Wohnung nicht bewohnbar. Kündungsfrist?

Dieses Thema im Forum "Alltagsprobleme" wurde erstellt von CS-Luck0r, 20. Oktober 2010 .

Schlagworte:
  1. 20. Oktober 2010
    Hey Leute,

    Ich wollte mal fragen wie es aussieht wenn man in einer Wohnung wohnt, und die im Vertrag festgehaltenen Punkte werden teilweise nicht eingehalten.
    Gibt es ein Gesetz, Regelung, etc, das ich ohne Kündigungsfrist hier rechtlich korrekt rauskomme?

    Hab über google nicht wirklich was gefunden, wenn jemand was weiß wäre ich Ihm dankbar.


    grüße
     
  2. 20. Oktober 2010
    AW: Wohnung nicht bewohnbar. Kündungsfrist?

    Wenn Sachen konkret in einem Vertrag geregelt sind, müssen die auch vorhanden sein. Wenn nicht, muss das geändert werden oder du kannst es kündigen. Für genaueres mal einen Rechtsanwalt anrufen, das ist auch kostenlos. Der weiß auch genau bescheid.
     
  3. 20. Oktober 2010
    AW: Wohnung nicht bewohnbar. Kündungsfrist?

    Frag deinen Vermieter doch erstmal ob er diese Punkte eventuell begradigen kann...

    Mfg Jannik
     
  4. 20. Oktober 2010
    AW: Wohnung nicht bewohnbar. Kündungsfrist?

    *agree*

    1. Zum einen ist dein Beitrag einfach zu ungenau.

    Ich bin mir sicher das geht wesentlich spezieller und dann können dir die Board Anwälte zumindest schonmal einen Einblick geben und die Jurastudenten unter uns korregieren

    2. Zum anderen ist der Weg zum Anwalt grundsätzlich der bessere Weg.

    3. Und zum Schluss finde ich den Threadtitel und das was du dann sagst recht ungenau. Unter einer unbewohnbaren Wohnung stellen sich die meisten sicherlich was anderes vor als "nur teilweise" nicht eingehaltene Vertragsbedingungen.
     
  5. 20. Oktober 2010
    AW: Wohnung nicht bewohnbar. Kündungsfrist?

    In jedemfall musst du dem Vermieter die Möglichkeit bieten, dies aus zu bessern.
     
  6. 20. Oktober 2010
    AW: Wohnung nicht bewohnbar. Kündungsfrist?

    einfach mal mit dem vermieter reden... was spricht denn dagegen? wenn er sich sperrt kannst immer noch anders vorgehen.
    dokumentiere aber am besten den Zustand der wohnung (fotos)!
     
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