Rechtsanwalt Solmecke erläutert "Das Urteil kommt überraschend und betrifft neben den Nutzern der zahlreichen Film- und Serienstreaming-Portale auch die Konsumenten von illegalen Bundesligastreams. In der Sache ging es zwar zunächst nur um einen externen Streamingplayer, schaut man sich die Urteilsgründe aber an, so lässt sich die Entscheidung auf den Abruf von Seiten wie Kinox.to übertragen."
Eine neue Abmahnwelle sei laut Solmecke jedoch nicht zu befürchten. Nutzer können nur über ihre IP-Adressen zurückverfolgt werden. Zudem schützt eine Deckelung vor Abzocke: Die Abmahnkosten sind im Privatbereich sind auf rund 150 Euro limitiert, der Schadensersatz pro konsumiertem Film dürfte laut Solmecke daher bei rund 5 bis 10 Euro liegen.