     
  10. 26. November 2009
    AW: vertrag zustande gekommen ? Geschäftlich

    Ich denke Peter würde vor Gericht gewinnen ich glaub wir hatten so was mal in bwl . zurückgeben kann er die sowieso nicht da er als Kaufmann gekauft hat und nicht als Privatperson von daher zählen nicht die normalen Verbraucher rechte und eine mündliche Abmachung ist rechtens und falls er dir anzweifelt und der andere dafür zeugen aufbringen kann wird ganz klar peter gewinnen und der andere wird alle kosten tragen + zinsen.
     
  11. 26. November 2009
    AW: vertrag zustande gekommen ? Geschäftlich

    er muss die backöfen kaufen oder zumindest bezahlen allein wenn er ein angebot zugeschickt bekommt (ohne aufforderung) und dann geld üerweist in höhe des angebots entsteht ein kaufvertrag
     
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