Zeugenvorladung bei der Polizei?

Dieses Thema im Forum "Alltagsprobleme" wurde erstellt von bigboss_16, 4. Dezember 2011 .

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  1. 4. Dezember 2011
    Hallo zusammen .

    Ich hab momentan ein kleines Problem. Mein guter Kollege und Ich waren letztens auf einer Party , wo es dann später zu einer Schlägerei kam zwischen meinen Kollegen und einem Typen . Später hat irgendeiner die Polizei gerufen und mich als Zeuge vernommen .
    Die Schlägerei war recht harmlos und die beiden Eltern seinerseits kennen sich schon . Jetzt schickt mir die Polizei ein Brief zur Zeugenaussage .
    Muss ich jetzt dahin oder nicht ? Kann ich die Aussage auch verweigern ? Ich hab kein Bock auf den ganzen Stress mit den Bullen , wo ich nicht mal was zu tun habe damit .
     
  2. 4. Dezember 2011
    AW: Zeugenvorladung bei der Polizei?

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    http://www.kanzlei-westen.de/was-tun-bei-vorladung-zur-polizei.htm
     
  3. 4. Dezember 2011
    AW: Zeugenvorladung bei der Polizei?

    Bei der Polizei musst du garnichts sagen.

    Der Vorladung vor Gericht kannst du aber nicht so einfach entkommen. Da wirst du Notfalls von der Polizei abgeholt und musst auch aussagen. Es seih denn, du würdest dich damit selbst belasten.

    Ich würde dir aber raten einfach mal bei der Polizei vorbei zu schauen, oder hast du was zu befürchten?
     
  4. 4. Dezember 2011
    AW: Zeugenvorladung bei der Polizei?

    musst nicht aussagen. Pflicht ist nur vor Gericht auszusagen. Wenn da nicht kommst, wirst eventuell geholt wie erwähnt. Kann sogar ein Ordnungsgeld auf dich zukommen.^^

    Wenn die Sache recht harmlos war, wirds eh fallen gelassen. Also bleib daheim und geh einfach nicht hin. Die freuen sich ebenso. Ersparte Arbeit
     
  5. 4. Dezember 2011
    AW: Zeugenvorladung bei der Polizei?

    Genau das stimmt, bei der Polizei musst du zur Vernehmung nicht erscheinen, bei Gericht schon (auch mit Zwang durchsetzbar).
    Das Porblem ist nur wenn du nicht bei der Polizei erscheinst, dann wirst du, wenn es zur Verhandlung vor Gericht kommt dort auf jeden Fall als Zeuge vorgeladen weil deine Aussage fehlt.
    Warst du vorher schon bei der ZV und gibst an nichts gesehen zu haben... etc. dann brauchst du evtl. nicht mehr vor Gericht erscheinen.

    Sagen musst du auch vor Gericht/Polizei nichts wenn du ein Zeugenverweigerungsrecht hast (Verwandt / Verschwägert bis bestimmten Grad).
    Weiterhin hast du ein Auskunftsverweigerungsrecht, d.h. wenn du dich selbst oder jemand ganz anderen eine Straftat belasten würdest musst du auch nichts sagen.
    Wenn du was sagst musss das der Wahrheit entsprechen ansonsten können halt strafrechtliche Konsequenzen auf dich zu kommen.

    Kommt auf den Einzellfall drauf an.

    Gruß
     
  6. 4. Dezember 2011
    AW: Zeugenvorladung bei der Polizei?

    war auch schon einmal in so einer situation
    einfach zu den bullen gehen und sagen du hast nichts gesehen

    wenn sie meinen du würdest lügen, müssen sie ertmal das gegenteil beweisen...

    haben mir druck gemacht ich würde ne anzeige wegen falschaussage bekommen aber ist nie wieder was von gekommen, wie gesagt : sie müssen erstmal beweisen das du was gesehen hast und das ist so gut wie unmöglich...
     
  7. 4. Dezember 2011
    AW: Zeugenvorladung bei der Polizei?

    Außer natürlich andere Zeugen sagen glaubhaft aus, dass du mit vor Ort warst und z.B. daneben standest ;-). Bei einer Party, ich weiß ja nicht, hatte hier auch mal so ein Fall.
     
  8. 5. Dezember 2011
    AW: Zeugenvorladung bei der Polizei?

    Wo ist das Problem, hab auch schon 2x ausgesagt, da ist nichts dabei und dauert auch nicht lange. Wo vor haste Angst? Kann dir doch nichts passieren. Komm deiner Bürgerpflicht nach und gut ist.
     
  9. 5. Dezember 2011
    AW: Zeugenvorladung bei der Polizei?

    Es ist deine Pflicht auszusagen und das ist auch gut so.

    Stell dir vor, DU bekommst mal eins auf die Schnauze verlierst nen Zahn und sonstwas und dann ist keiner da der für dich Aussagen will? Dann ist nichts mit Schmerzensgeld bekommen, wenns nur Leute von deiner Sorte gäbe.
     
  10. 5. Dezember 2011
    AW: Zeugenvorladung bei der Polizei?

    Warum willst du nicht hin gehn? Du hast doch anscheinend eh schon ne mündliche Aussage bei den Beamten gemacht.

    Wie schon gesagt wurde kann die Polizei einen nicht zwingen zu erscheinen, nur der staatsanwaltschaftlichen Vorladungen muss Folge geleistet werden, wenn nicht holen die einen auch gern und brumen dir die entsprechenden Kosten auf.
     
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