#1 13. Februar 2008 Patrick Breyer verschärft Vorgehen gegen die Protokollierung von IP-Adressen Der Jurist Patrick Breyer verschärft sein Vorgehen gegen die Aufzeichnung von IP-Adressen in Server-Logfiles. Vor dem Amtsgericht Berlin-Mitte erwirkte er einen Beschluss (Az. 5 C 314/06), durch den Bundesjustizministerin Brigitte Zypries ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro oder bis zu sechs Monate Ordnungshaft drohen. Breyer hat im März 2007 vor dem Amtsgericht Berlin-Mitte ein rechtskräftiges Urteil erwirkt, das dem Bundesjustizministerium untersagt, "[personenbezogene] Daten des Klägers, die im Zusammenhang mit der Nutzung des Internetportals 'http://www.bmj.bund.de' übertragen wurden, über das Ende des jeweiligen Nutzungsvorgangs hinaus zu speichern". Breyer sieht durch die Aufzeichnung von IP-Adressen in Webserver-Logfiles dieses Urteil verletzt. Nach Ansicht von Breyer verstößt die verbreitete Aufbewahrung von IP-Adressen gegen das "Recht auf informationelle Selbstbestimmung". Anhand der Daten sei das Surf- und Suchverhalten von Internetnutzern detailliert nachzuvollziehen und Internetnutzer aufgrund ihrer IP-Adresse zu identifizieren. Breyer rät daher Betreibern von Internetangeboten, die Protokollierung von IP-Adressen abzustellen bzw. abstellen zu lassen, um rechtliche Risiken zu vermeiden. quelle: Golem.de Justizministerin Zypries droht Haft wegen Datenspeicherung Speicherung von IP-Adressen verletzt Persönlichkeitsrechte Wie erst jetzt bekannt wurde, hat das Amtsgericht Berlin Mitte mit Beschluss vom 10. Januar 2008 das Bundesjustizministerium aufgefordert, die Speicherung personenbezogener Daten wie IP-Adresse über die Website des Ministeriums abzustellen. Für den Fall einer Zuwiderhandlung ordnete das Gericht die Festsetzung eines Ordnungsgeldes von bis zu 250.000 Euro oder eine ersatzweise Inhaftierung von bis zu sechs Monaten gegen die Dienstherrin Brigitte Zypries an. Damit bestätigte das Gericht ein Urteil vom März 2007, das die Protokollierung personenbezogener Daten der Besucher des Informationsportals des Bundesministeriums für Justiz untersagte. Darin sahen die Richter eine "Verletzung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung" und einen Verstoß gegen das Persönlichkeitsrecht der Nutzer. Die Bundesministerien und die angeschlossenen Behörden hatten bisher immer erklärt, Daten wie IP-Adressen speichern zu müssen, weil die Webseiten der Bundesverwaltung kontinuierlichen Angriffen aus dem Internet ausgesetzt seien. Das Gericht sah Sicherheitsbedenken jedoch nicht als ausreichenden Grund für die Datenspeicherung an. Dabei berief sich die Kammer auf das Telemediengesetz (TMG), das die Vorratsdatenspeicherung durch die Betreiber von Internetdiensten untersagt. quelle: ZDNet.de + Multi-Zitat Zitieren
#2 13. Februar 2008 AW: Zypries: Ordnungsgeld oder Haft wegen Webserver-Logfiles? Jawoll, das ist doch mal ein Schritt in die richtige Richtung, auch wenn ich glaube, dass so etwas eine Ausnahme bleiben wird... + Multi-Zitat Zitieren
#3 13. Februar 2008 AW: Zypries: Ordnungsgeld oder Haft wegen Webserver-Logfiles? Find ich saugeil! Das sollte Zypries mal nen Denkzettel verpassen... Das einzig nervige ist , dass Zypries sicher nicht ins Gefängnis gehen wird und die Geldstrafe wieder vom Steuerzahler bezahlt wird ?( + Multi-Zitat Zitieren