EuGH entscheidet: Stream von Filmen aus illegalen Quellen ist strafbar

Artikel von in.spider am 28. April 2017 um 13:13 Uhr im Forum Szene News - Kategorie: Politik & Recht

EuGH entscheidet: Stream von Filmen aus illegalen Quellen ist strafbar

28. April 2017     Kategorie: Politik & Recht
Der Europäische Gerichtshof hat sich in einem Urteil gegen das Streaming von illegalen Film-Kopien entschieden. Doch nur zahlende Premium-Nutzer von illegalen Plattformen müssten mit Abmahnungen rechnen, zumindest falls die Server beschlagnahmt würden, deren Logs als Beweismittel gelten. Nutzer, die Kinofilme oder Serien aus illegalen Quellen streamen, handeln damit jetzt offiziell rechtswidrig.


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Rechtsanwalt Solmecke erläutert "Das Urteil kommt überraschend und betrifft neben den Nutzern der zahlreichen Film- und Serienstreaming-Portale auch die Konsumenten von illegalen Bundesligastreams. In der Sache ging es zwar zunächst nur um einen externen Streamingplayer, schaut man sich die Urteilsgründe aber an, so lässt sich die Entscheidung auf den Abruf von Seiten wie Kinox.to übertragen."

Eine neue Abmahnwelle sei laut Solmecke jedoch nicht zu befürchten. Nutzer können nur über ihre IP-Adressen zurückverfolgt werden. Zudem schützt eine Deckelung vor Abzocke: Die Abmahnkosten sind im Privatbereich sind auf rund 150 Euro limitiert, der Schadensersatz pro konsumiertem Film dürfte laut Solmecke daher bei rund 5 bis 10 Euro liegen.
 

Kommentare

#2 30. April 2017
EInfach ein paar Kröten an die Projekte "spenden" die auch free nutzer gut behandeln und weiter als free nutzer verwenden oder mit "bezahlbaren Karten" zahlen und über vpn nutzen. Oder einfach das was man gut findet, was sowieso später viele tun: kaufen. (bei mir war oft das schlechte Gewissen da, weil einiges einfach zu gut ist um es "gegaunert" zu lassen.