Zivi - Bewerbungsfristen

Dieses Thema im Forum "Alltagsprobleme" wurde erstellt von B.t8, 17. Februar 2010 .

Schlagworte:
  1. 17. Februar 2010
    Hey Leute,


    ich habe folgendes Problem:
    Ich würde gerne nächstes Semester mit meinem Studium anfangen. Allerdings wurde ich net ausgemustert. Aufgrund einer langwierigen, nicht vollständig verheilten Fußballverletzung schalte ich jetzt einen Anwalt ein.
    Nur kann der mir nicht garantieren, dass ich dann ausgemustert werde.


    Soll ich mich jetzt für den Fall, dass ich nicht ausgemustert werde, irgendwo als Zivi bewerben?
    Könnte man die Bewerbung dann gegebenenfalls zurückziehen??
    Bis wann muss man sich bewerben? Ab wann kann man anfangen?
     
  2. 17. Februar 2010
    AW: Zivi - Bewerbungsfristen

    Musst du wissen, wo du die 9 Monate verbringen willst.

    Kannst du machen, allerdings solltest du rechtzeitig vorher Bescheid geben, nicht dass die Einrichtung dann eine leere Zivistelle hat und ihnen Personal fehlt. Vllt. sagen sie aber auch, dass es nicht geht.

    Je früher du dran bist, desto größere Auswahl hast du. Die Einrichtungen stellen dir meistens verschiedene Zivistellen vor (im KH z.B. Fahrdienst, auf Station usw.) mit jeweils verschiedenen Startdaten (meistens anfang des Monats, seltener Mitte des Monats).
     
  3. 17. Februar 2010
    AW: Zivi - Bewerbungsfristen

    so einfach ist das nicht du musst zu erst einmal eine verweigerung schreiben und ans kreiswehrersatzamt schicken die übermitteln dann deine daten an das amt für zivildienst wenn dem antrag auf kriegsdienstverweigerung stattgegeben wird kannst du dir ne stelle suchen die schicken dann einenn antrag auf einberufung an das amt für zivi.

    wenn du aber soweit bist und deinen einberufungsbescheid zum zivi. hast kannst du nicht mehr so leicht zurück, wenn du einen anwalt einschalten willst um da raus zukommen mach es bevor du diesen weg gehst !!!

    entweder zivi oder anwalt
     
  4. 17. Februar 2010
    AW: Zivi - Bewerbungsfristen

    also erstmal abwarten was der bund noch so macht! wenn du dann gezogen wirst, wirst du ja nicht von heut auf morgen gezogen.
    dann schreibste deine verweigerung (aber wirklioch selber schreiben und nicht aus dem inet)
    und dann kannst du anfangen dir ne stelle zu suchen.

    dann kannst du gleich schonmal wenn du ne stelle hast und angefangen hast zu arbeiten gucken wann dein semster beginnt. du kannst bis zu 31 tage sonderurlaub bekommen wenn dein studium sich mit dem zivi überschneiden
     
  5. 17. Februar 2010
    AW: Zivi - Bewerbungsfristen

    wie erwähnt:

    Verweigerungswisch richten,abwarten.

    Sollte das nicht fruchten würde ich dir raten defintiv den Anwalt einzuschalten
     
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