#1 10. Juli 2007 Der Telekommunikationsanbieter Tele2 wurde vom Düsseldorfer Landgericht wegen verbotener Telefonwerbung zu zwei Ordnungsstrafen von jeweils 100.000 Euro verurteilt. Die Verbraucherzentrale Bayern und die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs waren vor Gericht gezogen. Tele2 hatte nach Auffassung des Gerichts gegen eine Unterlassungsverfügung verstoßen, die davor ausgesprochen wurde und dem Unternehmen Werbeanrufe untersagt hatte. Die Firma habe es nicht für erforderlich gehalten, seine Werbemaßnahmen so zu ändern, dass wettbewerbsrechtliche Verstöße die Ausnahme darstellen. Tele2 war bereits im April von Landgericht Düsseldorf dazu gezwungen worden, unaufgeforderte Anrufe zum Zweck der Neukundenwerbung zu unterlassen. Dennoch erhielt die Wettbewerbszentrale weiterhin Beschwerden von Verbrauchern, bei denen es um Werbeanrufe des Unternehmens ging. http://www.winfuture.de/news,32840.html + Multi-Zitat Zitieren