Abmahnung für Falschparker: Kanzlei bietet Online-Abmahndienst an

Dieses Thema im Forum "Netzwelt" wurde erstellt von zwa3hnn, 5. Februar 2007 .

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  1. 5. Februar 2007
    Abmahnungen sind nicht nur im Netz ein gutes Geschäft: auch offline bieten sich Gelegenheiten, dem Anwalt Umsatz und ungeliebten Zeitgenossen Kosten zu verschaffen. Falschparker per Online-Formular abmahnen lassen: Graf und Partner machts möglich.

    Wer sich über zugestellte Privatparkplätze und verstopfte Einfahrten ärgert, hat nun die Möglichkeit, statt Abschleppdienst den Anwalt einzuschalten - bequem, per Onlineformular und selbstredend kostenpflichtig für das Abmahnopfer. Was Graf und Partner gleich auf der Startseite ihrer Seite offensiv bewerben:

    "Die Kosten für die Abmahnung und - sofern erforderlich - das gerichtliche Verfahren muß der Falschparker zahlen. Die Kanzlei macht von dem Recht aus § 9 Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), einen Honorarvorschuss zu berechnen, keinen Gebrauch und treibt die Kosten direkt vom Gegner ein."

    Vermutlich ein lukratives Geschäftsmodell: schließlich werden verschiedene Klienten verschiedene Opfer abmahnen lassen und werden Gegenmaßnahmen wegen Massenabmahnerei eher schwerfallen. Auch in der Offlinewelt ist man damit offenbar nicht mehr sicher vor dem Abmahnirrsinn. Vielseitig die geboteten Möglichkeiten, Falschparker bluten zu lassen: nicht nur Parkplätze, sondern auch für die

    "...zugeparkte Einfahrt, einen blockierten Zufahrtsweg, eine zugeparkte bzw. blockierte Garage, Carport oder ähnliches sowie für sonstige vergleichbare Fälle"

    kann man die Kassen klingeln lassen. Schöne neue Welt.


    quelle: gulli untergrund news
     
  2. 5. Februar 2007
    AW: Abmahnung für Falschparker: Kanzlei bietet Online-Abmahndienst an

    die Wörter treffens ganz gut.
    Irgendwo kann mans auch übertreiben, aber ist nun mal so das jede Möglichkeit Geld zu schröpfen ausgenuzt wird.

    "Schöne neue Welt"
    Word!
     
  3. 5. Februar 2007
    AW: Abmahnung für Falschparker: Kanzlei bietet Online-Abmahndienst an

    Vermutlich?
    So missbraucht man das Web also legal -.-

    Schwachsinn.
    Finde sowas sollte auf ner staatlichen, ner höheren ebene bleiben und dafür steht für mich POST an erster stelle, briefe usw.
     
  4. 5. Februar 2007
    AW: Abmahnung für Falschparker: Kanzlei bietet Online-Abmahndienst an

    Leider ist das sogar legal. Selbst wenn man z.b. zwei Zeugen hat, diese "bezahlt" oder was weiss ich, dann kann man einem "Opfer" so schnell Schaden zu fügen.
    Hilfreich wäre dann nur beweisen zu können, ob der Parkplatz ausreichend ausgeschildert war.
    Sicherlich ist sowas online zu machen bequemer, birgt aber auch viele Gefahren, aufgrund der Anonymität!
     
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