§86 a? pflicht handy anzuschalten?

Dieses Thema im Forum "Politik, Umwelt, Gesellschaft" wurde erstellt von Wikinger, 23. März 2009 .

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  1. 23. März 2009
    AW: §86 a? pflicht handy anzuschalten?

    Die werden die Daten vermutlich so oder so kriegen (Nummern natürlich nicht solange sie auf der Simkarte sind).
    Wer online ohne das wissen der Beschuldigenten PCs durchsuchen kann, kann auch nen popliges Handy knacken/auslesen).

    Ich weiß nicht was die machen wollen. Wenn du ihnen den Pin nicht sagst könnten sie dich eigentlich nur in Beugehaft nehmen, aber das auch erst durch einem Richter. (Ordnungshaft 1 Tag bis 6 Wochen, Beugehaft maximal 6 Monate).

    Warum muss man sich eigentlich immer so profilieren? Durch Handybilder o.ä. wird doch das was im Kopf ist nicht stärker/besser (Mal ganz unabhängig davon was man ist/sein will).

    Außerdem du bist sicher eh ned vorbestraft oder sowas. Sagst halt im Notfall der Tante von der Jugendgerichtshilfe das es dir ja so leid tut, und das ja nur deine Freunde Schuld wären und sowas.
     
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