widerrufsrecht bei karten

Dieses Thema im Forum "Alltagsprobleme" wurde erstellt von ThoCla, 30. September 2008 .

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  1. 30. September 2008
    mal ne frage habe für mich und meine freundin musicalkarten bestellt..per lastschriftverfahren schon abgebuchtu nd unterwegs mit der post zu mir..nun haben wir heute erfahren dass wir doch nicht dort hin können...gibt es ein widerrufsrecht bei solchen karten? oder müssen wir die bei ebay verkaufen?
     
  2. 30. September 2008
    AW: widerrufsrecht bei karten

    Ist doch immer verschieden. Am besten du rufst da an wo du die bestellt hast udn fragst ob die die wieder zurücknehmen.Manche nehmen die zurück, manche nicht.Vllt. ktiegst du auch net den ganzen Preis wieder oder so , also ruf einfach da an und frag nach.
    Wenn's nicht geht bleibt dir wohl nix anderes übrig als die zu verscherbeln.
     
  3. 30. September 2008
    AW: widerrufsrecht bei karten

    bei den karten kann es sein dass sie nicht übertagbar sind, in dem fall kannst du die auch nicht weiterverkaufen.
    aber da es ein normales musical ist denke ich das nicht.

    zurückgeben kannst du die natürlich, ob du den volen kaufpreis zurückerhälst ist die andere frage.
    dazu musst du dich aber direkt beim anbieter melden und fragen wie die das handhaben.

    gruß
    viper
     
  4. 30. September 2008
    AW: widerrufsrecht bei karten

    hab was gefunden beim anbieter...danke euch bw ist raus


    Rückgabe von Eintrittskarten und Rücktrittsrecht

    9. Rückgabe von Eintrittskarten und Rücktrittsrecht

    9.1 Die vermittelten Eintrittskarten sind grundsätzlich von einem Widerruf, mithin von Umtausch und Rücknahme, ausgeschlossen.

    9.2 Ein Rücktritt des Kunden vom Vermittlungsvertrag ist allerdings in Fällen der Terminsverlegung auf ein anderes Datum bzw. bei Absage von Veranstaltungen, die nicht Sportveranstaltungen sind, möglich.

    9.2.1 Soweit Ticket Online Informationen über abgesagte oder geänderte Veranstaltungstermine zur Verfügung stehen, werden Sie von Ticket Online unverzüglich nach Kenntnisnahme dieser Informationen durch Ticket Online via Telefon, soweit möglich, informiert. Die genaue Uhrzeit bzw. das Datum von Terminsänderungen von Sportveranstaltungen sind abweichend von Satz 1 der Tagespresse oder dem Internet zu entnehmen.

    9.2.2 Eine eventuelle Rückabwicklung erfolgt ausschließlich zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Veranstalter, der sowohl im Rahmen des Bestellvorgangs bekannt gegeben wird als auch auf den Tickets vermerkt ist. Es gilt Ziffer 3.2.

    9.3 Ticket Online behält sich einen Rücktritt vom Vermittlungsvertrag für den Unmöglichkeitsfall, insbesondere für Fälle höherer Gewalt, vor. Für den Rücktrittsfall wird Ticket Online den Kunden unverzüglich nach Kenntnis bezüglich aller die Unmöglichkeit begründenden Faktoren informieren und dem Kunden etwaig seinerseits erbrachten Leistungen oder Teilleistungen unverzüglich zurückerstatten.
     
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