von esimsen.com verarscht was nun?

Dieses Thema im Forum "Alltagsprobleme" wurde erstellt von SynT@x, 8. September 2008 .

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  1. 8. September 2008
    Hi hab ein großes problem also diese verdammte gratis sms pages...
    hab mich bei esimsen angemeldet da da stand 100 frei sms zur verfügung.

    sooo hab dann mal losgesimmst und so da kommt ne mail...
    130€!!!!
    ich dann gefragt wieso weshalb die dann so jaaa vertrags gebühr etc...

    ich hab falsches alter angegeben hab ich gesagt und so und die dann...
    jaa betrugs etc...
    ich bin voll am ende meine eddys dürfen dat net mitkriegen was soll ich tun??????

    ich bin voll am verzweifeln...

    ;( ;(
     
  2. 8. September 2008
    AW: von esimsen.com verarscht was nun?

    lol keine angt nicht verzweifeln...schreibe denen dass du nicht wusttest dass es geld kostet und du es widerrufen willst..aber wayne selbst wenn du das nicht machst..scheiß auf die habe letztens erst im tv gesehen dass das alles abzocke ist und rechtliche nicht erlaubt..sie müssen groß und deutlich hinschrieben was es kostet..sobald es nur kklein da steht , ist es nicht gültig...


    lol ich habe die seite gesehen haha ey mach dir keinen kopf ich bin auch schon paar mal auf so seiten gfewesen und die wollten auch von mir geld..habe mich schlau gemacht...dann kamen mahnungen und drohungen zu ner grichtsverthandlung und ich habe gesagt ****teuch und einfach nicht bezahlt...zack das war jahre her und nie wieder kam was.......diese art abzocke baut darauf dass leute wie du angst bekommen und geld bezahlen..diese ganzen rechnungen werden einfach nur per computer versendet mit der hoffnung jemand bekommt angst und zahlt das.....


    glaube mir einfach und vertrau mir BITTE....zahl einfach garnix..denke dir ****T EUCH und fertig aus auch wenn mal ne mahnung kommt blabla ****t euch.....erst WENN ein richterliches, amtliches dokument ins haus flattert würde ich mir gedanken machen, aber das wird niemals passieren glaun mir...von daher wayne..scheiß auf die......du wirst bald nix mehr von denen hören
     
  3. 8. September 2008
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 15. April 2017
    AW: von esimsen.com verarscht was nun?

    sticky!

    Was tun wenn man nun doch in die Falle getappt ist?
    Vertragsfallen - RR:Board

    und in zukunft 2x schaun ob du dich da anmeldest, gibt genügend die ohne anmeldung nen guten service liefern (sms-lotse.de)
     
  4. 8. September 2008
    AW: von esimsen.com verarscht was nun?

    wie alt biste denn?? wenn du unter 18 sein solltest, dann ist es eh egal, weil der vertrag damit ungültig wäre!!

    ansonsten hat ThoCla schon recht!!
     
  5. 8. September 2008
    AW: von esimsen.com verarscht was nun?

    echt?
    loool ok iuch vertraue dir!
    ein fettes dankeschön jetzt geht es mir viiiiieeel besser
    das steht nämlich unter der seite versteckt das sieht man gar net -.-'
    ein FETTES BW omg hoffentlich stimmts auch


    #edit:

    oH so schnell wieder antworten
    jaaa bin 16 (*chrm jaa sehr jung ich weiss*)
    bws habt ihr alle.
    und danke für die liste.
     
  6. 8. September 2008
    AW: von esimsen.com verarscht was nun?

    Copy und Paste einfach dass

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    aufgrund der speziellen Gesetzgebung bezüglich der Geschäftsfähigkeit Minderjähriger muss ich Ihnen leider mitteilen dass ich ... Jahre alt bin und meine Eltern von einem Geschäftsabschluss nichts wussten.
    Sollten Sie trotzdem an dieser Summe festhalten, werde ich wohl gerichtliche Schritte mit meinem Anwalt und meinen Eltern abwägen.

    Hier noch das Zitat aus dem bürgerlichen Gesetzbuch.

    Beschränkte Geschäftsfähigkeit bei Minderjährigen zwischen 7 und 18 Jahren
    Beschränkt geschäftsfähig sind Minderjährige vom vollendeten 7. bis zum vollendeten 18. Lebensjahr (§ 106 BGB). Die meisten Rechtsgeschäfte, die beschränkt Geschäftsfähige schließen, sind schwebend unwirksam, wenn sie nicht mit Einwilligung des gesetzlichen Vertreters (in der Regel die Eltern) geschlossen werden. Die Eltern können dem Rechtsgeschäft jedoch auch nachträglich zustimmen, d. h. genehmigen (§ 183, § 184 BGB).

    Mit freundlichen Grüßen
    ...
     
  7. 8. September 2008
    AW: von esimsen.com verarscht was nun?

    stimmt schon ;-) habe das erstens selbst schon bei 88sms.de und bei nachbarschaft24.de mitmachen müssen und habe auf die geschissen


    zudem kam das schon paar mal bei planetopia und sterntv


    zahl einfach nix und denk dir ****T euch..falls es vor gericht kommt, gewinnst du...weil man nicht verlangen kann dass der käufer erst die ganzen AGB durchliest....die müssen zuerst groß und dick schrieben dass es geld kostet..bei meiner einen seite stand es in klein da..nicht mal in der agb sondern direkt auf der seite..nur halt in klein und das war auch nicht rechtens..und es kam nie wieder was
     
  8. 8. September 2008
    AW: von esimsen.com verarscht was nun?

    jooo SOLLTE ma ein brief kommen dann können dich mich ma wirklich jetzt ^^
    scheiss abzocke -.-'
    aber gottseidank gibts RR und hilft
    sollten dir mir wieder schreiben dann benutz ich dein formular krypton!

    *BW rauuuus*
     
  9. 8. September 2008
    AW: von esimsen.com verarscht was nun?

    Hallo Syntax,

    habe gelesen was du geschrieben hast und da du Minderjährig bist ist die Sache ja sehr einfach wie schon beschrieben ;-)

    Da meine Freundin aber die selbe e-mail bekommen hat, weil sie sich auch dort angemeldet hat habe ich den Vertrag widerrufen und gekündigt. Es kam seit 1 Monat nicht einmal eine Bestätigung oder eine Anfechtung meines Widerrufs. Des weiteren ist nach §4... ach lassen wir das... auf jeden Fall habe ich für alle weiteren User die diese ominöse E-Mail bekommen haben ein Schreiben vorbereitet:

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    mit Schreiben vom (Bitte einfügen ;-) machen Sie eine Forderung in Höhe von (Bitte einfügen ;-) gegen mich
    geltend. Diese ist unberechtigt.
    Zwar habe ich mich auf Ihrer Seite (Bitte einfügen ;-) angemeldet, jedoch ist kein Vertrag zu den
    von Ihnen behaupteten Konditionen zustande gekommen. Auf Ihrer Seite wird völlig
    unscheinbar auf die Kostenfolge hingewiesen, so dass sie ohne weiteres übersehen
    werden konnte und von mir auch übersehen wurde.
    Hilfsweise erkläre ich die Anfechtung, weil lediglich eine Gratis-Nutzung gewollt war
    und keine kostenpflichtige.
    Außerdem habe ich Ihnen bereits eine Widerrufsbelehrung und gleichzeitig eine Kündigung per Post zugesandt und bereits auf die unberechtigte Forderung hingewiesen.
    Aus den genannten Gründen werde ich keinerlei Zahlung leisten.
    Ich bitte um Bestätigung, dass die Angelegenheit erledigt ist.
    Mit freundlichen Grüßen


    Auch weitere Schreiben von Inkassobüros oder Rechtsanwälten einfach ablegen, aufbewahren und ansonsten ignorieren!
    Erst wenn das Gericht schreibt, ja erst dann könnt ihr euch überlegen weitere Schritte einzuleiten!
     
  10. 8. September 2008
    AW: von esimsen.com verarscht was nun?

    ok ich danke euch allen für diese tipps leute ich hoffe ma hab jedem ne bw gegeben ich halte mich an eure ratschläge
    dann
    -close-
    ich ma
     
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