[Frage] Polizei und Drogen

Dieses Thema im Forum "Allgemeines & Sonstiges" wurde erstellt von djhanf, 22. August 2006 .

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  1. 22. August 2006
    So ja also ich war gestern oder heute morgen mit ein paar kolegen auf einen parkplatz und haben was geraucht wir sasen im auto und ja dann kahm die Polizei und wir sind weggerannt. ich hatte auto zugemacht usw nagut dann haben sie mich erwischt und haben gefragt warum wir weglaufen

    ja dann habe ich halt gesagt das wir gekifft haben.Sie haben mir dann handschellen usw angelegt ka wollten mir nur angst machen. Wir sind dann zum Revier gefahren und sie haben drongentest gemacht (urin).
    Natürlich war er positiv . Dann sind sie zu meinen auto und haben noch paps gefunden und 1 g graß.

    Ja ich habe mich jetzt schon im I-net durchgelesen und da steht mal 1 monat führerschein weg oder 3 monate . Das problem is ich bin in der probezeit aber ich bin nicht gefahren oder sie haben uns auch nicht im auto erwischt .

    Meine frage ist jetzt wie is das mit dem Führerschein?
    kommt er weg und wie lange.

    Dazu muss ich noch sagen das sie eine Bong bei mir gefunden haben .

    Also es wäre echt nett wenn sich wirklich nur leute äusern die schon erfahrung damit hatten oder gut bescheid wissen.

    Mfg djhanf
     
  2. 22. August 2006
    Frag lieber Leute die davon richtig Ahnung haben. Wenn schon, poste das in so nem Rechte-Forum...
     
  3. 22. August 2006

    also ich denke bei 20 000 leuten hat schon einer ahnung oder hat das mal mitgemacht . Mir wurde hier immer gut geholfen und ich denke jetzt is das auch so
     
  4. 22. August 2006
    Zwar wurde vom Bundesverfassungsgericht fahreignungsrechtlichen Konsequenzen bei Cannabiskonsum ohne Zusammenhang mit dem Führen eines Fahrzeugs und die „Null-Promille“-Grenze für THC einkassiert aber in deinem Fall sieht das nun mal ganz anders aus.

    - Du bist geflüchtet womit du den Polizeibeamten alle Möglichkeiten an die Hand gegeben hast dich und dein Auto zu durchsuchen sowie dich vorläufig festzunehmen.
    - Du hast den Konsum von Cannabis gestanden und die Beamten haben erkennen können, dass ihr im Auto gekifft habt
    - Du hast einer Urinprobe zugestimmt dessen Ergebnis auf jeden Fall an die Führerscheinstelle weitergeleitet wird.

    Die Bestrafung ist dabei etwas unterschiedlich je nach Bundesland. Da du in der Probezeit bist musst du aber nach meinem Kenntnisstand mit mindestens 3 Monaten Fahrverbot, einer Geldstrafe, eventuell einem MPU (Medizinisch-Psychologische Untersuchung) und einem Drogen-Screening (zum Nachweis bei der Führerscheinstelle, dass man kein latenter Konsument ist bei welchem pauschal unterstellt wird, dass er Konsum und Führen eines Fahrzeugs nicht trennen kann) unterziehen wobei man die Untersuchungen des Drogen-Screenings selbst bezahlen muss.

    Ich würde aber bei einer derartigen Situation auf jeden Fall Rat beim Anwalt suchen. Der kann dir sagen ob man auf Basis der Tatsache, dass du nicht gefahren bist sondern nur im Auto gesessen bist noch was rausholen kann und mit was genau du rechnen musst in deinem Bundesland.
     
  5. 22. August 2006
    ich dachte immer kiffen ist erlaubt?

    naja gut kiffen in der öffentlichkeit aber sicherlich nicht.

    aber du bist nich gefahren und warst nichtmal im auto deinem fs dürfte nix passieren geh auf JEDEN fall zum anwalt so ne mpu ist teuer und gar nicht lustig
     
  6. 22. August 2006
    ja komm aus Bw da is das so wie ich das gesehen habe am schlimmsten mist und anwalt ja hmm shit das is dann muss ich auf jedenfall daheim bescheid sagen sonst hätte ich das so gemacht das geld is kein prob hab ich schon geklärt aber das mit dem anwalt hmm... nagut ich muss am freitag da hin gehen und dann nehmen sie protokoll.
     
  7. 22. August 2006
    nichtssagender titel
     
  8. 22. August 2006
    Ok Titel ist geändert hoffe es ist jetzt ok so wenn nicht bitte eine pn an mich

    mfg djhanf
     
  9. 22. August 2006
    Hi also ich sprech aus eigener erfahrung hatte mal genauso sitoation wie du nur das halt kein W**d gefunden wurde u.s.w ja ich bin ach nicht gefahren war auch ebenfall inner pobezeit.

    Also bei mir wurde das Verfahren eingestellt ,da der Konsum nich strafbar ist.tja dein pech is aber die hab was gefunden bei dir.ich denke ma du kriegst nene gerichtsverfahren und wenn du noch nichts so damit zutun hattes sozialstd. oder sozialtrainigskurs kommkt ganz drauf an.aber da du nich gefahren bi denke ich kriegste kein Fs verbot.

    mfg jack the rappper
     
  10. 22. August 2006
    ok das is schonmal ganz gut ich bin auch erste mal auffällig wegen sowas . Vor 2 wochen gabs ne Führerscheinkontrolle und da haben sie nix gefunden aber auch keinen richtigen test sondern nur in die augen geschaut vielleicht kann ich das noch zu protokoll geben ??

    sollte man eigentlich viel sagen oder eher weniger ich habe mich auch geweigert meine freunde zu nennen meint ihr das es dadurch schlimmer wird ???

    Danke für eure antworten das ist wirklich gute hilfe


    Nochmal zum schluss will ich fragen wie das ist wenn ich vor gericht muss da brauch ich ja einen anwalt wird der mir gestellt oder muss ich da den von meiner mutter nehmen??


    mfg djhanf
     
  11. 22. August 2006
    Also we wegen des besitzes von weed würd ich mir keine sorgen machen, miestens oder eher gesagt fast immer wirds eingestellt bei so einer niedrigen menge.
    und auch der nachweiss von cannabiskonsum sollte keine folgen haben solange du nicht gefahren bist!
    so wars zumindest bei mir...
     
  12. 22. August 2006
    2 sachen will ich mal loswerden:

    gegen ne bong können die dir nix machen. ist so als würden sie dir verbieten ne blumenvase ins wohnzimmer zu stellen.

    ich hoffe du siehst es ein das das ne total dämliche aktion war.
    wenn man schon im auto sizt dann bleibt man auch weitehrin im auto sitzen.
    verhältniss unauffälig glozt dene net hinterher wenn die fahren etc.
    wegrennen stachelt die bullen erst recht auf und dann muss man sich net wundern das sowas bei rauskommt.
     
  13. 22. August 2006
    oh,


    jo des mitm wegrennen kenn ich..is son reflex


    ich würd aufjedenfall einen anwalt nehmen,sonst können dir die bull... irgendwas unterschwatzen wenn die wolln.ich seh aber kein problem,da du ja nich gefahrn bist und so nur das mitm wegrennen und das 1g is shice

    denke ma du bekommst schon was,aber mit anwalt,dann kann er dir helfn das zu reduzieren .so dass du deinen führerschein behälst und kein idioten-test (mpu)machen musst,des is nämlisch richtig teuer



    PaCe
     
  14. 22. August 2006
    Wenn du Pech hast wird nen MPU auf die zukommen..Das heißt erstmal nen lange Zeit keinen Lappen und es ist nicht gerade günstig.Außerdem mußt du regelmäßig zum Drogenscreening und zu Gesprächen mit so komischen Typen die dich alles mögliche fragen um festzustellen ob du Suchtgefährdet bist (Alk, Kiff etc.)

    Ansonsten sieht es schlecht für dich aus weggerannt, weed, bong gefunden und dann noch in der Probezeit.Naja ich wünsch dir viel Glück

    mfg
     
  15. 22. August 2006
    also ich zahl lieber das geld als einen anwalt weil dann weiß meine mutter bescheid und die schmeist mich dann daheim rauß das kann ich ned machen.

    Ja das mit dem wegrennen war reflex aber ich habe halt pech gehabt aber ich glaube nach den ganzen antworten hier is das alles ned so tragisch und ich lass mir nix einschwätzen ich kenn so ein gerede und kann damit gut umgehen und auch die fragen die hinterlistig sind kann ich gut regeln aber wenn ich da alleine beim staatsanwalt sitz ja dann halt aber ich glaube die machen garnicht so einen stress weil die uns ja nichtmahl im auto sitze gesehen haben es war auch zugeschlossen.

    nur als die bullen da waren sind alle losgerannt und ich war drin hab noch die bong und die mische gepackt auto zugemacht und dann auch losgelaufen wäre ich einfach nur sitzen gebliben wäre nix gewesen selber schuld naja die haben gesagt zur falschen zeit am falschen ort
     
  16. 22. August 2006
    ich weißt zwar nicht ob der führerschein weg ist ...

    nur wenn er weg ist, hast du automatisch 4 jahre probezeit und musst zu einem aufbauseminar ... d.h. 4 Tage Theorie und eine Fahrstunde ... und das kostet nochmal richtig gut ...
     
  17. 2. September 2006
    Dein Anwalt hat eine Schweigepflicht die auch gegenüber deinen Eltern gilt. Nur er kann dir sagen was du zu erwarten hast und nur er kann das Optimale aus der Situation rausholen. Ein Strafverfahren und damit eine Gerichtsverhandlung wird es wohl nicht geben, da der Konsum nicht strafbar ist und damit auch kein Strafverfahren eröffnet wird.
     
  18. 4. September 2006
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 15. April 2017
    Tut mir leid, aber diese Aussage ist in ihren Grundzügen schonmal falsch!
    Richtig ist, dass der KONSUM straffrei ist. Nicht aber der "Besitz" bzw. der "Erwerb"! Er spricht davon, dass sie etwas gefunden haben... was hat er dann? Er hat es besessen! Oder wie sonst soll es in seinen Gewahrsam gelangen? Außer natürlich, sie können ihm nicht beweisen, dass ER, sondern ein anderer der Insassen der "Besitzer" (Untscheide: Besitz und Eigentum!) war.

    Straffreier Konsum liegt z. B. nur dann(!) vor, wenn der Stoff in einer Runde weitergereicht wird, der eigentliche Besitzer jedoch noch eine Einflussmöglichkeit darauf hat. Ist diese Einflussmöglichkeit nicht mehr gegeben (z. B., weil der eigentliche Besitzer sich von der Runde entfernt, sodass er keine Einflussmöglichkeit mehr hat), so geht der Besitz (s. o.: nicht das Eigentum!) auf denjenigen über, der es in diesem Moment im Gewahrsam hat (ausführliche Kommentare zu Besitz/Gewahrsam/Eigentum siehe Kommentar von Tröndle/Fischer zum StGB - § 242 ff StGB).

    Interessant hierzu ist auch der Kommentar von Jupp Joachimski zum BtMG, welches übrigens ein Bundesgesetz ist. Dies bedeutet, dass die Vorschriften in allen Ländern gleich sind. Nur deren länderspezifische Auslegung obliegt den Verfolgungsbehörden, sprich den Staatsanwaltschaften, denen freisteht, in welchem Rahmen sie ein Verfahren einstellen (ob mit oder ohne Einstellungsauflagen) oder ob das Hauptverfahren eröffnet wird.

    Möchte wirklich nicht damit prahlen, aber genau in diesem Bereich habe ich meine Diplomarbeit vor vielen Jahre geschrieben... ich möchte nur davor warnen, sich auf Aussagen, die nicht richtig bzw. falsch wiedergegeben sind, zu verlassen. Genau diese Foren verfolge ich mit wachsamen Augen und stelle immer wieder fest, welche irreführende (ggf. verschlimmernde) Antworten hier gegeben werden.

    Zu den verkehrsrechtlichen (= den Führerschein betreffend) - und nur zu diesen(!) Folgen möchte ich Dir die Lektüre des bundeseinheitlichen Bußgeldkataloges nahelegen. Diesen findest Du im Netz. Zu den strafrechtlichen Konsequenzen sollte man sich - sofern man nicht nähere Einzelheiten von Dir kennt - vorerst nicht äußern, da ein eingeleitetes Strafverfahren von sehr vielen Faktoren abhängig ist. Auch hierzu gab es schon einen sehr ausführlichen Thread von mir... (weiß nur derzeit nicht, ob der noch vorhanden ist...). Wenn ich ihn noch finde, editiere ich den Topic hier rein...

    Zu meinem Vorredner: sicher hast Du Recht, dass der KONSUM bundeseinheitlich straffrei ist. Vor einer Empfehlung bzw. Beurteilung des straffreien Konsums ist es jedoch von äußerster Wichtigkeit, den unbestimmten Rechtsbegriff des "Konsums" sauber definieren zu können. Allzuschnell folgen sonst voreilige Schlüsse, die an den Tatsachen vorbei zu einem falschen Verhalten führen! Fakt ist, dass es nur in ganz wenigen Fällen beim wirklich straffreien Konsum bleibt. Eine genaue Verhaltenskonstellation jedes Einzelnen der Teilnehmenden ist hierbei von immenser Wichtigkeit - um die Situation rechtlich bewerten zu können. Soll jetzt keine Kritik sein - meine Intetion ist lediglich, vor falschen Rückschlüssen aufgrund oberflächlicher Information zu bewahren!

    MFGK

    EDIT: hier ist der Link zu dem erwähnten Thread mit sicherlich einigen interessanten Informationen:

    /threads/risiko-eure-erfahrungen-mit-der-polizei.10172/
     
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