[Zivil/Wehrdienst] Klarheit

Dieses Thema im Forum "Alltagsprobleme" wurde erstellt von Heuschrecke, 2. Januar 2011 .

  1. 2. Januar 2011
    Hello.


    Ich habe eine Frage an die unter euch, die sich mit den "neuen" Zivigesetzen auskennen.Zur Situation: Ich bin anerkannter Kriegsdienstverweigerer, aber noch bis zum 1.3.2011 zurückgestellt (Grund: Studium). Werde ich nun zu diesem Zeitpunkt herangezogen werden und mir eine Stelle suchen müssen und antreten? (die auf dem Zivi-Amt konnten mir keine eindeutige Antwort geben, wie immer...)
    Bitte mit Quellen.
    Ich habe bisher dies gefunden, werde aber auch nicht so wirklich schlau daraus.
    Vielen Dank für alle sinnvollen Antworten!
     
  2. 2. Januar 2011
    AW: [Zivil/Wehrdienst] Klarheit

    Kann dir leider keine wie von dir geforderten "Quellen" liefern, allerdings habe ich das gleiche Problem und habe bei der Leitung des Zivilamtes in Köln angerufen, und laut Aussage von denen werden ab dem 1.3.11 keine neuen Einberufungen mehr verschickt, d.h. wenn du schon vorher eine bekommen hast wirst du den Zivildienst antreten müssen. Komplett ausgesetzt wird er ab dem 1.6.10.
    Ein Beispiel : Du bist in der Ausbildung und wurdest für den Zeitraum vom Zividienst zurückgestellt und sollst ihn ursprünglich nach Beendigung der Ausbildung antreten. Ursprünglich ist die Ausbildung am 1.3 zu Ende und du müsstest dann den Zivildienst antreten. Fällst du aber durch die Abschlussprüfung und die Ausbildung verlängert sich um ein halbes Jahr. Fällt der Zivildienst für dich weg, da dann ab 1.9, wenn deine Ausbildung hoffentlich beim 2. Mal erfolgreich absolviert wurde, das Gesetz vom 1.6.11 in Kraft tritt.
     
  3. 2. Januar 2011
    AW: [Zivil/Wehrdienst] Klarheit

    Danke!

    Eine Einberufung habe ich bisher noch nicht erhalten (ich vermute die kommt per Einschreiben). Was ist also nun zu tun, einfach abwarten (ob man Glück hat oder eben nicht?). Was machst du?
     
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