#1 17. Oktober 2008 Also ich teil seit jahren schon zeitung aus und verdiene durchschnittlich 140€ gestern hab ich mir einen neuen Job gesucht und einen gefunden auf 400€ basis und den vertrag unterschrieben im vertrag wurden so sachen gefragt ob ich einer andere tätigkeit nachgehe hab alles nein angekreuzt wie sieht das jetz aus wenn meine monatsabrechnung zusammen mit dem zeitungsjob 400€ überschreitet ich würde gerne den zeitungsjob behalten weil der ganz chillig is und gutes geld bringt was hab ich für möglichkeiten muss ich den zeitungsjob sofort kündigen oder auf einen anderen namen schreiben lasse geschwister oder ähnliches??? und was kann ich für probleme kriegen wenn ich es so lasse und mehr als 400€ verdiene + Multi-Zitat Zitieren
#2 17. Oktober 2008 AW: 2 Jobs also ich kenne mich da nicht so genau aus, aber du musst das auf jeden fall mitangeben, sonst kriegste ärger. also ich würdes es lieber machen, denn da wird sich auch nich wirklich viel verändern, da der zeitungsjob ja "nur" 140€ bringt /oder du überschreibst den zeitungsjob auf deinen bruder oder deine schwester. so weiss dann ja keiner, dass du das weitermachst + Multi-Zitat Zitieren
#3 17. Oktober 2008 AW: 2 Jobs Also wenn du Volljährig bist kannste da irgendeine Sondergenehmingung beantragen. Sonst musste den Zeitungsjob wohl kündigen, da mann es über die Lohnsteuerkarte laufen lassen muss. + Multi-Zitat Zitieren
#4 17. Oktober 2008 AW: 2 Jobs wenn dein zeitungsjob über die lohnsteuerkarte läuft (ist nicht immer so) musste ihn wohl oder übel kündigen.aber du könntest ihn ja auch, wie du schon sagtest einfach über deine schwester oder bruder oder so laufen lassen.dann wär das kein problem. freek + Multi-Zitat Zitieren
#5 17. Oktober 2008 AW: 2 Jobs hi also das was du da im vertrag angekreutzt hast is nur für deinen arbeitgeber. vondaher erstmal egal. darfst dich halt nur nich beim austragen von ihm erwischen lassen. wegen den 400€ kan ich dir jetzt net wirklich weiterhelfen. ambesten mal steuerberater fragen. ansonsten wens möglich is einfach auf bruder oder so schreiben lassen is denk ich am einfachsten. un dan kann auch nix passieren + Multi-Zitat Zitieren
#6 17. Oktober 2008 AW: 2 Jobs poste trotzdem mal was. xD Normalerweise ist das kein Problem. Mein Onkel geht nebenbei auch auf 400 Euro Basis arbeiten und noch nebenbeier kellnern. Solange die Zeitungssache nicht über die Lohnsteuerkarte läuft, muss du dir eigentlich keine Sorgen machen. Noch besser ist, wenn du die 140 Euro bar kriegst. Sonst sag halt wirklich Bruder oder Schwester machen das und gut ist. + Multi-Zitat Zitieren
#7 17. Oktober 2008 AW: 2 Jobs Ab 400 Euro musst du Steuern zahlen. Sollte einer (oder sogar beide) nicht angemeldet sein, ist das Steuerhinterziehung! + Multi-Zitat Zitieren
#8 17. Oktober 2008 AW: 2 Jobs nen kumpel von mir macht auch nen zeitungs-job und nen 400€ job. der hat einfach die lohnsteuerkarte dem 400€ job gegeben und macht des mit dem zeitungsaustragen jetzt ohne lohnsteuerkarte, da man die da anscheinend nicht zwingend braucht. + Multi-Zitat Zitieren
#9 17. Oktober 2008 AW: 2 Jobs öhhh NOEZ ich verdiene 450 Euronen in der Ausbildung und bezahle keine Steuern laut Gehaltsabrechnung^^ + Multi-Zitat Zitieren
#10 17. Oktober 2008 AW: 2 Jobs Also das sit gal was du da ankreuzt, ist ka nur für deinen Arbeitgeber. Ich hab acuh 2 Jobs nebeneinander laufen und musste auch den Vertrag unterschreiben mit nein ankreutzen und blah. Mach trotzdem beide und habe da keine Probleme mit. Und selbst wenn dein Arbeitgeber dich beim Zeitungaustragen erwischt, sag halt einfach du machst das heute für deine sis, die ist krank Mdg jow. + Multi-Zitat Zitieren
#11 17. Oktober 2008 AW: 2 Jobs lass dich bloss nicht erwischen, sonst wirds teuer musst bei beiden arbeitgebern anmelden was du noch so machst und auch bei der stadtverwaltung MFG Gera + Multi-Zitat Zitieren
#12 17. Oktober 2008 AW: 2 Jobs Wenn man nicht mehr als 7664 Euro im Jahr verdient, ist das doch eh steuerfrei, oder? + Multi-Zitat Zitieren
#13 17. Oktober 2008 AW: 2 Jobs Mein zeitungsjob ist auch nich angemeldet und es passiert dabei auch nicht wirklich was. Wenn du n besseres gewissen haben willst geh zu deinem arbeitgeber und sag ihm: "jaa zählt zeitung austragen für sie auch als 2. job? Ich habs am tag des vertrragsschluss ganz vergessen und nein angekreuzt" .. + Multi-Zitat Zitieren
#14 17. Oktober 2008 AW: 2 Jobs Ja, das ist der jährliche Steuerfreibetrag. Den erreichst du mit 400+140€ ja nicht. Ich glaube aber, wenn du über 400€ im Monat verdienst, musst du trotzdem Steuern zahlen, kannst sie dann aber im nächsten Jahr durch deine Steuererklärung zurückholen. + Multi-Zitat Zitieren
#15 18. Oktober 2008 AW: 2 Jobs kann mich nur anschließen, am besten ist es , auf jmd anderen die zeitungskohle zu schreiben.. ohne lohnsteuerkarte würd ich nicht machen, als ich zeitung ausgetragen hab, hab ich ohne LSTK von meinem verlag 25 % weniger geld bekommen. + Multi-Zitat Zitieren
#16 18. Oktober 2008 AW: 2 Jobs also der zeitungsjob läuft auf lohnsteuerkarte und der neue job auch also gibts nur mäglichkeiten zu kündigen oder auf andere steuerkarte zu machen hab ich richtig verstanden? + Multi-Zitat Zitieren
#18 19. Oktober 2008 AW: 2 Jobs also schau dir das mal an.. villeicht hilft dir das ja weiter: klick + Multi-Zitat Zitieren