500€ Geldstrafe wegen 1.6 Gramm

Dieses Thema im Forum "Finanzen & Versicherung" wurde erstellt von YaLcIn, 15. April 2010 .

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  1. 16. April 2010
    AW: 500€ Geldstrafe wegen 1.6 Gramm

    Einspruch erheben ist sinnlos in so einem Fall.
    Der Richter entscheidet das ganze ja nicht von irgendwo sondern das ist auch Millieu- (korrigiert mich, falls es falsch geschrieben ist) bedingt. Der weiß sowohl auch, dass der Typ arbeitslos ist und verhängt die 500EUR Strafe net zum Spaß!!

    Wenn er nicht bezahlen kann/will, dann kommt es zu einer Vorführung.
    Sprich: Polizei klopft an-> er zahlt sofort oder er geht mit - sitzen.
    Das sind bei 500EUR ca. 96h (ist aber nur eine ungefähre Richtzahl also nix:"ja c0r3x hat aber gesagt 96stunden blabla"!!!!)

    Er kann es sich also aussuchen.
    Und wenn er die Strafe absitzt, wird es nirgends aufscheinen. Grad mal Stempel drauf auf den Akt und gut is.
    Was jediglich aufscheint, das er zu 500EUR Strafe verurteilt wurde (das lässt sich aber so oder so net verhindern- vorher überlegen)

    Gibt genug Leutz, die freiwillig wegen nichtbezahlten Strafzetteln von Verkehrsdelikten die Zeit absitzen gehen.

    Lg
     
  2. 16. April 2010
    AW: 500€ Geldstrafe wegen 1.6 Gramm

    Ja, durch die Vorbelastung eine doofe Sache und zu rauchen hat er auch nix mehr ^^

    Aber wie schon gesagt wurde: Jeder muss für seine Handlungen die Konsequenzen tragen.

    Als Wiederholungstäter noch großartig Einspruch einzulegen, halte ich für unsinnig.
     
  3. 16. April 2010
    AW: 500€ Geldstrafe wegen 1.6 Gramm

    richtig, close


    yohannes wenn ich wieder öffnen soll,dann sag mir bescheid..haha du weißt ehh nicht wie man Thema wieder eröffnet..hahahah
     
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