Zeugenaussage

Dieses Thema im Forum "Alltagsprobleme" wurde erstellt von LagutroP, 20. April 2010 .

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  1. 20. April 2010
    Hallo Jungs. Muss morgen zur Polizei.

    Wurde als Zeuge geladen. Nur will ich mit der ganzen Sache nix zu tun haben, da ich auch irgendwann besoffen war. Hab also allles nur halbwegs mitbekommen.


    Kann ich der Polizei sagen das ich unter Alkohol stand und nix zum Fall beitragen kann?
    Wird irgendjemand von Täter/Opfer und Zeuge wissen was ich gesagt habe? Also erzählen die Bullen denen was ich gelabert hab?


    Alle antworten bekommen ne bw.
     
  2. 20. April 2010
    AW: Zeugenaussage

    Bin mir sicher dassu ne Aussage verweigern kannst....
    und nop: die kriegen das nicht mit wäre ja schwachsinnig dadurch wird ja nur der Zeuge gefährdet ^^
     
  3. 20. April 2010
    AW: Zeugenaussage

    Sagen kann man das immer. Sie werden dich ja auch nochmals über deine Rechten und Pflichten im Vorfeld belehren.
    Eine Aussage wirst du wahrscheinlich trotzdem machen müssen. Diese solltest du aber so gut wie möglich so formulieren, dass es eindeutig ist, dass du nur Vermutungen über den Tathergang anstellst, aber dir dessen nicht sicher bist.
    Wenn du etwas falsches sagst oder Informationen zurückhälst, kannst auch du belangt werden.

    Der Täter wird erst wissen, wer gegen ihn ausgesagt hat, wenn es dieser in der Gerichtsverhandlung tut. Ebenfalls kannst du auch die Beamten um Anonymität bitten.

    Um den Täter zu verhören werden sehr wahrscheinlich deine Aussagen sowie die Aussagen der anderen Zeugen verwendet. Jedoch muss es nicht sein, dass dein Name dabei genannt wird. Kommt in diesem Fall auch immer drauf an, wie weit der Prozess bereits fortgeschritten ist.
     
  4. 20. April 2010
    AW: Zeugenaussage

    nö.. hatte den kram auch mal..
    musst dich nich mal bei denen melden.. bei mir stand dann direkt auch nen termin aufm brief, wann ich beier örtlichen polizei die aussagen machen sollte.. bin aber einfach nicht hin gegangen und dann wars das auch..
    und falls die nochma anrufen sollten, kannste denen ja sagen, das du nichts mehr weisst etc.. betrunken sein ist ja nicht strafbar^^
     
  5. 20. April 2010
    AW: Zeugenaussage

    Aussage kannst du nur, korrigiert mich wenn ich falsch liege, verweigern, wenn du dich selbst belasten würdest.

    Sage einfach aus was du weißt, verweise darauf, dass du betrunken warst und gut ist
     
  6. 20. April 2010
    AW: Zeugenaussage

    Den Termin zu ignorieren ist aber auch nicht die feine Art. Geh hin und schildere denen einfach, dass du betrunken warst und damit hat sich die Sache.
    Die werden evtl. nochmal nachhaken und fragen ob du dir dabei auch sicher bist und echt nichts mehr weißt. Mehr wird da auch nicht sein. Hatte ich auch schon 2x gehabt.
     
  7. 20. April 2010
    AW: Zeugenaussage

    War es nicht so das man da garnicht hingehen muss? oder war das nur bei vorladungen die die eigenen person betreffen? ansonsten sag einfach immer ICH GLAUBE und sowas. wenn du sachen weglässt und die das rauskriegen bissu dran
     
  8. 20. April 2010
    AW: Zeugenaussage

    wie schon viele gesagt haben geh hin quatsch dich aus sag du warst betrunken und weisst es nicht genau!!! ansonsten wenn sie annehmen das es sicher ist und des dann doch falsch war bist du am *****
    nicht hingehen ist keine lösung dir wird ja nix passieren und wenn du eben anonymität verlangst hat sich die sache gegessen und du bist nach nichtmal 20 min wieder draußen^^
    ich mein wenn dich jemand anschießt und möglicherweise wer den täter gesehen hat würdest du auch darauf appeliern das der hingeht und den täter verpetzt
     
  9. 20. April 2010
    AW: Zeugenaussage

    Solange es eine polizeiliche Vorladung ist bist du nicht verpflichtet dahin zu gehen. Bevor du dann dahin gehst, iein quatsch erzählst und dich dabei selbst belasstet, würde ich es einfach sein lassen und nicht hingehen. Belangen kann und wird man dich dafür eh nicht!
     
  10. 20. April 2010
    AW: Zeugenaussage

    wieso sollt er sich selbst belasten? er war einfach besoffen und kriegt den abend nichmehr auf die reihe. das is alles.
    kann er doch so sagen da is ja nix schlimmes bei. dann hat ers hinter sich und gut is.
     
  11. 20. April 2010
    AW: Zeugenaussage

    So siehts aus. Wenn er angibt er erinnert sich nichtmehr an den Abend und will deswegen auch keine Vewrmutungen anstellen , hat sich die Sache. Du bist immernoch Zeuge und kein Angeklagter.
     
  12. 20. April 2010
    AW: Zeugenaussage

    wenn du nichts davon weißt, sagst du es denen mehr können die denke ich nicht verlangen
     
  13. 20. April 2010
    AW: Zeugenaussage

    stimmt , die aussage kannst du verweigern.

    aberrrrrr du weisst ja nie wie das ganze ausgeht. es kann sein, dass der angeklagte damit vors gericht geht, dann müsstest du vor gericht gegen ihn aussagen. spätestens dann kennt er dich ^^ außerdem hat sein anwalt die möglichkeit noch vor dem termin, eine liste der zeugen anzufordern, welche gegen ihn /für ihn aussagen.

    also überleg es dir, musst dich nicht selbst belasten
     
  14. 20. April 2010
    AW: Zeugenaussage

    sag doch einfach du würdest dich mit einer aussage selbst belasten...
     
  15. 20. April 2010
    AW: Zeugenaussage

    Ich war ya stark alkoholisiert. Kann mich ja nur etwas an irgendwelche dinge erinnern. Meine Aussage wäre sowieso Sinnlos.
     
  16. 20. April 2010
    AW: Zeugenaussage

    wie gesagt, garnicht hingehn ist in dem Fall wohl das Beste und einfachste, garnicht erst anfangen mit denen zu reden. Dann kann dir garnichts passieren und du hast deine Ruhe. Bei den ganzen anderen komischen Sachen hier besteht immer ein Restrisiko.
     
  17. 20. April 2010
    AW: Zeugenaussage

    Menschen, dann geh halt hin und sag du kannst dich an nichts mehr errinern, und fertig. Eigentlich hast du als Zeuge eine Aussagenpflicht, kannst sie also nicht verweigern. Dies geht nur, wenn du selber der Angeschissene bist.

    Der Polizist wird es dir zwar eh nicht glauben, und versuchen, dich mit irgendwelchen verzwickten Fragen aus der Reserve zu locken, aber wenn du eben nicht aussagen willst, musst du wohl bei der Behauptung bleiben. Können dann im Endeffekt eh nicht anders, als dich wieder abhauen zu lassen.

    Solltest aber wissen, dass wenn das Ganze vor Gericht kommt und du eine Falschausssage macht, dies Strafbar ist. Eine Falschaussage bei der Polizei hingegen nicht.

    Den Typ, dass du einfach nicht hingehen sollst, würde ich nicht wahrnehmen. Die wollen wissen, was du weißt und die werden auch nicht locker lassen. Irgendwann kann es möglich sein, dass sie vor deiner Tür stehen und dann mit dir reden wollen. Und wenn du ihnen erstmal die Tür aufgemacht hast, kannst du einer Aussage schlecht entgehen.

    Na ja, viel Glück...
     
  18. 20. April 2010
    AW: Zeugenaussage

    Auch eine wissentlich falsche Aussage bei der Polizei kann strafrechtliche Konsequenzen haben.
    Wenn durch die Falschaussage der Täter geschützt wird liegt Strafvereitlung vor und durch falsche Angaben die einen anderen Täter nennen als den eigentlichen Verantwortlichen erwartet einen eine Anzeige wegen falscher Verdächtigung.

    Aber es kann einem niemand nachweisen das man nicht betrunken war und sich nicht erinnert, da keine Bluttests oder ähnliches vorliegen über einen Zeugen.

    Das Tipp mit dem einfach nicht hingehen, funktioniert so lange bis es vor Gericht geht. Dort muss man erscheinen da einen sonst eine Strafe erwartet. Daher ist es ratsamer bereits bei der Polizei zu erklären das man für ein Verfahren und eine polizeiliche Ermittlung absolut ungeeignet ist als Zeuge.
     
  19. 20. April 2010
    AW: Zeugenaussage

    Ja, natürlich. Das stimmt, hast schon recht. Das was ich meinte, war jetzt auf meinen Vorschlag bezogen, dass er sagen soll, dass er nichts mehr weiß. Da dies nicht nachzuweisen ist, es sei denn er verhaspelt sich in irgendwelchen Fragen. Deshalb soll er einfach zur Datenüberprüfung hin und sagen, dass er sich an nichts mehr errinnert.
     
  20. 21. April 2010
    AW: Zeugenaussage

    sag zuerst du kannst dich an nix erinnern du warst voll wiene haubitze und
    soweit ich weiß sind zeugenaussagen von alkoholisierten egal wieviel promill (kann im nachhinein eh keiner mehr nachvollziehn)
    und wenn se dich doch stochern sollten sag einfach du hast 2 t-shirts gesehn die umherfliegen oder so xD
     
  21. 21. April 2010
    AW: Zeugenaussage

    Hallo,

    wenn zu einem Gerichtstermin geladen bist, dann wird die Aussage mit recht hoher Wahrscheinlichkeit im Gerichtssaal, und damit für den Täter hörbar stattfinden.

    Da du aber beschreibst, dass die Polizei dich geladen hat, verstehe ich das mal so, dass du nur zum Präsidium musst - in diesem Fall wird der Täter von deiner Aussage nichts mitkriegen.

    Wichtig ist aber, dass du einerseits dem Termin Folge leistest, und andererseits die Wahrheit sagst. Beschreibe also wahrheitsgemäß, was du gesehen hast bzw. woran du dich erinnern kannst - dass du betrunken warst kannst und solltest du (es sei denn du warst hinterm Steuer) natürlich dazusagen.

    Evtl. sagen auch andere Zeugen zu diesem Fall aus - dann könnten offensichtliche Falschaussagen durchaus auffallen - und das ist theoretisch strafbar, auch wenn ich persönlich die Wahrscheinlichkeit dass dir deshalb etwas passiert als gering einschätze - sowas ist v.a. bei größeren Straftaten der Fall.
    Trotzdem rate ich zu einer wahrheitsgemäßen Aussage.

    Viel Glück dabei!

    Grüße
    Logos
     
  22. 22. April 2010
    AW: Zeugenaussage

    Alle bws raus.
     
  23. 23. April 2010
    AW: Zeugenaussage

    Hi,
    Vorladung zur Zeugenaussage ist Folge zu leisten! Also einfach fern bleiben geht nicht
    schildere dem Beamten einfach dass du betrunken warst, nicht mehr alles zusammen kriegst und bevor du etwas falsches sagst zu deiner eigenen Sicherheit deine Aussage verweigerst
    sollte es dann wegen dem Fall zu einer Gerichtsverhandlung kommen verweigere deine Aussage wieder (diesmal vor Gericht) und die Sache ist für dich erledigt.
    gleiches habe ich vor 2 Jahren mit 2 Kollegen erlebt als sie sich die Köpfe einschlugen und ich alles mitbekommen habe-nun wollte ich gegen niemanden von beiden aussagen und konnte mich mit der Verweigerung der Aussage raushalten

    hoffe ich konnt dir helfen
    mfg
     
  24. 23. April 2010
    AW: Zeugenaussage

    kannst deine aussage ziemlich sicher verweigern.
    das würde ich dann in deinem fall auch machen und weiter nichts.
    das ist für sich wahrscheinlich die beste lösung.
     
  25. 23. April 2010
    AW: Zeugenaussage

    Zeugnisverweigerungsrecht – Wikipedia

    Nicht wen es darum geht seinen Kumpel oder Bekannten zu schützen...
     
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