#1 7. Juli 2011 Hallo, bräuchte mal einen rechtlichen Rat . Ich war von Sonntag bis heute in der Türkei im Urlaub, Pauschalreise über FTI. Ich bekam vor ca. 2 Wochen Post von FTI mit den voraussichtlichen Abflugzeiten und dem Hotel und Flugvoucher. Wir haben 5 Tage gebucht und dementsprechend auch 5 Übernachtungen und 5 Tage AI bezahlt. Laut FTI war die Abflugzeit heute um 19:05 Türkischer Zeit. Gestern abend um 16 Uhr bekamen wir bescheid das unser Flieger schon heute morgen um 5 Uhr abfliegt, und wir somit gestern nacht um 23 Uhr schon per Bus im Hotel abgeholt wurden. Meine Frage ist nun, ob das rechtlich ok ist, uns so kurzfristig bei einem 5 Tage Urlaub den Flug um 9 oder 10 Stunden vorzuverlegen, und uns um eine Übernachtung und einen Tag Essen zu bringen. Welche Möglichkeiten habe ich dagegen vorzugehen? Viele Grüße 4pp1 + Multi-Zitat Zitieren
#2 7. Juli 2011 AW: Problem mit Reiseveranstalter Soweit ich das beurteilen kann ist das rechtlich dicht. Ist mir auch schonmal passiert. Grundlage: Die Flugzeiten zählen - da du theoretisch bis kurz vor dem Flug (check in) dort sein kannst. Wird also als voller Tag gerechnet. + Multi-Zitat Zitieren
#3 7. Juli 2011 AW: Problem mit Reiseveranstalter Ich denke da gegen kannst du wohl nichts machen! Schon Mal die AGB`s von denen gelesen? Da wird sicherlich drin stehen, dass die das einfach so machen können. + Multi-Zitat Zitieren
#4 7. Juli 2011 AW: Problem mit Reiseveranstalter danke schonmal. Also 14 Stunden vorverlegung der Abflugszeit bei 5 Tagen empfinde ich als Frechheit, hab eine ganze Nacht + Essen und Trinken umsonst bezahlt. bin glücklicherweise Rechschutzversichert und werde dagegen vorgehen . Wenn einer noch was zum Thema hat gerne antworten =) + Multi-Zitat Zitieren
#5 7. Juli 2011 AW: Problem mit Reiseveranstalter Einfach mal beschweren, und die kosteb für den 1 tag zu zurück verlangen Hatte auch ein 2 wochen urlaub mit 14 tagen gebucht, und bin am 14 tag um 1 uhr morgens mit dem bus abgeholt. Sprich ich habe für 1 std aufenthalt (die ich in der lobby verbracht habe) gezahlt. Habe das dem Reisebüre gesagt und habe 32 euro wiederbekommen + Multi-Zitat Zitieren
#6 7. Juli 2011 AW: Problem mit Reiseveranstalter Anspruch auf Minderung http://www.reisemangel.de/ansprueche.html also würd mich da mal melden und verlangen das sie dir irgendwie entgegenkommen! + Multi-Zitat Zitieren