Was gehört alles zu einer Beweissicherung?

Dieses Thema im Forum "Szene News" wurde erstellt von Shawn, 16. September 2010 .

Schlagworte:
  1. 16. September 2010
    Servus

    was gehört zu einer Beweissicherung beispielsweise wenn man beim laden mit torrent erwischt wurde?
    Die Ip reicht ja meines wissens nicht aus.
    Müssen dazu die Festplatten konfisziert werden damit die daten auch vorliegen oder reicht es bereits aus wenn beim Upload teile der datei von einem PC geladen werden?

    btw nein ich wurde nicht erwischt oder so^^
     
  2. 16. September 2010
    AW: Was gehört alles zu einer Beweissicherung?

    Das kann variieren.

    Die momentan gängige Praxis ist, dass mit deiner IP beim Staatsanwalt ein Durchsuchungsbefehl beantragt wird (natürlich nur, wenn diese in gegebenem Zusammenhang von den Behörden selbst oder Beauftragten ermittelt wurde). Da eine IP kein Beweis sondern höchstens ein Indiz ist, wird danach dein Haus nach belastendem Material durchsucht. Wird nun etwas gefunden kann man dir die Tat beweisen und du kannst mit entsprechenden Konsequenzen rechnen. Sollte dies nicht der Fall sein bist du nur deinen PC für einzige Zeit los.

    Viel mehr kann man dazu wahrscheinlich nicht sagen, aber ich wünsche den 20 Hobby-Anwälten nach meinem Post viel Spaß.
     
  3. 16. September 2010
    AW: Was gehört alles zu einer Beweissicherung?

    Eine IP reicht zur Zeit nur bei einer Abmahnung und da bist du dann in einer misslichen Lage, weil du nur mit sehr hohem Aufwand etwas anderes beweisen kannst.
    Aber das ist ein anderes Thema. Wenn du jetzt übers Torrentnetzwerk etwas hoch oder herunterlädst, und die Staatsanwaltschaft gegen dich ermittelt (mittlerweile unwahrscheinlich), dann wird die IP Adresse ermittelt und dann wird weiter gehandelt. Im Rahmen der Beweissicherung ist meistens ne Hausdurchsuchung gratis mit dabei.

    Naja, strafrechtlich wird so gut wie nicht mehr gegen Filesharingbenutzer vorgegangen, dafür zivilrechtlich umso mehr. Durch den zivilrechtlichen Auskunftsanspruch werden Staatsanwaltschaften entlastet und Abmahnkanzleien haben leichtes Spiel ihre Beweissicherung für eine teure Abmahnung zu vollenden. Dafür laden sie ein Teil der Datei an und sichern die IP Adresse, fragen beim ISP an und schicken dir dann die Abmahnung. Du darfst dann gegenteiliges beweisen und das ist quasi unmöglich, weil die IP Adresse (wenn dynamisch) wahrscheinlich schon längst wieder gelöscht ist, dein Router keine Logs führt (müsste durch Drittunternehmen verwaltet werden).

    In der c't von letzter Woche ist ein sehr interessanter Artikel dazu drin.
     
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