Steht mir Kindergeld direkt zu?

Dieses Thema im Forum "Finanzen & Versicherung" wurde erstellt von FTB, 14. Januar 2009 .

Schlagworte:
Status des Themas:
Es sind keine weiteren Antworten möglich.
  1. 14. Januar 2009
    Hallo zusammen.

    Ich bin 22 jahre alt und es geht darum das ich ab dem 1.4 eine neue Ausbildung anfange und 640 euro netto verdiene. Zudem möchte ich dann ausziehen. Nun zur Frage, steht mir dann das Kindergeld direkt zu sollte sich meine mutter weigern mit die 155 euro auszuzahlen?
     
  2. 14. Januar 2009
    AW: Steht mir Kindergeld direkt zu?

    NEIN !!!

    damit verdienst du zu viel.


    dir steht leider KEIN kindergeld mehr zu!



    Gruß
    ScheeL0r
     
  3. 14. Januar 2009
    AW: Steht mir Kindergeld direkt zu?

    Ich Frage mich eher ob Dir/Deiner Mutter überhaupt noch das Kindergeld zustehen ?


    Wenn du schon 640 € Netto verdienst wird es Brutto mind. 700 sein und das auf 1 Jahr sind mehr 8400€.Laut dem Einkommensteuergesetz darf man nicht mehr als 7.680€ im Jahr verdienen, wenn man das Kindergeld möchte. Die Frage ist nur ob sie jetzt Brutto oder Netto rechnen.

    Bei Netto sind es übrigens genau 7680 €.

    Gruß
     
  4. 14. Januar 2009
    AW: Steht mir Kindergeld direkt zu?

    zuviel?

    der jahresfreibetrag besteht aus 7834

    und für mich sind 640*12 = 7680... das sollte wohl passen ^^
     
  5. 14. Januar 2009
    AW: Steht mir Kindergeld direkt zu?

    ausserdem gibt es da einige möglichkeiten.... ich mahce zum Beispiel eine Ausbildung im metallbereich und habe eine Metallrente gemacht dort zahle ich jetzt genau soviel ein im Monat das ich am ende des Jahren unter den freibetrag komme. Das Geld was in solch eine rente fliest wird nämlich nicht mit zum Gehlat gerechnet


    mfg
     
  6. 14. Januar 2009
    AW: Steht mir Kindergeld direkt zu?


    wird aber brutto gerechnet!
     
  7. 14. Januar 2009
    AW: Steht mir Kindergeld direkt zu?

    Aber es steht dir trotzdem nicht zu... also wenn deine mutter sich weigert dir das Geld auszuzahlen hast du pech gehabt... Kindergeld geht immer an die Eltern...
     
  8. 14. Januar 2009
    AW: Steht mir Kindergeld direkt zu?


    Jau genau das ist der Punkt.

    Ich bin mir nicht sicher aber meine auch, dass der Brutto Betrag ausschlaggebend ist.

    Dann müsstest du 1000€ irgendwie absetzen damit du das K-Geld weiterhin beziehen kannst.

    Gruß
     
  9. 14. Januar 2009
    AW: Steht mir Kindergeld direkt zu?

    meinst du sowas wie vermögenswirksame leistungen?

    edit : warum kriegt meine freundin , die den gleichen beruf macht und das gleich verdient trotzdem noch kindergeld? ^^
     
  10. 14. Januar 2009
    AW: Steht mir Kindergeld direkt zu?

    ne die bekommst du doch!!!!

    ich meine das was ich sage eine rente
     
  11. 14. Januar 2009
    AW: Steht mir Kindergeld direkt zu?


    und ich weiß es^^

    musste da auch alles durchgehen... und ich hatte sogar noch weniger als , was sagtest du? 640? , ja hatte weniger als du


    hast leider keinen anspruch mehr drauf!

    was du machen kannst wurde auch schon genannt:
    Betriebliche Altersvorsore (BAV)
    dadurch wird dir geld "abgezogen" und später als zusätzl. rente wieder ausgezahlt.
    ist aber auch nicht garantiert...

    ich würde dir raten das alles mit deinem steuerberater durchzugehen/durchzurechnen.
    vll klappts ja mit der BAV, MUSS aber auch nicht so sein.



    Gruß
     
  12. 14. Januar 2009
    AW: Steht mir Kindergeld direkt zu?

    Also ich bin mir ziemlich sicher, dass das Nettoeinkommen ausschlaggebend ist. Ich glaube, dazu gab es mal ein BGH-Urteil 2005. Zudem kannst du noch den AN-Pauschbetrag für Werbungskosten von 920€ ansetzen.

    Hierzu mal dieser Link: Netto-Einkommensgrenzen beim Kindergeld | Kindergeldhilfe.de

    Und wenn du noch mehr Infos sucht, google mal nach Kindergeld+netto.
    Aber um ganz sicher zu sein, würde ich bei der zuständigen Kindergeldkasse anrufen.


    MFG
    Cyrus
     
  13. 14. Januar 2009
    AW: Steht mir Kindergeld direkt zu?

    Ich glaube wenn du 22 bist und eine Ausbildung hast bekommt selbst deine Mutter kein Kindergeld mehr für dich^^ außerdem geht das Kindergeld nur mit Einverständnis des Kindergeldempängers (in diesem Fall deine Mutter) direkt an dich. Das Problem hatte ich im Sommer auch aber ich hab mich dann mit meiner Mutter darauf geeinigt dass sie mir einen Teil abgiebt, da ich mir viele Sachen selber kaufen muss.
    Du kannst aber auch bei der Bundesagentur für Arbeit anrufen die können dich auch beraten.
     
  14. 14. Januar 2009
    AW: Steht mir Kindergeld direkt zu?

    Das Kindergeld steht den Eltern zu!!! Wieso hier einige immer noch nicht den ***** voll bekommen und noch die Reste von ihren Eltern rausquetschen...
     
  15. 14. Januar 2009
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 15. April 2017
    AW: Steht mir Kindergeld direkt zu?

    so den beitrag hab ich hier schonmal geschrieben: Verdiene ich zuviel Geld? - RR:Board
    hier nochmals:
    Also mein Dad ist Rechtsanwalt und hat das mal an meinem zukünftigen Einkommen durchgerechnet... Ich fange nächstes Jahr ein BA-Studium bei einer deutschen Industriefirma an und verdiene im ersten Jahr 770brutto:

    Aktuelle Beitragssätze des Arbeitnehmers:

    * Rentenversicherung: 9,95 Prozent
    * Arbeitslosenversicherung: 3,3 Prozent
    * Pflegeversicherung: 2,2 Prozent
    * Krankenversicherungsbeitrag: 8,2 Prozent

    Gesamtabzüge: 23,65 Prozent


    Bei monatlich EUR 770,00 Brutto macht das einen Gesamtabzug von EUR 182,11. Dir verbleibt dann monatlich EUR 587,90 Netto.

    Bezüglich des Kindergeldes gilt folgende Berechnung:

    Jahresnettoeinkommen minus (mindestens pauschal) 920 Euro Werbungskosten (Fahrt-, Ausbildungskosten etc.) = anzurechnendes Einkommen (muss kleiner als EUR 7680 sein, dann bekommst Du noch EUR 154,00 Kindergeld im Monat)

    Also: EUR 7054,80 - EUR 920 = 6134,80.

    Das ist weniger als der Grenzbetrag von EUR 7680, also bekommst Du noch EUR 154,00 Kindergeld im Monat.

    Monatlich hast Du dann insgesamt mit dem Kindergeld EUR 741,90 (EUR 587,90 + EUR 154,00).

    Das Kindergeld wird im Übrigen auf den monatlichen Unterhaltsbedarf von Studenten (ca. EUR 640,00, je nach Oberlandesgericht) voll angerechnet. Mit insgesamt EUR 741,90 liegst Du also auf jeden Fall deutlich über diesem.

    Lohnsteuer fällt in Deiner Steuerklasse 1 (unverheiratet, keine Kinder) noch nicht an.

    So das wärs mal von mir
     
  16. 15. Januar 2009
    AW: Steht mir Kindergeld direkt zu?

    Kindergeld geht direkt an die eltern..einfach ma lieb fragen...^^
    aber wenn du über diesen bestimmten betrag irgend wann kommen solltest dann darfst du das gaze Kindergeld wieder zurück zahlen..aufpassen das man da nich drüber kommt..
     
  17. 15. Januar 2009
    AW: Steht mir Kindergeld direkt zu?

    Lese mal das hier, da wird alles genau erläutert und dann weißt du auch genau, ob dir das Kindergeld zusteht oder nicht.
    Kindergeld und Ausbildung
     
  18. 22. Januar 2009
    AW: Steht mir Kindergeld direkt zu?

    Kindergeld steht deiner Mutter oder deinem Vadder zu aber nicht dir,d a du das Kind bist und nicht das Kind hast! Frag doch ganz libe deine Eltern ob Sie dir das Geld überlassen. Falls nciht auch nett schlimm , schließlich haben die dich ja großgezogen und glaube mir, kein Kind ist billig gewesen.
     
  19. 28. Januar 2009
    AW: Steht mir Kindergeld direkt zu?

    also 640 € NETTO ist schon sehr heftig. Das sind Brutto bestimmt so um die 820 €.
    Die Sache ist, ob du überhaupt noch Kindergeld bekommst.
    Du musst dir mal das Werbungskostenformular angucken und dort alles ausfüllen.
    man kann viele Sachen dagegen rechnen, womit sich der Betrag (also 12*monatl. Bruttoeinkommen + Sonderzahlungen). zum Beispiel fahrtkosten. Im moment ist es so, dass man ab den 1. km pro tag glaube 0,30 € bekommt. Sone sache einfach mal ausrechnen! zur sicherheit einfach zu nem Steuerberater gehen, der kann dir da alles sagen!
    (denkemal ca. 50€ für den Steuerberater sollte sich lohnen. geht ja immerhin monatl. um ne menge geld!)

    FALSCH! Gerade wenn er auszieht ist das Kindergeld sein!
    Auch wenn er weiter wohnen bleibt bei seinen eltern, AUCH DANN kann er beantragen, dass das Geld auf sein konto geht! (allerdings unter angabe eines grundes)
     
  20. Video Script

    Videos zum Themenbereich

    * gefundene Videos auf YouTube, anhand der Überschrift.