#1 9. Juli 2007 Erhalten Verbraucher unerwartet Mahnungen wegen der Nutzung kostenpflichtiger Internetangebote, sollten sie die Schreiben genau prüfen. Darauf weist die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg in Stuttgart hin. Derzeit bekämen viele Verbraucher Mahnungen einer Anwaltskanzlei aus Bonn, weil sie angeblich ein kostenpflichtiges Internetangebot genutzt haben. Die Anwälte drohten darin mit gerichtlichen Schritten, um die Verbraucher zum Begleichen der Rechnung zu bewegen. Nach Einschätzung der Verbraucherzentrale sind diese Forderungen jedoch nichtig. Keine der bislang vorliegenden Unterlagen belege einen gültigen Vertragsabschluss, so die Verbraucherschützer. Meiner Meinung nach, wird gegen sowas viel zu wenig unternommen.Habe selbst schon son Quatsch bekommen.:angry: Aber niemals einschüchtern lassen. Solche E-Mails einfach löschen, oder Briefe einfach in den Müll.Egal ob sie mit gerichtlichen Verfahren drohen. Das sind alles bloss Einschüchterungsversuche.Also weg damit....... Quelle:http://portal.gmx.net/de/themen/digitale-welt/internet/aktuell/4280840-Mahnung-fuer-Internetangebot-immer-genau-pruefen,articleset=4274924,cc=000007148100042808401yhhsy.html + Multi-Zitat Zitieren
#2 9. Juli 2007 AW: Abmahnfalle Internet jau hatte vor 2,3 Monaten auch mal so ein fall .. mit diesem "wie alt wirst du" etc.. einfach nicht zahlen und gut ist es gibt immer wieder iwelche Leute die meinen gesetzeslücken ausnützen zu müssen^^ + Multi-Zitat Zitieren
#3 9. Juli 2007 AW: Abmahnfalle Internet Habe auch schon zick Mails bekommen und bin immer cool gelieben. Normalerweise weiß doch jeder wann er sich wo wie angemeldet hat. + Multi-Zitat Zitieren