0,03 Prozent Trefferquote bei Hessens Kfz-Scanning

Dieses Thema im Forum "Netzwelt" wurde erstellt von zwa3hnn, 22. November 2007 .

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  1. 22. November 2007
    Seit März 2007 bereits eine Million Kennzeichen in Hessen gescannt
    Die Polizeigesetze mehrerer Bundesländer, darunter auch in Hessen, erlauben das verdachtslose Einlesen von Kfz-Kennzeichen vorüberfahrender Fahrzeuge und den automatischen Abgleich mit Fahndungsdatenbanken. Gegner sehen damit das Recht der Fahrer auf informationelle Selbstbestimmung verletzt und klagten. Das Bundesverfassungsgericht verhandelt am Dienstag, dem 20. November 2007, über Klagen gegen das Kennzeichen-Scannen in Hessen und Schleswig-Holstein.


    Alleine seit März 2007 hat die hessische Polizei eine Million Autokennzeichen mit ihren automatischen Lesegeräten fotografiert. Der automatische Abgleich mit Fahndungsdatenbanken ergab dabei lediglich 300 Treffer, wie das hessische Innenministerium dem Focus mitteilte. Zu etwa zwei Dritteln waren es die Fahrer von Autos ohne Haftpflichtschutz, die der Polizei ins Netz gingen. Zur Fahndung ausgeschrieben sind zurzeit 2,8 Millionen Fahrzeuge. Es handelt sich vor allem um gestohlene und unversicherte Fahrzeuge, sagen die Gegner der verdachtslosen Fahndungsmaßnahme.

    Die Beschwerdeführer bemängeln, dass der Kennzeichenabgleich jeden Autofahrer wie einen potenziellen Straftäter behandelt. Gleichzeitig würden damit die Grundlagen geschaffen, einen immer stärkeren maschinellen Abgleich der Bevölkerung mit polizeilichen Datenbanken zu vollziehen. Viel Sinn ergebe die Fahndung nicht - die Zahl gestohlener Kraftfahrzeuge sei zwischen 1993 und 2006 um 83 Prozent gesunken. Was den Fahrern blüht, die aufgrund eines "false positive", d.h. eines fälschlichen Treffers auffallen, ist nicht bekannt. Nach Angaben der Gegner des Systems sind 40 Prozent der gemeldeten "Treffer" fehlerhaft.

    Die Beschwerdeführer bezweifeln zudem, dass es nicht später doch dazu kommt, dass die Bewegungsdaten aller Verkehrsteilnehmer aufgezeichnet und Bewegungsprofile erstellt werden. Allein durch die Möglichkeit automatischer Verkehrsüberwachung wird nach Ansicht der Gegner ein psychischer Druck erzeugt, der geeignet ist, die allgemeine Handlungs- und Bewegungsfreiheit zu beschränken.

    Hessen argumentiert, dass die Kennzeichen im Falle eines Nicht-Treffers nur für Sekunden gespeichert sind, wobei Bayerns Polizei gegenüber dem Focus einräumte, dass es dort möglich sei, alle gescannten Kennzeichen für einen längeren Zeitraum zu speichern, zum Beispiel bei einer Ringfahndung.

    Auch der ADAC sieht das Scannen skeptisch. Der Leiter der Abteilung Verkehrsrecht, Michael Ludovisy, bezweifelte, "dass der Staat in solchem Maß Personen unter Generalverdacht stellen darf". Ihn stört besonders, dass die Kennzeichen heimlich gefilmt werden.

    Nach Angaben des Nachrichtenmagazins wird in ungefähr der Hälfte aller Bundesländer bereits auf das Kennzeichen-Scanning gesetzt: Dazu gehören neben den beklagten Ländern Bayern, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Rheinland-Pfalz. Baden-Württemberg will dafür 2008 das Polizeigesetz ändern.

    Den Ersten Senat des Bundesverfassungsgerichts interessierte nach Angaben des Focus, ob auch die Insassen des Fahrzeugs erkannt werden können. Die hessische Staatskanzlei sandte zwei Originalaufnahmen ein, auf denen Umrisse und Marke des Wagens erkennbar sind. Der Innenraum liegt im Schatten. Ob dies auf allen Bildern der Fall ist, wurde nicht bekannt.


    quelle: Golem.de




    KFZ-Überwachung: Bundesverfassungsgericht stellt unbequeme Fragen
    Erwartungsgemäß muss Deutschlands höchstes Gericht einmal mehr die Politik an ihre Hausaufgaben erinnern: die Erarbeitung verfassungskonformer Gesetze. Die automatische Erfassung von KFZ-Kennzeichen in zwei Bundesländern sahen die Richter skeptisch. Volker Bouffier (CDU) ließ hingegen tief blicken, wie in seiner Partei Grundrechte gesehen werden: es handele sich um einen Grundrechtseingriff "an der Bagatellgrenze".


    So wird er von heise zitiert, und es stellt sich die Frage, ob Eingriffe in Grundrechte "Bagatellen" sein können. Nicht, dass diese Sicht der Dinge überrascht.

    Denn natürlich wurde von Vertretern der Länder auch betont, man könne mit den eingesetzten Mitteln keine Bewegungsprofile von Fahrern erstellen. Gleichwohl ist der Begrenzung der Maßnahme auf das Aufspüren von gestohlenen oder unversicherten Autos offenbar nicht zu trauen. Futurezone weiß von einem Landesvertreter, der auf Fragen des Gerichts angab, dass die Kennzeichendatei auch "um Autokennzeichen von bekannten Gefährdern, gewaltbereiten Demonstranten oder anderen Störern erweitert" werden könne.

    Und was ein "bekannter Gefährder" sein kann, ist ja bekannt, seitdem Globalisierungskritiker, G8-Gegner oder Verwender bestimmter soziologischer Begriffe plötzlich massiv ins Fadenkreuz von Ermittlungsmaßnahmen geraten können.

    Anfang 2008 wird ein Urteil erwartet. So traurig es ist, bleibt zu hoffen, dass die geladenen Landespolitiker eine Nachhilfestunde in Sachen Grundgesetz bekommen. In dem Fall wäre als erfreuliche Nebenwirkung auch auf Einschränkungen der Verkehrsüberwachung via Mautsystem zu hoffen.


    quelle: gulli untergrund news
     
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