Zu hause rausgeschmissen??

Dieses Thema im Forum "Alltagsprobleme" wurde erstellt von Ehmteakay, 13. November 2007 .

  1. 13. November 2007
    Ne Freundin hat total das Problem

    ihre eltern sind total der horror und jetzt wollen sie vllt. zu hause rausschmeißen aber sie ist gerade erst mal 17 und hat keine wohnung und überhaupt kein einkommen... sie wird im januar 18 sie ist auf nem gymnasium in der 11 oder 12 klasse weiß nimmer genau was kann sie tun?

    Kann man das realisieren?

    gibts da irgendwelche gesetze die den vater und die mutter binden das kind dann den unterhalt zu bezahlen oder sonst etwas...!??!!?

    Was steht ihr zu? Kindergeld?

    Staatliche hilfe?

    wie soll sie das alles alleine schaffen?

    Bitte um eure hilfe!!!

    hab auch schon die sufu benutzt aber nix der gleichen gefunden

    Greetz Ehmteakay
     
  2. 13. November 2007
    AW: Zu hause rausgeschmissen??

    ja wir haben grad in der schule en familienrichter zu esuch gehabt ---> wenn sie unter 18 is besteht unterhaltspflicht d.h. es muss unterhalt gezahlt werden bis 18 in den meisten fällen wird verlängert z.b. studium er hat von genau so einem beispiel erzählt das mädchen hat unterhalt zugesprochen gekriegt sie ging studieren... sie wollte nich wieder nach hause also blieb sie ersma bei freund (deren eltern) joa schickse zu nem familienrichter passiert alles im kleinenrahmen ( d.h. nur betoffene kommen) joa ich wette die gewinnt die verhandlung

    good luck

    mfg mOg
     
  3. 13. November 2007
    AW: Zu hause rausgeschmissen??

    Ich würde sagen sie zieht bei dir ein...
    Es hat aber au so bestimmte Kinderheime wo man hingehen kann wenn man Probleme hat usw... Einfcahc mal zum Jugendamt oder so ...

    Hoff is nicht zu schlimm
     
  4. 13. November 2007
    AW: Zu hause rausgeschmissen??

    also erstma müssen deine eltern ansich bis du volljährig bist auf dich aufpassen...
    das heisst du kannst ausziehen aber sie können dich nicht rauswerfen (korrigiert das bitte wenns falsch ist) <--- wurde mir so vom zuständigen heini des jugendamtes gesagt...
    während deiner ausbildung oder zumindest bis zum erreichen des 18ten Lebensjahres müssen deine eltern unterhalt zahlen wie viel das ist steht in einer Liste...
    aber ich glaube das deine Freundin in einem Mädchenwohnheim noch ganz andere probleme bekommt (wie z.b. Asibratzen) und auch krasse dinge erlebt...
     
  5. 14. November 2007
    AW: Zu hause rausgeschmissen??

    schonmal danke für eure bemühungen

    bw's sind raus

    hoffe es gibt noch mehr vorschläge

    Greetz Ehmteakay
     
  6. 14. November 2007
    AW: Zu hause rausgeschmissen??

    Unterhaltsanspruch vollj

    das dürft dir weiter helfen.

    da steht alles genau und da wird auch gezeigt wie viel geld von den eltern deine freundin erwarten kann

    Mfg.
     
  7. 14. November 2007
    AW: Zu hause rausgeschmissen??

    Frag bei den Kirchen in der Umgebung nach, kein Scherz!


    Ich bin auch an meinem 18ten von Zuhause ausgezogen und habe 50€ / Monat für ein Zimmer mit Küche, Bad, Verpflegung, DSL 6k und und und bezahlt. Ausserdem hatte ich einen Schlichter der mit mir und meinen Eltern diskutiert hat.

    Heute lebe ich wieder bei meinen Eltern da sich die ganze Sache größtenteils beruhigt hat (bin Mitte 19). Ohne die Hilfe von der Kirche hätt ich´s nicht geschafft.

    (Glaube nicht an Gott)
     
  8. 14. November 2007
    AW: Zu hause rausgeschmissen??

    Also ich wurde auch schon einmal von zuhause rausgeschmissen wegen paar misslichen umständen.Die ersten beiden Tagen bin ich bei nem guten Freund untergekommen.BIn direkt zum Jugendamt gegangen was ich den tun könnte.Die haben sich sofort mit meinen Eltern in Kontakt gesetzt und haben ihnen auch gesagt das sowas nicht geht usw.
    Dann bin ich zu meienr Tante wohnte zum Glück in der gleichen Stadt und war dort zwei wochen ,damit die spannung zwischen meinen eltern und mir raus ging.Gab dann ein gespräch beim jugendamt ob ich denn noch mal nach hause will usw.Schließlich bin ich wieder zuhause "eingezogen".
     
  9. 14. November 2007
    AW: Zu hause rausgeschmissen??

    Hey ich bin in der "gleichen" situation!

    Also erstmal da sie noch schülerin ist steht ihr 154€ der Familienkasse (Kindergeld) zu.
    Außerdem müsste sie (bei uns heisst das JobAgentur weiß nich vllt heißt es woanders iwie anders) zu Jobagentur... die reden dann mit ihr geben ihr eine Unterkunft, solange ihr Vater kein platz für sie hat.
    Bei mir ist es so das meine Mum 85km weiter weg gezogen ist und ich mich mit meinem Stiefdad net vertrage (schon gewaltätig mir gegenüber gewroden und so...) naja und mein Dad hat kein Platz wegen seiner freundinn und dessen Kind.
    Die Jobagentur hat mir also ALGII bewilligt (Schülergeld wurde abgeschafft). Ich bekomme also nun HartzIV... Das besagt das ich nur eine Wohnung von der und der größe haben darf mit dem und dem Mietpreis also müsste sie sich mietangebote raussuchen und dann mit dem Amt darüber reden ob das Okay ist. Es gibt auch extra Wohnungen für wenigverdiener bzw Rentner und Schüler da braucht man eine bestimmte bescheinigung um dort ein zu ziehen (bekommt man ebenfalls beim Amt).
    Also ich bekomme die Miete +154€ Kindergeld+ 171€ vom Amt + 46€ von meiner Mum (freiwillig!)...
    Das Geld zum Leben währe demnach 325Euro (also für essen+nebenkosten+klamotten etc)... aber ich weiß nicht wo du wohnst bzw deine Freundinn und ob die da es auch so machen weil ich eigentlich nur durch "schummeln" da rein kam weil meine Mum angegeben hat das sie mich nicht mehr haben will... was natürlich nicht stimmt habe ein gutes Verhältniss zu ihr. Aber da sie noch 17 ist, müsste sie mindestens zu ihrem 18ten warten um einem mietvertrag unterschreiben zu können.

    Außerdem stehen ihr Gelder zu wenn sie eine Wohnung bezieht. Ein Mitarbeiter des zuständigen Amtes besucht sie dann in der Wohnung und schaut was sie braucht. Bis zu 1000€ kann er ihr bezuschussen wenn sie keine Möbel etc hat.

    naja hoffe konnte dir helfen...

    //edit.
    laut Gesetz darf man erst ab 21 richtig ausziehen und Geld vom Amt beziehen außer man "leidet" unter bestimmten Umständen dann darf man das... oder man bezahlt die Wohnung selbst was ich kaum glaube als schüler...
    btw: Bin 18... also net viel älter als deine Freundinn... udn bin auch schüler (abi)
     
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