#1 28. Juni 2009 Ich hab jetzt bei meiner Arbeitsstelle (Marktkauf) gekündigt. Hab da so 10 Std./ Woche gearbeitet mit nem Gehalt von 6 €/Stunde. Bin noch Schüler btw... Jetzt hab ich n paar Fragen, ob ich da noch iwie mehr Geld raushauen kann als die mir gegeben haben... Stehene mir beispielsweise nicht Urlaubstage zu? Hatte nämlich nie richtig Urlaub in dem Jahr wo ich da gearbeitet habe. Klärt mich mal bitte son bischen um meine Rechte auf xD + Multi-Zitat Zitieren
#2 28. Juni 2009 AW: Gekündigt wie alt bist du denn? und was für ein vertrag war das? war das überhaupt ein vertrag? ^^ kommt halt auf den vertrag drauf an ^^ + Multi-Zitat Zitieren
#3 28. Juni 2009 AW: Gekündigt naja das du nie urlaub hattest, ist dein problem. aber du hast ja nur als aushilfskraft gearbeitet, vll 2 mal die woche 5 stunden, was willste denn da groß fürn urlaub haben. man müsste auch schon genauer wissen was in dem vertrag steht + Multi-Zitat Zitieren
#4 28. Juni 2009 AW: Gekündigt bin 19! was fürn vertrag... gute frage eigentlich. Ich hab nen Anmeldeformular ausgefüllt, abgegen und dann hat ich die Stelle. Saß halt anna Kasse dann fürn Jahr^^ + Multi-Zitat Zitieren
#5 28. Juni 2009 AW: Gekündigt Nein. Du hast kein Recht auf Urlaubsgeld bzw. Urlaub. Absprachen mit dem Arbeitgeber können zwar dem wiedersprechen, jedoch ist der Laden nicht verpflichtet gewesen, dir als Aushilfe Urlaub zu geben. + Multi-Zitat Zitieren
#6 28. Juni 2009 AW: Gekündigt mh, weil n freund von mir hat da auch gearbeitet. zwar andere abteilung aber das is ja denk ich wayne. und der is dann iwo dahin gegangen und hat noch geld zurück bekommen. denke ma ich sollt mit dem sprechen^^ + Multi-Zitat Zitieren
#7 28. Juni 2009 AW: Gekündigt Ja das halte ich für eine gute Idee. 6€ die Stunde ist mMn übrigens ein grenzwertiger Lohn. + Multi-Zitat Zitieren
#8 28. Juni 2009 AW: Gekündigt Vllt wars das Geld für die angefangenen Tage im monat oder so... habe auch noch 2 monate nachdem ich nichtmehr gearbeitet habe einmal vollen monatslohn (400) und einmal 70 euro bekommen. Warn quasi die Überstunden. Als Aushilfe bekommt man kein urlaub oder urlaubsgeld... + Multi-Zitat Zitieren
#9 28. Juni 2009 AW: Gekündigt das war unter 400euro... und als schüler brauchste nicht mal nen anderen arbeitgeber bescheid geben. 10 stunden * 6euro = 60euro *4Wochen = 240euro? was willst du denn da urlaub verlangen? 0.o + Multi-Zitat Zitieren
#10 28. Juni 2009 AW: Gekündigt Ähm...also ich bin nebenbei Aushilfe (400€) bei McDonald´s und ich habe ganz normal 25 Urlaubstage im Jahr -> bezahlt Google mal ein bisschen, da wirst du sehen dass du einen Urlaubsanspruch hast! Ob du das im nachhinein noch fordern kannst kann ich dir aber nicht sagen. Würd dir raten mal ne Gewerkschaft oder nen Anwalt zu fragen. + Multi-Zitat Zitieren
#11 28. Juni 2009 AW: Gekündigt bewirb dich bei lidl...9/10 euro die stunde....sollte eig. klar gehen oder? ^^ + Multi-Zitat Zitieren
#12 29. Juni 2009 AW: Gekündigt seit wann kriegen aushilfen urlaub?^^ sowas steht dir nicht zu... nimms hin du hast keine rechte... + Multi-Zitat Zitieren
#13 29. Juni 2009 AW: Gekündigt Was ihr hier erzählt stimmt definitiv nicht. Wenn ihr keine Ahnung habt dann postet doch net?! http://www.arbeitsrecht.de/forum/arbeitsrecht/184399-aushilfe-400-euro-basis.html Wie gesagt, auch ich bin Aushilfe auf 400,- € Basis und bekomme Urlaubs-, Weihnachtsgeld, Vermögenswirksame Leistungen und auch bezahlten Urlaub. + Multi-Zitat Zitieren
#14 29. Juni 2009 AW: Gekündigt Ich denke da wirst du nicht viel machen können. Da du ja Schüler bist hast du eh keine großen Rechte. Zum anderen war es ja eine Geringfügige Beschäftigung ich glaube bin mir aber nicht Hunderpro sicher steht dir kein Urlaub zu. Ich mache dir da leider nicht all zu große Hoffnung. + Multi-Zitat Zitieren
#15 29. Juni 2009 AW: Gekündigt Wieso hat ein Schüler keine Rechte? Wo steht denn das? Als Aushilfe ist man Teilzeitkraft, und Teilzeitkräfte haben genau die gleichen Rechte wie normale Arbeitnehmer auch! + Multi-Zitat Zitieren
#16 29. Juni 2009 AW: Gekündigt Was hier einige für einen Sch**** schreiben, hört doch mal mit Euren haltlosen Vermutungen auf! Zu Deiner Frage, wenn Du 6 Monate dort unter Vertrag gestanden hast, hast Du Anspruch auf Urlaub, vorher nicht. + Multi-Zitat Zitieren