20h Regelung Studentenarbeit

Dieses Thema im Forum "Schule, Studium, Ausbildung" wurde erstellt von MahatmaGanja, 23. April 2009 .

Schlagworte:
  1. 23. April 2009
    Hallo,

    Ich hab folgendes Problem: Ich hab als Student nu n Job bekommen allerdings unter der Voraussetzung, dass ich dem Arbeitgeber vorlege, dass ich die 20h/Woche auch wirklich arbeiten darf also praktisch ne Bescheinigung. Zum Studiensekreteriat gehn geht auch nich da hab ich Vorlesungen wenn das offen hat, und im Internet sind die Meinungen sehr verschieden was es angeht ob man nur 20h arbeiten darf oder auch länger. Hat damit einer Erfahrungen und kann mir auch Handfeste Nachweise liefern (also nich einfach hier hast nen Link zu nem Forum ich brauch das Schwarz auf Weiss).
    Ich hab im Internet rum gesucht wie blöd aber einfach nix dazu gefunden und auch nix durch die Suchmaschine.

    BWs sind auf jeden Fall drin!
     
  2. 23. April 2009
    AW: 20h Regelung Studentenarbeit

    oh ja stimmt war ein alter wert hier mal das aktuelle

    Quelle

    wie das halt mit dem abzug ist weis ich net das immer so ne sache bei denen.

    deiner hochschule/uni ist es doch egal wie viel du nebenher arbeiten gehst. du musst blos zu eventuellen pflichtvorlesungen kommen ansonsten musste nur die klausuren am ende vom semester schreiben. ob du sonst anwesend bist ist denen egal.
     
  3. 23. April 2009
    AW: 20h Regelung Studentenarbeit

    Weiß jetzt nicht genau ob dass das ist was du meinst, hoffe trotzdem dass es dir hilft :

    Schau mal hier bei "geringfügig entlohnt" (Seite 4) nach, da steht was von du darfst maximal 20 Stunden in der Woche arbeiten da du sonst "sozialversicherungspflichtig bist"

    Quelle:
    http://www.seezeit.com/opencms/export/download/Downloadgalerie_SozialesBeratung/Ich_und_meine_Rente.pdf

    MfG trazy
     
  4. 23. April 2009
    AW: 20h Regelung Studentenarbeit

    Danke euch schon mal aber mir gehts leider weder darum ob ich dann Sozialversicherungspflichtig bin oder ob ich noch BaFÖG bekommen würde (hab ich eh nicht) sondern nur darum ob es eine Gesetzliche Regelung oder sonst was gibt das vorschreibt, dass ich nur 20h/Woche arbeiten darf. Wenn nicht dann bekommt der den Ausdruck mit dem Sozialversicherungspflichtig.
     
  5. 23. April 2009
    AW: 20h Regelung Studentenarbeit

    geh doch einfach mal in die verwaltung/büro/information, oder wie immer es bei dir heißt bei deiner uni, und frag die da, wie das aussieht. die werden dir das 100%-ig sagen können, was/wieviel/wielange du arbeiten darsft. die geben dir das auch schriftlich und darauf kannste dich halt verlassen. wenn du wirklich so wenig zeit hast, dann ruf da einfach mal zwischendurch an und mach nen termin, wo du keine vorlesung hast. oder lässt ma ne vorlesung sausen...

    hier wird außer halbwissen ("ich glaube", "ich meine", "ich denke", "weiß ich aber nicht genau", usw.)nicht rauskommen...
     
  6. 23. April 2009
    AW: 20h Regelung Studentenarbeit

    das stimmt 100%ig nicht! ich verdiene 400€ / Monat dazu und krieg keinerlei abzüge.. darüber gibts dann halt abzüge aber es ist nicht so, dass man ab 401€ gar nix mehr kriegt..

    ich denke darum gehts auch. Die hochschule zahlt ja für dich die sozialabgaben. wenn du mehr verdienst/arbeitest, musst du das selbst tragen.

    MfG
     
  7. 23. April 2009
    AW: 20h Regelung Studentenarbeit

    Nein.
    Soetwas gibt es in Deutschland nicht.
    Kann daher auch nicht verstehen, warum dein zukünftiger Arbeitgeber eine Erlaubnis von der UNi verlangt.

    Wenn du wolltest könntest du einen Fulltimejob haben und nebenbei studieren.


    JEdoch sei gewarnt 20 Stunden die Woche sind wirklich das absolute Maximum.
    Für viele Studiengänge Bologna sei dank, sind sind sogar 10 schon zu viel.
     
  8. Video Script

    Videos zum Themenbereich

    * gefundene Videos auf YouTube, anhand der Überschrift.