zoll auf bücher+dvd's aus usa?

Dieses Thema im Forum "Alltagsprobleme" wurde erstellt von iNkY-, 2. Dezember 2009 .

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  1. 2. Dezember 2009
    Hallo

    ich will mir paar bücher und eine dvd aus den usa bestellen, frage nun : muss ich dafür zoll bezahlen? bitte keine antowrten mit halbwissen sondern jmd der es wirklich weiß, schonmal selber gemacht hat usw..

    solche antworten wie " ich habe mir auch was bestellt, ist nichts passiert" bringt mich nicht weiter. ich will ne genau angabe haben am besten mit einer quelle oder so.

    danke
    für jede vernünftige antwort gibts bw.

    cya
     
  2. 2. Dezember 2009
    AW: zoll auf bücher+dvd's aus usa?

    Hallo,also es gibts da bestimmte grenzen ab dem man eine Zollgebühr bezahlen muss am besten du schaust mal bei Zoll.de o.ä. ob du da eine Infoblatt findest für deine Sachen.
    Aus eigener erfahrung, habe mir auch oft was aus der usa bestellt (Kleidung) habe da nie was angemeldet, einmal musste ich aber zum Zollamt in der nähe und musste halt die Steuer bezaheln, waren 16€ (90€ Warenwert), ja sonst war nix keine Strafe, es wurde halt noch geprüft obs Orginale sind was auch so war^^.
    Da hang auch eine Liste aber wieviel € man Steruern zahlen muss für bestimmte Waren kann mich aber nichtmehr an alles Erinnern.
    Also bestell einfach wirst ja sehen ob es rausgezogen wird oder nicht, wenn es nicht gerade Kopien sind oda so^^.
     
  3. 2. Dezember 2009
    AW: zoll auf bücher+dvd's aus usa?

    ehm ja da gitbt es gewisse grenzen die ich dir allerdings auch nicht genau sagen kann

    ich habe mir mal etwas aus hong kong bestellt das is ja inetwa das selbe
    da ist nichts passiert...ein anderes mal ist die geschichte allerdings beim zoll hängen geblieben und ich habs seltsamer weise auch ncih wiederbekommen (war warscheinlich gefälscht)

    wen du es ganz genau wissen willst schau am besten beim zoll nach

    http://www.zoll.de/index.html
     
  4. 2. Dezember 2009
    AW: zoll auf bücher+dvd's aus usa?

    Deine Frage kann nicht genau beantwortet werden, weil wir nicht alle Informationen haben...
    Aber nun mal von vorne... übersteigt der Wert deiner Waren inkl. Versandkosten nicht 22 Eur hast du nichts zu befürchten und musst weder Zoll noch Einfuhrumsatzsteuer bezahlen.

    Grundsätzlich fällt bei allen anderen Waren, die den Wert von 22 Eur übersteigen zunächst Einfuhrumsatzsteuer an (in der Regel 19% je nachdem was du bestellst auch 7%) + Zollgebühren (diese sind auch wiederum aabhängig von der Ware, die du bestellst).
    Jedoch kann der Zoll nur stichprobenartig kontrollieren, d.h. wenn du Glück hast kann dein Paket auch am Zoll vorbeikommen obwohl es den Warenwert von 22 Eur übersteigt und du eigentlich Abgaben zu entrichten hättest.

    Als Tipp von meiner Seite:
    Wenn du den Verkäufer kennst bzw. z.B. über Ebay.com etwas bestellst, bitte einfach den Verkäufer einen niedrigen Wert auf dem Paket anzugeben. Das erhöht deine Chancen, dass das Paket unkontrolliert durch den Zoll geht. Meine Erfahrungen haben bisher gezeigt, dass sich auch die meisten Verkäufer darauf einlassen...

    Hier nochmal der komplette Artikel mit allen wichtigen Informationen:

    --------------------------------------------------------------------------------------------
    Ich möchte über das Internet eine Ware aus dem Ausland kaufen oder ersteigern, welche zusätzlichen Abgaben kommen auf mich zu?

    Falls der Artikelstandort der Ware innerhalb der EG liegt, kommen in der Regel keine zusätzlichen Abgaben auf Sie zu.

    Bei der Einfuhr von Waren aus einem Drittland, d.h. einem Land außerhalb der EG, sind grundsätzlich

    * Zoll,
    * Einfuhrumsatzsteuer (7 % oder 19 %) und
    * gegebenenfalls besondere Verbrauchsteuern (nur bei hochsteuerbaren Waren, wie z.B. Alkohol oder Zigaretten)

    zusätzlich zu entrichten.

    Ausnahmen von der Abgabenerhebung gibt es bei Kaufgeschäften nur für Waren mit geringem Wert. So werden keine Einfuhrabgaben erhoben, wenn der Gesamtwert je Sendung 22 Euro nicht übersteigt.

    Mit Wirkung vom 1. Dezember 2008 erhöht sich die Höchstgrenze für die zollfreie Einfuhr von Kleinsendungen auf 150 Euro je Sendung, für die Einfuhrumsatzsteuer bleibt es bei der bisherigen Wertgrenze von 22 Euro.

    Von dieser Befreiung sind allerdings ausgeschlossen:

    * alkoholische Erzeugnisse,
    * Parfüms und Eau de Toilette,
    * Tabak und Tabakwaren.

    Kaffee ist von der Verbrauchsteuerbefreiung ausgeschlossen, d.h. für Kaffee wird auch innerhalb der 22 Euro-Grenze die Kaffeesteuer erhoben.

    Der Zollbetrag, also das was Sie an zusätzlichen Zollabgaben kalkulieren müssen, hängt vom anzuwendenden Zollsatz und vom Zollwert ab.

    Ermittlung des Zollsatzes
    Die Höhe des Zollsatzes hängt von der Einreihung einer Ware in den so genannten Zolltarif ab. Jede Ware besitzt eine eigene Zolltarifnummer. Die einzelnen Zollsätze können sehr unterschiedlich sein. Die Einreihung von Waren ist ein komplizierter Prozess und setzt ein gewisses Fachwissen voraus. Wir haben daher eine Liste von Beispielen für Zollsätze bei der Einfuhr sowie eine detaillierte Liste für Elektronikartikel erstellt. Falls die von Ihnen ersteigerte Ware dort nicht aufgeführt ist, können Sie diese selbst mit Hilfe des TARIC (Integrierter Tarif der Europäischen Gemeinschaft) einreihen.

    Bitte beachten Sie unsere Tipps zur Bedienung des TARIC.

    Für bestimmte Ursprungsländer (z.B. Schweiz und Liechtenstein) können ermäßigte Zollsätze angewendet werden. Die Anwendung dieser ermäßigten Zollsätze hängt jedoch von bestimmten Formalitäten ab. Auf der Seite Abgabenerhebung bei präferenzberechtigten Waren finden Sie ausführliche Informationen zu diesem Thema.
    Bitte beachten Sie, dass bei der Einfuhr von Waren z.B. aus USA, Kanada, Australien, Neuseeland, Japan, Taiwan, Nord- und Südkorea, Hongkong und Singapur grundsätzlich keine Vergünstigungen gewährt werden.

    Bemessungsgrundlage Zollwert
    Daneben muss noch der Zollwert der Ware, d.h. die Bemessungsgrundlage für den Zollbetrag ermittelt werden. Dies ist im Fall von Auktionen der Betrag, für den Sie die Ware dann letztendlich ersteigert haben, gegebenenfalls zuzüglich der Versandkosten (z.B. Porto, Frachtkosten, Verpackungskosten).

    Die Rechnung ist vom Verkäufer auszustellen und an keine Form gebunden (kann also auch handgeschrieben sein). Dies gilt auch bei Versteigerung gebrauchter Ware. Der Verkäufer kann einige Dinge beachten damit die Zollabfertigung schnell und reibungslos durchgeführt werden kann.

    Beträge, die in fremder Währung ausgewiesen sind, müssen in Euro umgerechnet werden. Die aktuellen Umrechnungskurse finden Sie im Bereich Zollwert/Kursauswahl.

    Der ermittelte Betrag wird mit dem entsprechenden Zollsatz multipliziert. Dies ergibt den Zollbetrag, also das was zusätzlich an Zoll zu entrichten ist. Zusätzlich sind noch die Einfuhrumsatzsteuer und gegebenenfalls Verbrauchsteuern zu entrichten. Mehr dazu erfahren Sie in den folgenden Ausführungen.

    Eine grafische Darstellung der Berechnungsmethode finden Sie auf der Seite Abgabenerhebung nach dem Zolltarif.

    Einfuhrumsatzsteuer
    Zum Zoll kommt immer noch die Einfuhrumsatzsteuer hinzu. Der Einfuhrumsatzsteuersatz beträgt zurzeit 19 %. Für einige Waren - wie beispielsweise Lebensmittel oder Bücher - gilt ein ermäßigter Steuersatz von 7 %. Zur Ermittlung des zu zahlenden Betrages zählen Sie bitte zum Zollwert den ermittelten Zollbetrag hinzu und multiplizieren Sie diese Summe mit dem entsprechenden Einfuhrumsatzsteuersatz. Wenn für Ihre Waren noch zusätzlich Verbrauchsteuern zu erheben sind, ist zur Bemessungsgrundlage für die Einfuhrumsatzsteuer noch dieser Abgabenbetrag hinzuzuzählen.

    Besondere Verbrauchsteuern
    Für bestimmte Waren wie Zigaretten und Spirituosen fallen daneben noch besondere Verbrauchsteuern (z.B. Tabak- und Branntweinsteuer) an.
    Die zu erhebenden Verbrauchsteuern errechnen sich grundsätzlich anhand der versendeten Warenmenge und des entsprechenden Verbrauchsteuersatzes.

    Einfuhrabgaben von insgesamt weniger als 5 Euro werden nicht erhoben.

    Hinweis:
    Für Einfuhren nichtkommerzieller Art (d.h. ohne jegliche Art der Bezahlung) sieht das Zollrecht eine vereinfachte Abgabenerhebung nach pauschalierten Sätzen vor. Alle im Rahmen von Kaufgeschäften oder Versteigerungen erworbenen Waren gelten jedoch als kommerzielle Einfuhren. Daher kann für diese Waren keine vereinfachte Festsetzung der Abgaben stattfinden.

    Bitte beachten Sie auch die Hinweise im "Merkblatt zu Warenbestellungen über das Internet (E-Commerce)" und unsere Hinweise zum Bezug von Kaffee innerhalb der EG. Bitte beachten Sie auch, dass der Bezug von Tabak und Tabakwaren im Wege des Versandhandels nicht zulässig ist. Weitere Informationen dazu finden Sie im Bereich Beförderung von Tabakwaren des freien Verkehrs innerhalb der EG.

    Quelle:
    Zoll online - Startseite
    Zoll online > Fragen und Antworten > Fragen zum Postverkehr/Versandhandel > Fragen zum Internethandel
     
  5. 2. Dezember 2009
    AW: zoll auf bücher+dvd's aus usa?

    da kann man ja nüschte mehr zu sagen
     
  6. 3. Dezember 2009
    AW: zoll auf bücher+dvd's aus usa?

    jo bewertungen sind raus ausser an den letzten, der hat ja nur gespammt.
     
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