Bundeswehr Erfahrung und Information

Dieses Thema im Forum "Schule, Studium, Ausbildung" wurde erstellt von CoCo, 19. März 2008 .

Schlagworte:
  1. 7. November 2008
    AW: Bundeswehr Sammeltread

    Das ist so nicht richtig. Ein Fähnrich ist auf höhe Feldwebel. Der Oberfähnrrich entspricht dem Hauptfeldwebel.

    Kommt auf deine Leistung bei der Eignungs- und potentialfeststellung an. Je nach Eignung und Befähigung werden dir Angebote gemacht.
    Ebensowenig stimmt es nicht, dass man dir vorschreibt was du zu studieren hast. Die hast selbstverständlich ein mitsprache recht. Aber der Bund wird dich nichts studieren lassen, was 1. nicht braucht und 2. wofür du gem. test nicht geeignet bist.

    Bei weiteren frag steh ich dir gerne zur verfügung
     
  2. 7. November 2008
    AW: Bundeswehr Sammeltread


    Die Einberufung in der Offizierslaufbahn ist immer zum 01.07.
     
  3. 7. November 2008
    AW: Bundeswehr Sammeltread

    Ich bin mir nicht sicher, ob ich es richtig verstanden habe auf dem Musterungsbescheid, weswegen ich hier nachfrage:

    Wenn ich einen Studienplatz zum Wintersemester 09/10 kriege und dann 09 eingezogen werden soll, werde ich wirklich eingezogen, weil ich ja noch keine 2 Semester studiert habe?

    Wäre mehr als mies :/
     
  4. 9. November 2008
    AW: Bundeswehr Sammeltread

    Wenn du deine Einberufung bekommen hast, wirst du auch eingezogen...

    Aber mehr kann ich dazu nicht sagen.

    Ruf dazu im Kreiswehrersatzsamt an und frag nach.
     
  5. 10. November 2008
    AW: Bundeswehr Sammeltread

    ICH wurde gerade ausgemustert! Juhu, muss nicht zu dem Saftladen. Zwang in einem Staat dessen Hymne mit Freiheit beginnt. Man sollte den ganzen Haufen verklagen.

    Frage: Muss ich den T5 Zettel (auf dem draufsteht dass ich fehlerbehaftet bin und deshalb nicht dem deutschen Volke dienen kann) aufbewahren?
     
  6. 10. November 2008
    AW: Bundeswehr Sammeltread

    toll noch so ein verweigerer -.-
    ja solltest du lieber, ist zwar so oder so in deinen akten drin, aber bewahr ihn trotzdem auf
     
  7. 18. November 2008
    AW: Bundeswehr Sammeltread

    ich hab mich von meinem hausarzt ausmustern lassen .. ärztliche bescheinigung über bluthochdruck un mehrfacher kreuzbandriss habn gereicht^^

    also bevor ihr zur musterung usw.. geht - geht erstma zum hausarzt
     
  8. 26. November 2008
    AW: Bundeswehr Sammeltread

    Jungs ich hab die dickste *****karte gezogen. Ich war schon 4! mal in dem Saftladen zum Mustern und das nur weil ich ne feste Zahnspange habe, was zu einer vorlaeufigen Zurueckstellung fuehrt. D.h. ich bin aktuell leider nicht gneug Krueppel dass ich gar nix machen muss, werde aber auch noch nicht tauglich gemustert, da ich die Spange habe. Nun war ich schon 4 mal da und ich muss jedesmal ca eine Stunde hin und dann wieder eine zurueck fahren und das nur dass der sch*** Arzt mit in den Mund schaut und sagt: Aha da isse ja noch. Das wars. ist ne sache von 30 Sekunden und dann darf ich wieder gehen. Ich habe denen sogar schon eine Attest von meinem Arzt gegebenm dass die Behandlung noch ein weiteres Jahr dauern wird, aber das scheint die nicht zu jucken, da ich sie ja be n koennte oder was weis ich. Nun habe ich jedenfalls noch was am Knie. Knoprelverdingsung, damit werde ich es das naechste mal versuchen. Dazu noch was Spliffen diesmal, dann muss es auch so funzen. Jedenfalls ist die Sache mit der Spange ne ganz beknackte Nummer.
     
  9. 27. November 2008
    AW: Bundeswehr Sammeltread

    also hab jetzt auch eine frage. bin t2 gemustert worden (ohne eignungsfeststellung=EUF). ich hab bei der musterung angegeben, dass ich verweigern will. nun hät ich ja eigentlilch den antag zur kriegsdienstverweigerung abschicken sollen, hab ich aber absichtlich nicht gemacht.
    folglich kam nach einer gewissen zeit ein brief: "antrag abgelehnt"
    so jetzt muss mich also zur EUF.
    nach den test wird mir doch eine "freundliche" person gegenüber sitzen und fragen was ich machen will. ich hab jetzt das studieren angefangen und bin nicht gerade scharf darauf fast ein jahr zu verschenken. nun welche strategie soll ich fahren? wie soll ich "dieser" person gegenüber treten? ich mein, ich könnte schauspielern und den dummen spielen, oder der hartnäckige student sein und ihn/sie mit argumenten bombadieren um zu zeigen, dass ich nichts machen will.

    mir ist schon klar, dass wenn der einberufungsbescheid kommt, ich keine wahl habe.

    schreibt mal bitte wie ihr das gemacht habt
     
  10. 28. November 2008
    Bundeswehr Tätigkeitsbeschreibungen

    Hi, ich veröffentliche mit der Zeit immer wieder Tätigkeitsbeschreibungen
    (z.B. Was macht ein Fallschirmjäger?)

    Desweiteren werde ich auch öfters mal ,,Experten-Posts'' veröffentlichen. Das sind einfach Themen die nicht allzu bekannt sind
    (z.B. Praktikum/Truppenbesuch bei der Bundeswehr oder die ,,Haar und Barttracht bei der Bundeswehr'')

    Zu mir: Ich bin seit kurzer Zeit Fallschirmjäger FA.

    Falls noch weitere Fragen bestehen, könnt ihr diese gerne in diesem Thread oder per PM erfragen.

    Danke

    1. KSK - Ausbildung zum Kommandofeldwebel/-offizier
    Spoiler
    Bezeichnung: Kommandofeldwebel / Fernspäherkommandofeldwebel / Infanterist spez. Operationen

    Liste der Tätigkeitsvoraussetzungen:

    (Es gelten natürlich die Grundvoraussetzungen für die Einstellung zum FwA)

    Einstellungsvoraussetzungen
    Für eine Laufbahn beim KSK kann sich jeder bewerben, der folgende Kriterien erfüllt:

    - deutsche Staatsangehörigkeit im Sinne des Art. 116 des Grundgesetzes
    - 17. Lebensjahr vollendet und das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet
    - Realschulabschluss (oder einen gleichwertig anerkannten Bildungsstand)
    oder Hauptschulabschluss (beziehungsweise einen als gleichwertigen anerkannten Bildungsstand) und Berufsabschluss


    1. Bevorzugte Tätigkeitsvoraussetzungen
    - SPORTLICH AKTIV

    2. Notwendige Tätigkeitsvoraussetzungen
    - LL-SPRUNGWILLIGKEIT (- TAUGLICHKEIT)
    - ZUSTIMMUNG DES PSYCHOLOGEN

    3. T2 reicht aus!!

    4. Ansonsten natürlich das EFV bestehen!!

    Bewerbung
    - Offiziere und Unteroffiziere aller Teilstreitkräfte / Truppengattungen können sich auf dem Dienstweg, bzw. über ihre personalbearbeitende Dienststellesich direkt beim KSK bewerben.

    - Mannschaftssoldaten stellen bei ihrem direkten Vorgesetzten einen Antrag auf Laufbahnwechsel in die Feldwebellaufbahn und senden diese über ihre Einheit an die Zentren für Nachwuchsgewinnung.

    - Interessenten ohne militärische Vorkenntnisse bewerben sich über ihren zuständigen Wehrdienstberater.

    Offizieranwärter

    OffzAnw für das KSK durchlaufen die reguläre OffzAus (FschJg/Fsp/PzAufkl) und absolvieren danach die Kommandooffizierausbildung (2 Jahre) - Voraussetzung ist das Bestehen des EFV.
    Die Ausbildung zum OA/Offz FSpTr läuft über die PzAufklTr plus Zusatzausbildung in Pfullendorf.
    Am besten WDB fragen oder bei OPZ frühzeitig Interesse bekunden.
    Grundsätzlich sollte man bereits als OA PzAufklTr/FschJgTr eingestellt sein, obwohl die neue OA Ausbildung es grundsätzlich auch zuläßt nach dem Studium noch die TrG zu wechseln.

    Feldwebel

    Seit 01.04.07 durchlaufen KdoFwAnw und FschJgFw/ FSpFw zentral die gleiche Ausbildung.

    Die SGA bzw FwAusb der FSp und FschJg sind dabei weitestgehend identisch
    Siehe auch: "Einsatzorientierte Aufbau- und Verwendungsausbildung
    Einheitstyp:Infanteriekompanie (Gilt für JgTr, GebJgTr, FschJgTr, FeSpähkräfte)"

    Die FwAusb für FschJg, FSp und KdoFwAnw wird zentral in Pfullendorf durchgeführt. Dabei sind zukünftige KdoFwA und FschJgAnw in den selben Zügen zusammengefasst.
    Auch zukünftigen FschJgFwAnw wird die Möglichkeit angeboten das EFV zu durchlaufen.

    Für die Direktbewerber KSK entscheidet sich nach ca. 27 Monaten, ob sie weiter zum KdoFw ausgebildet werden oder nicht.


    Die Ausbildung zum Kommandofeldwebel

    Direktbewerber über ZNWG:

    1. Grundausbildung
    (Anm.: Hier ist nicht die AGA sondern die Grundausbildung für KdoAnw gemeint)
    Dauer: 9 Monate
    Ort: Ausbildungszentrum Spezielle Operationen PFULLENDORF
    Inhalt: Allgemeine Grundausbildung (3 Monate)
    Spezialgrundausbildung Fernspäher
    Militärische Kraftfahrausbildung (PKW, LKW + Anhänger)

    2. Feldwebelanwärterlehrgang 1
    Dauer: 3 Monate
    Ort: Ausbildungszentrum Spezielle Operationen PFULLENDORF
    Inhalt: Allgemeine Aufgaben als Vorgesetzter

    3. Truppenpraktikum
    Dauer: 3 Monate
    Ort: Ausbildungskompanie 209 Pfullendorf / Ausgewählte Ausbildungseinheiten des Heeres

    4. Eignungsfeststellungsverfahren Teil 1
    Dauer: 3 Wochen
    Ort: Kommando Spezialkräfte CALW

    5. Feldwebelanwärterlehrgang 2
    Dauer: 3 Monate
    Ort: Ausbildungszentrum Spezielle Operationen

    6. Eignungsfeststellungsverfahren Teil 2
    Dauer: 1 Woche
    Ort: Kommando Spezialkräfte CALW
    Inhalt: Überleben und Durchschlagen unter extremer Belastung

    Wenn EFV nicht bestanden:
    - Fortsetzung der Feldwebelausbildung außerhalb des KSK
    - Verwendung innerhalb der Division für Spezielle Operationen (DSO) in der Regel als Fallschirmjäger- oder Fernspähfeldwebel

    Die Erlasslage sieht schon vor, dass Bewerber, die den EFV nicht bestanden haben, ihre Feldwebelausbildung außerhalb des KSK fortsetzen und eine Verwendung innerhalb der Division für Spezielle Operationen (DSO) - in der Regel als Fallschirmjäger- oder Fernspähfeldwebel bekommen sollen.

    Wenn natürlich alle Stellen besetzt sind, wird je nach Eignung oder Bedarf auch eine andere TrG oder Vwdg in Frage kommen.

    Wenn EFV bestanden:

    7. Feldwebellehrgang
    Dauer: 5 Monate
    Ort: In Verantwortung USH in Pfullendorf
    Inhalt: Ausbildung zum Vorgesetzten im Dienstgrad Feldwebel

    Aufgaben des Ausbildungszentrum Spezielle Operationen

    - Ausbildung von NATO-Streitkräften in der Führung von Fernspäh- und Spezialkräften und deren Einsatz, sowie in Spezial- und Sanitätslehr-gängen für Spezialkräfte.
    - Ausbildung von Fernspähkräften, Spezialkräften und spezialisierten Kräften.
    - Ausbildung im Überleben und Durchschlagen, im Erkennungsdienst und in der Aufklärungsauswertung, in der weiterführenden Sanitätsausbildung und in der Zusammenarbeit im Rahmen humanitärer Einsätze und zum - Ausbilder in der Aufklärungsauswertung.
    - Ausbildung von Fernspähkräften, Spezialkräften, spezialisierten Kräften und von NATO-Streitkräften im Fernspäh- und Kommandoeinsatz.
    - Ausbildung zum Fernspähunteroffizier oder Funkunteroffizier Fernspäh.
    - Ausbildung von Feldwebelanwärtern der Fernspähkräfte zum Fernspähfeldwebel und Truppführer oder Fernmeldefeldwebel Fernspäh und Gruppen- / Truppführer.
    - Durchführung der allgemeinen Grund- und Spezialgrundausbildung für die Fernspähkräfte und das Kommando Spezialkräfte.

    Bildungsmäßige Voraussetzungen für die Einstellung, Übernahme oder Zulassung in eine Laufbahn der Mannschaften, Unteroffiziere und Offiziere
    Spoiler
    1. Die Schulpflicht gilt nach den Schulgesetzen der Länder grundsätzlich
    als erfüllt, wenn nach Vollendung des 6. Lebensjahres mindestens eine neunjährige Volksschule (Grund- und Hauptschule) und anschließend
    eine regelmäßig dreijährige Berufsschule bis zum vollendeten 18.
    Lebensjahr besucht wurde.

    Die Vollzeitschulpflicht als Voraussetzung für die Einstellung in eine
    Laufbahn der Mannschaften gilt nach dem mindestens neunjährigen Besuch
    der Volksschule (Grund- und Hauptschule) oder einer weiterführenden
    allgemein bildenden Schule als erfüllt.

    2. Der erfolgreiche Besuch einer Hauptschule (Hauptschulabschluss)
    oder ein als gleichwertig anerkannter Bildungsstand wird nachgewiesen
    durch
    – das Abschlusszeugnis einer Hauptschule am Ende der Klasse 9 oder 10,
    – das Abschlusszeugnis einer Gesamtschule, einer Realschule oder eines
    Gymnasiums über den Erwerb der Berufsbildungsreife bzw. der
    erweiterten Berufsbildungsreife (Land Brandenburg),
    – das Abgangszeugnis aus Klasse 10 einer Hauptschule, einer Realschule,
    eines Gymnasiums oder der Jahrgangsstufe 10 einer Gesamtschule,
    – das Abgangszeugnis aus Klasse 9 einer Realschule, eines Gymnasiums
    oder der Jahrgangsstufe 9 einer Gesamtschule mit Versetzungsvermerk
    nach Klasse 10 oder mit Zusatzvermerk, dass dieses Zeugnis
    dem Abschlusszeugnis der Hauptschule gleichwertig ist,
    – das Abschlusszeugnis einer Sonderschule mit einem Zusatzvermerk,
    dass dieses Zeugnis dem Abschlusszeugnis der Hauptschule gleichwertig
    ist,
    – das Zeugnis über den nachträglichen Erwerb des Hauptschulabschlusses,
    – das Abschlusszeugnis einer Berufsschule oder einer einjährigen
    Berufsfachschule mit einem Vermerk oder einer Zusatzbescheinigung
    darüber, dass der erreichte Bildungsstand dem Bildungsstand
    nach erfolgreichem Besuch der Hauptschule entspricht,
    – das Abschlusszeugnis des Berufsgrundbildungsjahres (Berufsgrundschuljahres)
    oder das Abgangszeugnis, wenn der dem Hauptschulabschluss
    gleichwertige Bildungsstand darin ausdrücklich bestätigt ist.
    In die Laufbahnen der Fachunteroffiziere kann auch übernommen werden,
    wer die Abschlussprüfung in einem Ausbildungsberuf bestanden
    hat.

    Soldatinnen und Soldaten, die die vorstehenden Voraussetzungen nicht
    erfüllen, können in das Dienstverhältnis einer Soldatin auf Zeit oder eines
    Soldaten auf Zeit nur berufen werden, wenn sie sich in einem Gefreitendienstgrad befinden, sich überdurchschnittlich bewährt haben,
    und zuvor durch das BMVg – PSZ I 1 – auf Antrag der zuständigen Pers-
    BSt festgestellt wurde, dass ihr Bildungsstand den Anforderungen an
    die vorgesehene Ausbildung und Verwendung genügt.

    Für die Prüfung, ob dies der Fall ist, sind das Abgangszeugnis der allgemein
    bildenden Schule, das Zeugnis der Berufsschule (Ablichtungen)
    und ggf. weitere Unterlagen mit Aussagen über die bildungsmäßige Entwicklung der Soldatin oder des Soldaten vorzulegen.
    Die Klarsichthülle (Grundakte) der Soldatin oder des Soldaten ist beizufügen.

    3. Der erfolgreiche Besuch einer Realschule ( Mittlere Reife bzw. Fachoberschulreife) oder ein als gleichwertig anerkannter Bildungsstand wird nachgewiesen durch
    – das Abschlusszeugnis einer Realschule,
    – das Abschlusszeugnis einer Gesamtschule, einer Realschule oder eines
    Gymnasiums über die Berechtigung zum Besuch der gymnasialen
    Oberstufe (Land Brandenburg),
    – das Abgangszeugnis aus der Oberstufe eines Gymnasiums ab Klasse
    11 oder der entsprechenden Jahrgangsstufe einer Gesamtschule,
    – das Abgangszeugnis aus Klasse 10 eines Gymnasiums oder der Jahrgangsstufe
    10 einer Gesamtschule mit Versetzungsvermerk nach
    Klasse 11 (Jahrgangsstufe 11) bzw. mit einem Zusatzvermerk, dass
    dieses Zeugnis dem Abschlusszeugnis der Realschule gleichwertig
    ist,
    – das Abschlusszeugnis der Klasse 10 einer Haupt- oder Sonderschule
    mit einem Vermerk oder einer Zusatzbescheinigung darüber,
    dass das Zeugnis dem Abschlusszeugnis der Realschule gleichwertig
    ist,
    – das Zeugnis über die Prüfung zum nachträglichen Erwerb des
    Realschulabschlusses;
    – das Abschlusszeugnis einer Abendrealschule,
    – das Zeugnis über die Prüfung zum Erwerb des Sekundarabschlusses I
    – Realschulabschluss – und des erweiterten Sekundarabschlusses I
    durch Nichtschüler (Land Niedersachsen),
    – das Abschlusszeugnis einer zweijährigen Berufsfachschule, die zur
    Fachoberschulreife führt,
    – das Abschlusszeugnis einer Berufsaufbauschule über die Fachschulreife,
    – das Abschlusszeugnis einer zweijährigen Fachschule, in dem die
    durch Zusatzprüfung erlangte Fachschulreife bescheinigt wird,
    – das Zeugnis über den erfolgreichen Besuch einer staatlich anerkannten
    zweijährigen Handelsschule,
    – das Abschlusszeugnis des Realschullehrganges einer Bundeswehrfachschule,
    – das Abschlusszeugnis der Fachschulreifelehrgänge einer Bundeswehrfachschule,
    – die Bestätigung über die Feststellung eines dem Realschulabschluss
    gleichwertigen Bildungsstandes aus Hauptschulabschluss und Berufsausbildung,
    – das Abschlusszeugnis einer zehnklassigen allgemein bildenden polytechnischen Oberschule in der ehemaligen DDR.

    4. Die Fachhochschulreife oder ein als gleichwertig anerkannter Bildungsstand wird nachgewiesen durch
    – das Abschlusszeugnis einer Fachoberschule,
    – das Abschlusszeugnis einer zweijährigen Fachschule, in dem die
    durch Zusatzprüfung erlangte Fachhochschulreife bescheinigt wird,
    – das Abschlusszeugnis eines beruflichen Gymnasiums oder Fachgymnasiums,
    – das Zeugnis über den Erwerb der Fachhochschulreife nach Besuch
    einer gymnasialen Oberstufe und einer beruflichen Tätigkeit,
    – das Abschlusszeugnis einer zweijährigen Höheren Handelsschule in
    Verbindung mit dem Nachweis über eine abgeschlossene Berufsausbildung
    oder ein fachbezogenes Praktikum,
    – das Abschlusszeugnis über den erfolgreichen Besuch einer Berufsakademie mit Zusatzvermerk über die Gleichwertigkeit mit einem
    Fachhochschulabschluss (Land Berlin, Baden-Württemberg, Sachsen),
    – das Abschlusszeugnis der Fachhochschulreifelehrgänge und des Aufbaulehrgangs Verwaltung einer Bundeswehrfachschule.

    5. Die allgemeine Hochschulreife wird nachgewiesen durch
    – das Reifezeugnis eines öffentlichen oder staatlich anerkannten Gymnasiums,
    Aufbaugymnasiums, Abendgymnasiums, Kollegs oder einer
    Gesamtschule,
    – das Abschlusszeugnis einer Berufsoberschule in Bayern i. V. m. dem
    Zeugnis über die bestandene Ergänzungsprüfung in Französisch
    oder Latein,
    – das Reifezeugnis einer Nichtschüler-Reifeprüfung (externes Abitur),
    – das Zeugnis über die Prüfung für die Zulassung zum Hochschulstudium
    ohne Reifezeugnis,
    – die staatliche Abschlussprüfung an einer öffentlichen Fachhochschule,
    – das Abschlusszeugnis des Hochschulreifelehrgangs einer Bundeswehrfachschule.

    6. Die fachgebundene Hochschulreife oder ein als gleichwertig anerkannter Bildungsstand wird nachgewiesen durch
    – den erfolgreichen Abschluss des Grundstudiums an einer Fachhochschule,
    – das Zeugnis über die Prüfung für die Zulassung zu einem Hochschulstudium in einem bestimmten Studiengang ohne Reifeprüfung,
    – das Abschlusszeugnis des Technischen Gymnasiums in Rheinland-
    Pfalz und Baden-Württemberg,
    – das Abschlusszeugnis einer Berufsoberschule in Bayern,
    – das Abschlusszeugnis einer Fachakademie mit Ergänzungsprüfung.

    Als Anwärterin oder Anwärter für die Laufbahn der Offiziere des Truppendienstes mit Studium an einer Universität der Bundeswehr kann nur
    eingestellt werden, wer eine Schulbildung besitzt, die in den Ländern
    Bayern oder Hamburg zu einem wissenschaftlichen Hochschulstudium
    oder in Bayern zu einem Fachhochschulstudium berechtigt.

    7. Das Studium an einer Universität oder gleichstehenden Hochschule wird abgeschlossen durch
    – eine Staatsprüfung, z. B. in den Studiengängen Rechtswissenschaft,
    Medizin (Human-, Zahn- und Tiermedizin), Pharmazie und Lebensmittelchemie,
    – eine Hochschulprüfung (Diplomprüfung), insbesondere in den
    naturwissenschaftlichen, ingenieurwissenschaftlichen, wirtschaftswissenschaftlichen
    und sozialwissenschaftlichen Studiengängen,
    – die Verleihung eines Mastergrades (z. B. Master of Arts/M. A.),
    – eine Magisterprüfung (Magister artium, M. A.) vor allem in den
    geisteswissenschaftlichen Studiengängen (z. B. Geschichtswissenschaft),
    – den Erwerb des Doktorgrades (Promotion) in allen Studiengängen.

    Das Studium in einem Fachhochschulstudiengang wird mit der Diplomierung durch die Hochschule in einer anerkannten Fachrichtung abgeschlossen (z. B. Diplom-Ingenieur (FH), Diplom-Betriebswirt (FH), Diplom-Kaufmann (FH), Bachelor of Arts/B. A.).

    Bachelorabschlüsse (Bachelor of Arts/B. A., Bachelor of Science/
    B.S c., Bachelor of Engineering/B. Eng., Bachelor of Laws/LL. B.) können
    sowohl an Universitäten und gleichgestellten Hochschulen als auch
    an Fachhochschulen erworben werden. Sie verleihen grundsätzlich dieselben Berechtigungen wie Diplomabschlüsse an Fachhochschulen.

    Masterabschlüsse (Master of Arts/M. A., Master of Science/M. Sc.,
    Master of Engeneering/M. Eng., Master of Laws/LL. M.) können sowohl
    an Universitäten und gleichgestellten Hochschulen als auch an Fachhochschulen erworben werden. Sie verleihen dieselben Berechtigungen wie Diplom- und Magisterabschlüsse an Universitäten und gleichgestelltenHochschulen.

    An Fachhochschulen erworbene Masterabschlüsse
    bedürfen eines Zusatzvermerks in der Akkreditierung/auf dem Abschlusszeugnis, dass der erworbene Masterabschluss den Zugang zum
    höheren Dienst eröffnet.

    8. Eine Berufsausbildung wird nachgewiesen durch den erfolgreichen Abschluss einer anerkannten oder als anerkannt geltenden Berufsausbildung nach Bundes- oder Landesrecht, den erfolgreichen Abschluss eines Vorbereitungsdienstes für Beamtinnen oder Beamte (z. B. Polizeivollzugsdienst) oder mindestens durch eine berufliche Qualifizierung bei einem nach Deutscher Industrienorm (DIN) oder Europäischer Norm (EN)
    zertifizierten Bildungsträger.

    Förderlich ist ein Berufsabschluss im Sinne dieser Vorschrift, wenn in
    der Berufsausbildung auf der Grundlage von Regelungen, z. B. im dualen
    Bildungssystem nach Berufsbildungsgesetz, durch Bundes- oder
    Landesrecht, durch Handwerksordnung oder anerkannte standesrechtliche
    Organisationen des Gesundheitswesens Kenntnisse und Fähigkeiten
    vermittelt wurden, auf denen die Ausbildung für die vorgesehene militärische Laufbahn aufbauen kann.

    Verwertbar ist ein Berufsabschluss im Sinne dieser Vorschrift, wenn er
    entweder die Voraussetzung für die Wahrnehmung eines militärischen
    Dienstpostens schafft oder wesentliche zeitliche oder kostenintensive
    fachliche Ausbildungsanteile ersetzt.

    Verwertbare Berufsabschlüsse für die Einstellung mit höherem Dienstgrad
    sind in den Einstellungskatalogen der militärischen Org-Bereiche
    aufgeführt.

    Bewerberinnen oder Bewerber, die eine Berufsausbildung in der ehemaligen DDR oder im Ausland abgeschlossen haben, müssen einen Anerkennungsbescheid über die Gleichwertigkeit der Prüfung/des Befähigungsnachweises vorlegen.
    Für die Ausstellung des Anerkennungsbescheides ist die jeweilige Handwerkskammer/Industrie- und Handelskammer zuständig, in deren Bereich die Bewerberin bzw. der Bewerber ihren/seinen Wohnsitz hat. Hierzu sind der Anerkennungsstelle beglaubigte Abschriften (Fotokopien) der Originalurkunden und ggf. deutschsprachige Übersetzungen vorzulegen.

    9. Bestehen Zweifel, ob die Bewerberin bzw. der Bewerber die Voraussetzungen für die Einstellung oder Übernahme in die angestrebte Laufbahn erfüllen, so ist sie/er aufzufordern, hinsichtlich des gleichwertigen
    Bildungsstandes eine Bescheinigung der zuständigen Schulbehörde,
    hinsichtlich der Berufsausbildung eine Bescheinigung der dafür zuständigen
    Stelle (z. B. Handwerkskammer, Polizeipräsident) vorzulegen.
    Bewerberinnen oder Bewerber, die eine Schule im Ausland besucht
    haben, müssen eine Bescheinigung darüber vorlegen, welchem deutschen
    Schulabschluss ihr ausländischer Bildungsabschluss entspricht.

    Für die Ausstellung dieser Gleichstellungsbescheinigung ist das Kultusministerium des Landes zuständig, in dem die Bewerberin bzw. der Bewerber seinen Wohnsitz hat. Hierzu sind dieser Behörde beglaubigte
    Abschriften der Originalzeugnisse (Fotokopien) und deutschsprachige
    Übersetzungen vorzulegen.

    In dringenden Fällen können die Unterlagen auch dem BMVg – PSZ I 1 –
    vorgelegt werden.
     
  11. 29. November 2008
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 15. April 2017
    AW: Bundeswehr Sammeltread

    So da ich in meinem Thread Nachmusterung - RR:Board

    absolut weniger als garkeine Antwort auf meine Frage bekommen habe und ein netter Mod meinen Thread schließen musste, frag ich weil dieser mir das ja sagte nochmal nach (Frage im Thread nachlesen )
     
  12. 29. November 2008
    AW: Bundeswehr Tätigkeitsbeschreibungen

    Was macht ein EloKa-Soldat? (Elektronische Kampfführung, Fernmeldewesen)

    Der Survival-Guide

    1.) 3-5 Monate Grundausbildung (Hilfreich hierbei: lernen mit was für Krankheiten man am besten unauffällig Neukrank sein kann und bei welchen man nach Hause darf)
    2.) Ständig auf Truppenübungsplätze fahren, am liebsten bei schlechtem Wetter
    3.) Möglichst beschäftigt aussehen
    4.) Immer angestrengt auf irgendwelche Bildschirme/Technische Geräte starren und am besten was von Funktionsstörumg murmeln wenn ein Vorgesetzter kommt
    5.) Versuchen, mehr als 5 Bierkästen in einen Spind zu schließen
    6.) Morgends beim Antreten die Alkoholfahne vertuschen / Umkippende Kameraden grade halten

    Wer diese Grundsätze befolgt wird auf jeden Fall vie Spaß beim Bund haben!
    in diesem Sinne: hf!
     
  13. 2. Dezember 2008
    AW: Bundeswehr Tätigkeitsbeschreibungen

    Angesichts des Datums lässt sich Jäger FA tippen.
     
  14. 2. Dezember 2008
    AW: Bundeswehr Tätigkeitsbeschreibungen

    wie wird man general/admiral bei der bundeswehr?
     
  15. 2. Dezember 2008
    AW: Bundeswehr Sammeltread

    Ich glaube einen "mindest Abischnitt" gibt es gar nicht - er sollte halt nicht unbedingt über 3,0 liegen - ist meiner Meinung nach wie bei anderen Firmen, da gibt es kein mindest Schnitt aber deine Chancen stehen wohl wesentlich besser mit einem guten Schnitt.

    Deine Verwendungsgebiete bekommst du nach deiner Musterung mitgeteilt, da stehen dann viele Sachen (wenn ein X bei einer Sache steht, kannst du diese nicht machen).
    Kommt auf dein Musterungsergebnis an.

    Ein Offizier MUSS nicht studieren, es gibt viele Offiziere die das nicht gemacht/geschafft haben.
    Die Dauer deines Studiums, falls du eines machst, hängt wohl von dem jeweiligen Fach ab, in der Regel aber 4 Jahre.

    Öhm... zuerst musst du ja sowieso deinen Grundwehrdienst leisten, bevor du deine Offizierslaufbahn beginnst... das hängt auch wieder mit der Musterung zusammen und wann du die Schule beendest. Du kannst zwar einen Wunschtermin angeben, aber letztendlich hast du nur wenig Mitbestimmungsrecht.


    Hast du dich mal erkundigt, ob die überhaupt aktiv Studierende einziehen dürfen, während ihres Studiums? Das wäre nämlich mehr als komisch und unsozial...

    Eigentlich muss man doch vor seinem Studium den Wehrdienst/Wehrersatzdienst ableisten, oder?



    Hach... ist es nicht schön wenn man einen Freund hatte der einem das alles mal bis ins letzte Detail erklärt hat, weil man gefragt hat "Wie bist du denn zu deinem Beruf gekommen, Schatz?"
     
  16. 2. Dezember 2008
    AW: Bundeswehr Sammeltread

    Stimmt so nicht.
    Die Offizierausbildung kann man auch beginnen ohne vorher den Grundwehrdienst geleistet zu haben.

    Für Informationen zum Studium und der Ausbildung, sowie nach "Spezialisierungsmöglichkeiten", um mal den Terminus aufzugreifen findet ihr unter Startseite Bundeswehr-Karriere
     
  17. 2. Dezember 2008
    AW: Bundeswehr Sammeltread

    @Mst2006:
    so was ich gehört und gelesen hab ist, dass sie studierende nur einziehen, wenn das semester rum ist. aber wer weiß, wenn denen in der euf "mein gesicht net gefällt" oder sonst was ist, kann alles passieren. mal schauen was wird, muss morgen hin.
     
  18. 2. Dezember 2008
    AW: Bundeswehr Sammeltread

    Ich hatte auch nen Brief bekommen von der Bundeswehr. Nachdem ich denen aber Unterlagen geschickt hatte das ich nach einem Unfall einiges an Sehschärfe auf einem Auge eingebüßt habe, haben sie mich ohne das ich einmal zu denen musste ausgemustert. Hatte aber auch sämtliche ärztlichen Formulare mitgeschickt. Naja sonst hätte ich mich halt beim THW verpflichtet aber so kann ich da ja auch freiwillig weiter mitmachen und austreten wann ich möchte.
     
  19. 2. Dezember 2008
    AW: Bundeswehr Tätigkeitsbeschreibungen

    1. Möglichkeit:

    Du wirst an der OPZ (Offizierprüfzentrale) in Köln BOA (Berufsoffizieranwärter), absolvierst erfolgreich ein Studium, wirst mit dem Dienstgrad Hauptmann zu den Stabsoffizierlehrgängen zugelassen und wirst mit erfolgreichen Abschluss der Lehrgänge mind. Brigadegeneral.

    2. Möglichkeit:

    Du wirst TrOffz (Truppenoffizier), absolvierst erfolgreich ein Studium, wirst Hauptmann in den 13 Jahren, bewirbst dich als BS (Berufssoldat). Dann bewirbst du dich für die Stabsoffizierlehrgänge und wenn du genommen wirst und diese erfolgreich bestehst, wirst du mind. Brigadegeneral. Allerdings musst du an der OPZ eine Prüfung ablegen, ob du fähig bist irgendwann ,,i.G.''(Im Generalstabsdienst) dienen zu können.
     
  20. 4. Dezember 2008
    AW: Bundeswehr Tätigkeitsbeschreibungen

    Also dein Engagement in allen Ehren Aliki, aber das is Schwachfug.

    Die Wörtchen Eignung, Leistung und Befähigung solltest auch du in deiner bisher noch recht kurzen Karriere bereits einmal gehört haben.

    Es gibt keine Garantie General zu werden. Das angepeilte Laufbahnziel für Offiziere im Truppendienst ist der Oberstleutnant A14. Alles was darüber hinausgeht is "Leistung".

    Die BOA-geschichte stimmt so auch nicht. Wenn man bereits ein Studium absolviert hat, sich dann mit diesem Studium, was die Bw auch gebrauchen kann, bewirbt, die OPZ übersteht, kann man als Oberleutnant oder Hauptmann eingestellt werden. In einzelfällen auch als Major.
    Dies ist zunächt zeitlich begrenzt und keineswegs bis zur Pension.

    General hat mit den StOffz-lehrgängen nur bedingt etwas zu tun. Klar, sind die Voraussetzung. Man muss ja erstmal Stabsoffizier werden, um General werden zu können. Doch vor dem Gold auf der Schulter hat man die Generalstabslehrgänge gesetzt. Ohne die, kein Gold.

    Zu deinem zweiten Punkt: ebenso Käse. Im Laufe deiner Dienstzeit stehst du des Öfteren zur Beurteilung an. Hier legen deine Vorgesetzten fest, ob du fähig bist, StOffz und möglicherweise auch i.G.'ler zu werden. Nix mit Zusatztests.
     
  21. 4. Dezember 2008
    AW: Bundeswehr - Sammelthread

    NEIN

    ohren und nacken muessen frei sein !!!

    MfG seT-87
     
  22. 5. Dezember 2008
    AW: Bundeswehr - Sammelthread

    Mittlerweile lässt sich das nicht mehr so pauschal sagen. Grundsätzlich hast du recht. Der Haar-und Barterlass in der Bw schreibt vor, dass die Ohren frei sein müssen, im Nacken die Haare nicht die Uniform berühren und das Tragen der Kopfbedeckung nicht beeinträchtigt sein darf.

    Nun gibt es aber seit einigen Jahren auch Frauen in der Bw. Für diese gilt der Erlass augenscheinlich nicht (->Zopf etc). Es gab bisher Entscheidungen seitens von Gerichten in denen festgestellt worden ist, dass es für Grundwehrdienstleistende, die lediglich 9 Monate ihren Wehrdienst leisten müssen, nicht zwingend zumutbar ist die Haare kurz zu schneiden, wenn diese Haare wieder ewig wachsen müssten um auf die Länge zu kommen, ergo also schon über lange Zeit gewachsen sind. Hier kam dann das gute alte Haarnetz wieder auf die Tagesordnung.
    Zu beachten ist hier jedoch: dies sind Einzelfallentscheidungen!! Sie haben keinen Allgemeingültigkeitsanspruch. Sollte ich einen Langhaarigen in meine Einheit bekommen, so werde ich ihm mittels rechtmäßigen und verbindlichen Befehl nahelegen, sich die Haare zu schneiden.
    Glücklicherweise sind die meisten einsichtig, bzw kommen von vornerein nicht zur Armee.

     
  23. 5. Dezember 2008
    AW: Bundeswehr - Sammelthread

    Hab auch mal ne Frage, war im März zur Musterung, hab der Tante gesagt wenn ich muss, dann mach ich halt Grundwehrdienst, auch wenn ichs als absolute Zeitverschwendung seh, da kann man besseres mit seiner Zeit anstellen, naja. Wurde dann halt gemustert, hatte auch Röntgenbilder wegen meinem Rücken mit, da ich ne ziemlich starke Wirbelsäulenverkrümmung hab. Der Doc meinte dann nur zu mir : "ja das hat heute jeder". So als wenn das als Grund zur Ausmusterung rausfallen würde. Ich mein nur weils "jeder" hat macht es es nicht weniger schlimm... Konnte leider an dem Tag nicht "zuende" gemustert werden da die noch irgendwelche Unterlagen vom Krankenhaus anfordern wollten, sie sagten sie schicken mir mein Musterungsergebnis dann zu. Achja nur weil die Musterung nicht beendet werden konnte musste ich mich da fast 3 Stunden an so nen Computer hocken und dämliche Fragen beantworten. Der Mann der das dann ausgewertet hat meinte : Oh Herr **** ihr Ergebnis ist weit über dem Durchschnitt eines Abiturienten ( ich wusste schon immer das man beim Abi nix lernt ). Dann konnte ich ENDLICH gehen. Hab dann Ende März / Anfang April nochmal unterlagen vom meinem Orthopäden hin geschickt, da nach seinen Worten "Er es unverantwortlich finden würde wenn ich zum Bund müsste und das keinen Zweck hat". Nun hab ich dieses Jahr die Ausbildung beendet bin übernommen worden, und hab dann aber übergangslos in einen ziemlich geilen Job gewechselt, bei dem die Probezeit noch bis März 09 ist. Seit März dieses Jahrs haben die sich NIE wieder gemeldet, kein einziger Brief, ich mein klar haben die bestimmt einiges zu tun, aber 9 Monate ?! Nun zu meiner Frage:

    Dürfen die mich überhaupt noch einziehen? Gibt es sowas wie nen Verfall der Musterung, die dürfen mich doch nich einfach 9 Monate so im unklaren lassen? Ich würde mein weiteres Leben doch schon gerne nen bisschen "planen". Und hab auch keinen Bock aus dem geilen Job in der Probezeit - oder auch danach, gerissen zu werden.
     
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