wieviel können studenten verdienen?

Dieses Thema im Forum "Finanzen & Versicherung" wurde erstellt von Can, 13. Juni 2010 .

Schlagworte:
  1. 13. Juni 2010
    Hallo,
    ich bin student im 2ten semester und habe einen job in der gastronomie angenommen.Ich möchte soviel wie möglich verdienen jedoch möchte ich nicht das von meinem gehalt steuern usw abgezogen werden.Aushilfe Basis kann man ja bis 400€ steuerfrei verdienen.Wie sieht das bei studenten aus ? Würde es sich bei meiner arbeit lohnen , besser auf kleingewerbe zu arbeiten ?
     
  2. 13. Juni 2010
    AW: wieviel können studenten verdienen?

    Ich glaub da gibt es nur die 61 Tage grenze im Jahr die man als Schüler/Student steuerfrei arbeiten kann.

    mfg Gman
     
  3. 13. Juni 2010
    AW: wieviel können studenten verdienen?

    es gibt diese 61 tage regelung.
    für die krankenkasse gibt es dann noch mal eine 20 stunden/ woche regelung

    in der gastronomie solltest du aber auch was schwarz bekommen.
    Versuch deinen chef dazu zu überreden halb halb arbeiten zu können
     
  4. 13. Juni 2010
    AW: wieviel können studenten verdienen?

    ich hab mal was von 7500 € im jahr gehört.. leg ich meine hand jetzt aber auch nicht für ins feuer.
     
  5. 13. Juni 2010
    AW: wieviel können studenten verdienen?

    Du kannst 2100 Euro Ehrenamtlich verdienen...aber nur bei sozialen job und 400 euro bei normalen job steuerfrei...natürlich darfst du als student mehr arbeiten, der rest wird dann aber versteuert.
    Du kannst aber z.b. nur in der semesterferien arbeiten und dir das auf das ganze jahr verteilt auszahlen lassen, so dass du pro monat 400 euro verdiehnst...das währen dann im jahr 4800 euro.
     
  6. 13. Juni 2010
    AW: wieviel können studenten verdienen?

    die freigrenze verändert sich jährlich und ist auch davon abhängig, ob du noch kindergeld erhälst oder nicht.

    die summe deiner einkünfte aus nicht selbstständiger arbeit, vermietung und verpachtung, selbstständigkeit, gewerbebetrieb und kapitalvermögen darf dabei ca 7680 € (in 2009) im jahr nicht übersteigen.

    sollte dies EINMAL passieren, ist kindergeld für dich für immer vorbei!!

    die grenze ist eine andere als die ESt-Freiheitsgrenze, die momentan bei knapp über 8000 euro liegt.
     
  7. 15. Juni 2010
    AW: wieviel können studenten verdienen?

    Hi,

    das stimmt.
    Du musst aber auch noch darauf achten, das dein Nebenjob, die Studienzeit nicht überholt. Will sagen, wenn du, zeitmässig gesehen, mehr Stunden arbeiten gehst als studieren, dann kann die frei Grenze von kanpp 7700€ aufgehoben werden - da dann ein "Scheinstudium" vermutet wird.
    Wenn du z.B. nachts in ner DIsse arbeitest, dann ist das nicht so schlimm (für gewöhnlich geht ein Student nachts nicht in die UNI) als wenn du z.B. als Frühstückskeller in nem Hotel arbeitest.

    Für weitere Anregungen kannste ja mal hier vorbeisurfen.

    Cu
    Death-Punk
     
  8. 15. Juni 2010
    AW: wieviel können studenten verdienen?

    Jop. Das heißt du kannst 640EUR im Monat verdienen, zahlst dann steuern, aber bekommst alles mit der Steuererklärung wieder. ( Sieh die Steuern die du zahlst als Sparstrumpf an )
     
  9. 20. Juni 2010
    AW: wieviel können studenten verdienen?

    Steuerfrei sind 7664,- Euro, alles was darüber ist musst du versteuern. Aber nur das was darüber ist.
     
  10. 20. Juni 2010
    AW: wieviel können studenten verdienen?


    fast richtig: relevanter § 32a EStG

    (1) 1Die tarifliche Einkommensteuer bemisst sich nach dem zu versteuernden Einkommen. 2Sie beträgt vorbehaltlich der §§ 32b, 32d, 34, 34a, 34b und 34c jeweils in Euro für zu versteuernde Einkommen 1.bis 7 834 Euro (Grundfreibetrag):
    0;
    2.von 7 835 Euro bis 13 139 Euro:
    (939,68 • y + 1 400) • y;
    3.von 13 140 Euro bis 52 551 Euro:
    (228,74 • z + 2 397) • z + 1 007;
    4.von 52 552 Euro bis 250 400 Euro:
    0,42 • x – 8 064;
    5.von 250 401 Euro an:
    0,45 • x – 15 576.
    3„y“ ist ein Zehntausendstel des 7 834 Euro übersteigenden Teils des auf einen vollen Euro-Betrag abgerundeten zu versteuernden Einkommens. 4„z“ ist ein Zehntausendstel des 13 139 Euro übersteigenden Teils des auf einen vollen Euro-Betrag abgerundeten zu versteuernden Einkommens. 5„x“ ist das auf einen vollen Euro-Betrag abgerundete zu versteuernde Einkommen. 6Der sich ergebende Steuerbetrag ist auf den nächsten vollen Euro-Betrag abzurunden.
    (2) bis (4) (weggefallen)
    (5) Bei Ehegatten, die nach den §§ 26, 26b zusammen zur Einkommensteuer veranlagt werden, beträgt die tarifliche Einkommensteuer vorbehaltlich der §§ 32b, 32d, 34, 34a, 34b und 34c das Zweifache des Steuerbetrags, der sich für die Hälfte ihres gemeinsam zu versteuernden Einkommens nach Absatz 1 ergibt (Splitting-Verfahren).
    (6) 1Das Verfahren nach Absatz 5 ist auch anzuwenden zur Berechnung der tariflichen Einkommensteuer für das zu versteuernde Einkommen 1.bei einem verwitweten Steuerpflichtigen für den Veranlagungszeitraum, der dem Kalenderjahr folgt, in dem der Ehegatte verstorben ist, wenn der Steuerpflichtige und sein verstorbener Ehegatte im Zeitpunkt seines Todes die Voraussetzungen des § 26 Absatz 1 Satz 1 erfüllt haben,
    2.bei einem Steuerpflichtigen, dessen Ehe in dem Kalenderjahr, in dem er sein Einkommen bezogen hat, aufgelöst worden ist, wenn in diesem Kalenderjahr a)der Steuerpflichtige und sein bisheriger Ehegatte die Voraussetzungen des § 26 Absatz 1 Satz 1 erfüllt haben,
    b)der bisherige Ehegatte wieder geheiratet hat und
    c)der bisherige Ehegatte und dessen neuer Ehegatte ebenfalls die Voraussetzungen des § 26 Absatz 1 Satz 1 erfüllen.
    2Dies gilt nicht, wenn eine Ehe durch Tod aufgelöst worden ist und die Ehegatten der neuen Ehe die besondere Veranlagung nach § 26c wählen.
    2Voraussetzung für die Anwendung des Satzes 1 ist, dass der Steuerpflichtige nicht nach den §§ 26, 26a getrennt zur Einkommensteuer veranlagt wird.

    Zusätzlich gilt ab diesem Jahr §52 EStG Abs 40:
    (41) § 32a Absatz 1 ist ab dem Veranlagungszeitraum 2010 in der folgenden Fassung anzuwenden:
    „(1) 1Die tarifliche Einkommensteuer bemisst sich nach dem zu versteuernden Einkommen. 2Sie beträgt vorbehaltlich der §§ 32b, 32d, 34, 34a, 34b und 34c jeweils in Euro für zu versteuernde Einkommen 1.bis 8 004 Euro (Grundfreibetrag):
    0;
    2.von 8 005 Euro bis 13 469 Euro:
    (912,17 • y + 1 400) • y;
    3.von 13 470 Euro bis 52 881 Euro:
    (228,74 • z + 2 397) • z + 1 038;
    4.von 52 882 Euro bis 250 730 Euro:
    0,42 • x – 8 172;
    5.von 250 731 Euro an:
    0,45 • x – 15 694.
    3„y“ ist ein Zehntausendstel des 8 004 Euro übersteigenden Teils des auf einen vollen Euro-Betrag abgerundeten zu versteuernden Einkommens. 4„z“ ist ein Zehntausendstel des 13 469 Euro übersteigenden Teils des auf einen vollen Euro-Betrag abgerundeten zu versteuernden Einkommens. 5„x“ ist das auf einen vollen Euro-Betrag abgerundete zu versteuernde Einkommen. 6Der sich ergebende Steuerbetrag ist auf den nächsten vollen Euro-Betrag abzurunden. “


    Also liegt der Grundfreibetrag bei 8004€ in 2010.
     
  11. 21. Juni 2010
    AW: wieviel können studenten verdienen?

    Darf ich diese 8000€ dazu verdienen, das heißt zu meinem Bafög dazu oder ist das inklusive alles festen Bezüge?
     
  12. 22. Juni 2010
    AW: wieviel können studenten verdienen?

    Hi ! Schau mal, es gibt ja eine Menge Infos dazu im Netz zum Thema Studieren und Arbeiten. Hab dir nur mal eine rausgesucht wo es übersichtlich erklärt zu sein scheint..
     
  13. 22. Juni 2010
    AW: wieviel können studenten verdienen?

    für kindergeld zählen alle einkünfte inkl bafög. für einkommenssteuerfreiheit der grundfreibetrag von 8004€ für alle einkünfte exkl bafög (vereinfacht gesprochen)
     
  14. 22. Juni 2010
    AW: wieviel können studenten verdienen?

    Koennte man so stehen lassen...

    Noch zu beachten:

    Beim Bafög ist der Typ entscheidend (Vollzuschuss oder Teilzuschuss).
    Bezug stellt nämlich nur der "reine Zuschuss" dar, der Rest ist ja ein Kredit (bei norm. Studentenbafög)

    Die Grenze der Einkünfte und Bezüge eines Kindes wurde dieses Jahr auf die Höhe des Grundfreibetrags angehoben. (8004EUR! §32(4)S2 EStG)

    Laut Bafögstelle ist ein Mini-Job (400EUR) bei der Anrechnung des Einkommens oder Vermögens nicht zu berücksichtigen! (off. Schreiben habe ich dazu leider nicht finden können)
     
  15. 22. Juni 2010
    AW: wieviel können studenten verdienen?

    da würde ich mich nicht auf die bafög-stelle verlassen, sondern mal n steuerberater fragen, sollte es monetär knapp werden, drunter zu bleiben.
     
  16. 22. Juni 2010
    AW: wieviel können studenten verdienen?

    zum Aufgabengebiet des StB gehört nicht die Berechnung des Bafögs


    Ich hätte es auch zum einkommen gezählt. im Bafög (also in dem Gesetz), steht auch nichts, bzw nur von geringeren Freibeträgen; in den Verwaltungsordnungen findet man auch nichts.
    Dementsprechend sind 400EUR-Jobs (meiner Meinung nach) teil des anrechenbaren Einkommens, allerdings verkürzt um den FB nach Bafög.

    Wenn nun aber die Stelle (in der du es beantragen musst und die dem antrag auch zustimmen muss!) vorn vornherein sagt 400EUR -Jobs blieben außen vor, dann würde ichs auch nicht angeben. Deshalb vorher vorsichtig fragen.
     
  17. 1. Juli 2010
    AW: wieviel können studenten verdienen?

    Geile Sache, musst mal erläutern wie man als Frühstückskeller arbeitet? Fällt doch eher unter Künstlergewerbe ? :lol:

    Also ich bin selbst Student und arbeite nebenbei. Du darfst im Jahr 4800€ nicht überschreiten, ansonsten musst du es bei der Lohnsteuer anmelden! Du darfst auch mal über 400€ verdienen, allerdings muss dieser Mehrbetrag begründet sein z.B. Urlaubsvertretung etc.

    Hab selber auch mal mehr verdient, aber das gab keine Probleme!

    Ansonsten einfach das Studentenwerk unter falschem Namen anrufen und nachfragen. Die helfen auch sehr gerne kompetent weiter!
     
  18. 1. Juli 2010
    AW: wieviel können studenten verdienen?

    Wahnsinn. Dann zahlt er halt Einkommenssteuer und muss am Ende eine Steuererklärung abgeben. Und schwupps kann er bis zu 8004EUR verdienen, da er als Student bis zu diesem Betrag steuerfrei arbeiten darf.
    Klar fehlt der Betrag bei der Lohnauszahlung, aber er ist ja nicht ganz verschwunden und man bekommt ihn wieder.
    Es gibt nämlich auch Ferienjobs, wo man an die 2000EUR brutto und mehr im Monat verdienen kann als Student. Nur macht man das halt 1-3 Monate lang. Da zahlt man halt diese Steuer, bekommt sie aber nach der Steuererklärung wieder, solange man sich im Steuerfreibetragbereich bewegt.

    Die einzige Frage ist, ob er Bafög bekommt oder nicht. Dann ist es natürlich die 4800EUR-Grenze.
     
  19. 8. Juli 2010
    AW: wieviel können studenten verdienen?

    solange ich im Jahr unter 8004EUR verdiene, bekomme ich noch Kindergeld? ist das korrekt?

    selbst beantwortet: JA

    http://www.arbeitsagentur.de/nn_26546/zentraler-Content/A09-Kindergeld/A091-steuerrechtliche-Leistungen/Allgemein/Einkommensgrenze-Grenzbetrag.html
     
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