Was genau ist strafbar beim "Hacken"

Dieses Thema im Forum "Sicherheit & Datenschutz" wurde erstellt von killerburns, 27. Oktober 2007 .

Schlagworte:
  1. 27. Oktober 2007
    Hiho
    hab grad in nem anderen Forum gelesen, dass sogar der Versuch was zu hacken (In dem Forum gings ums Thema WLAN hacken) oder der Besitz der Software dazu strafbar ist, als Begründung war angegeben dass diese Software ja dazu da ist was zu hacken...finde ich ziemlich fragwürdig...denn dann wären ja Programme wie eMule, Limewire auch strafbar da man mit denen ja urheberrechtgeschützte Sache laden KANN...

    Wollte jetzt mal wissen was genau beim Hacken strafbar ist, wäre nett wenn ihr mir nen bisschen was dazu erzählt
     
  2. 27. Oktober 2007
    AW: Was genau ist strafbar beim "Hacken"

    also laut stgb ist der versuch schon strafbar... das ist fakt...

    und die hacker tools sind auch strafbar.. also der besitz davon... ist ja das neue tolle gesetz, was totaler müll ist, da dann auch solche tools wie nmap theoretisch strafbar sind... weil sie könnten ja zum hacken dienen....

    und emule ist nicht strafbar... nur wenn du damit zeug lädst, was du net darfst^^

    das wars^^ sollte alles gesagt sein
     
  3. 27. Oktober 2007
    AW: Was genau ist strafbar beim "Hacken"

    Dass die p2p-Programme nicht illegal sind weiß ich, sondern nur dass was man damit lädt!

    Aber danke für die Erklärungen
     
  4. 27. Oktober 2007
    AW: Was genau ist strafbar beim "Hacken"

    Illegal ja. Bei beschlagnahen des PCS und auffinden solcher Tools kann man sich ja auch äußern. Auch wenn es illegal ist die zu besitzen, um eigene mögliche Sicherheitslücken damit zu überprüfen für den Eigengebrauch können sie dich nicht bestrafen. Ganz indirekt gesehen ist das evtl sowas wie eine Sicherheitskopie einer gekauften DVD.

    /Edit: Keylogger sind ja auch illegal anderen unterzujubeln, aber für den Eigengebrauch von eigenen Eingaben am PC sind sie legal zu verweden. So kann man das auch mit hacktools sehen, damit kann man eben prüfen, ob man dadurch Sicherheitslücken am eigenen PC abusen könnte.
     
  5. 27. Oktober 2007
    AW: Was genau ist strafbar beim "Hacken"

    das laden ist im ersten moment nicht illegal! nur verteilen die meisten p2p-programme schon während des ladens die dateien weiter. jedoch ist genau dieses verteilen und NUR dieses illegal...

    in sachen §202c stgb ("hackerparagraf") ist dieses pdf-file empfehlenswert:
    http://www.jlussi.eu/wp-content/uploads/2007/10/jlussi_leitfaden_web.pdf
     
  6. 27. Oktober 2007
    AW: Was genau ist strafbar beim "Hacken"

    Also Killer, die Frage die du stellst, stellen sich mit dir Tausende von Menschen, da die Regierung ( wie so häufig) noch einmal ihre Inkompetenz unter Beweis stellen musste. Du hast vl. auch von der Aktion des Security Experten gehört der sich selber anzeigt, wegen Besitz und Veröffentlichung eines " Passwort Checkers" der ja potentiell auch als Passwort " Cracker" nutzbar ist.

    Die Frage ist, ob schon potentiell gefährliche Software Strafbar ist. Das besodere ist ja, dass viele Sucurity Experten dieselben Werkzeuge nutzen, die auch Hacker/Cracker benutzen. Die Frage ist , ob solcher Besitz schon strafbar ist. Soweit ich weiß ist das noch selbst nicht geklärt. Das lustige ist- falls es strafbar wird, dann macht sich das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik selber starfbar,weil sie genauso jene Werkzeuge besitzen und nutzen, allerdings für Sicherheitschecks etc.
    Von daher gehe zumindest ich ( und einige andere) davon aus, dass der alleinige Besitz ersteinmal nicht unter Strafe fällt. Du findest den PAragraphen hier : http://www.jlussi.eu/wp-content/uploads/2007/10/jlussi_leitfaden_web.pdf

    Anders verhält es sich mit dem eigentlichen Hacking des W-Lans. Dort spricht der Paragraph eine deutlichere Sprache :
    Nach dem neuen § 202a Abs. 1 StGB wird künftig mit 3 Jahren Knast oder mit Geldstrafe bestraft, wer sich oder einem anderen Zugang zu Daten, die nicht für ihn bestimmt sind und gegen unberechtigten Zugang besonders gesichert sind, unter Überwindung der Zugangssicherung verschafft. Der neue § 202b StGB sieht Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe für das Abfangen von Daten, also wenn du den Verkehr sniffst.

    Man sieht also: wenn du direkt die Verschlüsselung umgehst ist das mit Sicherheit strafbar. Wenn du in ein ohne Passwortgeschützes Netzwerk ohne die Tools eindringst ist das also nicht strafbar.

    Aber wie man merkt is das alles noch nicht das Wahre. Ich denke in graumer Zukunft wird das alles lichten, was wirklich verboten ist und was nicht, damit wir dann endlich die Gewissheit haben, dass wir alle illegal handeln und dass wenn man meinen PC durchsucht ne Strafe von mehrern Zehntausend Euros fällig wäre

    edit : ich werde langsam alt.
     
  7. 27. Oktober 2007
    AW: Was genau ist strafbar beim "Hacken"

    So hab mal eine kleine Übersicht zusammengestellt.^^

    Was genau ist am Hacken strafbar?

    Das Hacken kann man teils als elektronischen Hausfriedensbruch betrachten.
    • Das Ausspähen von Daten ist strafbar.
    • Das bloße Einhacken in fremde Datensysteme ohne Ausspähen von Daten ist nach Ansicht vieler Juristen straflos.
    • Das Überwinden des Schlosses ist straflos, das Öffnen der Tür schon nicht mehr.
    • Die ausgespähten Daten müssen auch nicht unbedingt heruntergeladen werden. Schon die bloße Sichtbarmachung auf dem Bildschirm nebst Kenntnisnahme genügt für eine Strafbarkeit, denn liest der Hacker einen Text, so hat er diesen ausgespäht.
    • Nur der eigene Computer darf gehackt werden, wenn das Passwort vergessen wurde.
    • Das Mitlesen einer für den Hacker nicht bestimmten Kommunikation (das „Abhören“ einer Datenverbindung oder der Zugriff auf fremde E-Mails) ist ebenfalls strafbar.
    • Gleiches gilt für das Ausnutzen von Systemlöchern oder sicherheitsschädlichen Einstellungen in Betriebsprogrammen.

    Datenschutzstrafrecht, Betriebsspionage, Wireless LAN
    • Das Datenschutzstrafrecht greift dann ein, wenn es sich bei den erhackten Informationen um personenbezogene Daten handelt.
    • Der Tatbestand der Betriebsspionage führt zu einer Strafbarkeit, wenn sich der Täter Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse verschafft.
    • Schließlich wird bei Angriffen auf Wireless LAN das Telekommunikationsstrafrecht einschlägig sein, das das Abhören fremder Kommunikationen unter Strafe stellt.
    • Werden urheberrechtlich geschützte Daten kopiert, greift darüber hinaus das Urheberstrafrecht.
     
  8. 28. Oktober 2007
    AW: Was genau ist strafbar beim "Hacken"

    hier ein bericht von chip.de, da stehen auch ein paar sachen

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