ach darf man sich wehren?

Dieses Thema im Forum "Alltagsprobleme" wurde erstellt von ThoCla, 19. Januar 2009 .

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  1. 19. Januar 2009
    AW: ach darf man sich wehren?

    wenn jemand bei mir einbrechen würden, würde ich ihm etwas auf der birne zerschmettern.

    aber dazu wirds nicht kommen, weil ich nen deutschen schäferhund habe =)
     
  2. 19. Januar 2009
    AW: ach darf man sich wehren?

    würd ich auch mal gern wissen wie das ist, ich würd glaub ich probieren den zu überwältigen wenn er nicht 5 mal so breit und groß ist wie ich^^
     
  3. 19. Januar 2009
    AW: ach darf man sich wehren?

    ach sofort draufprügeln. kann ja nicht sein das du bestrafst wirst wenn du dein hab und gut beschützt. in florida ist das glaub sogar so wenn jemand deinen rasen betretet du ihn abknallen kannst
     
  4. 19. Januar 2009
    AW: ach darf man sich wehren?

    Rechtlich gesehen darfst du einen flüchtenden Kriminellen solange festhalten bis die Polizei eintrifft (Die du logischer Weise dann rufen musst) und natürlich darfst du einen Angreifer im Rahmen der Notwehr verletzen.

    In den USA ist das (je nach Staat) viel einfacher. Wer dein Haus betritt und es nach Aufforderung nicht unverzüglich verlässt darf beschossen werden.

    Naja es gibt ja entsprechende Mittel für die Heimverteidigung (Von Pfefferspray und Elektroschocker, über Schlagwerkzeuge bis hin zu Waffen mit Gummigeschossen oder auch verschiedenste Methoden der Selbstverteidigung mit bloßen Händen)
     
  5. 19. Januar 2009
    AW: ach darf man sich wehren?

    ist nicht so leicht zu beantworten
    es würde auch unter norwehr gehn wenn du ihn angreifst
    da er in deinem "reich" ist
    und das gilt unter gericht auch an angriff
    aber du darfst ihn nicht schwer verletzt
    weil dann kannst du schon wieder eine reingewürgt bekommen
    von daher ist das handeln nicht so leicht
    find ich wieder richtig geil
    denke dir man erlebt sowas jeden tag ?
    das man so abgebrüht reagieren kann
     
  6. 19. Januar 2009
    AW: ach darf man sich wehren?

    wie du das so beschreibst, wuerde ich dem umboxen und ihn dann iwie fesseln oder erstmal außer gefecht setzten, weil er eine Straftat begeht^^ Ich wuerde sagen JA man darf sich wehren. Ist doch logisch sonst wuerde jeder bei dir reinkommen und alles klauen und du darfst dich einfach nicht wehren^^
     
  7. 19. Januar 2009
    AW: ach darf man sich wehren?

    Mal ehrlich glaubst du die Story? Wenn ich runter gehen würde weil ich was höre, wäre bei mir alles angespannt und das nächste was sich bewegen würde, hätte was sitzten. Dabei meine ich nicht das ich der super brutale typ bin, sondern das ich erst ausholen würde und dann schaun würde was ich getroffen hab

    50 euro^^ ich lach mich kaputt
     
  8. 19. Januar 2009
    AW: ach darf man sich wehren?

    wenn jemand ohne deine erlaubnis in dein haus eingetreten ist und sich verhält wie er will sollte es eigentlich kein problem sein ihn eine auf die rübe zu hauen. er hat bei dir nichts zu suche und das bedeutet hausfriedensbruch.
     
  9. 19. Januar 2009
    AW: ach darf man sich wehren?

    JO mein lehrer : hier handelt es sich um eine art DILEMMA ...

    einerseits , ist es nicht richtig ihn zu verletzten , andrerseits , ist man in gewisserweise dazu gezwungen.

    spätestens , wenn du aber vor GERICHT deswegen stehst , wird der anwalt aus anstand und positiven verhalten sagen müssen : die person ist eindeutig eingebrochen. Mein "opfer" möchte nicht tatenlos zusehen , und erst warten müssen , bis noch mehr gestohlen wird. Also denke ich , dass es eine art notwehr aus gezwungenem maße war, die man nur schwer hätte vermeiden können.

    Mfg KoinsUser
     
  10. 19. Januar 2009
    AW: ach darf man sich wehren?

    ich weis nich was man darf ich eis nur ich
    würd ihn vorwarnen alles hinlegn und abhauen
    sonst knallt habbibi ;D also ich würde zuschlagn
     
  11. 19. Januar 2009
    AW: ach darf man sich wehren?

    Joar, normal, wenn ich ihn sehe, langsam zurück in mein Schlafzimmer, Alu Baseballschläger hinter der Tür hergeholt, 6mm in den Hosenbund und reinstürmen.

    Direkt auf die Arme schlagen, falls er sie auch nur minimal in meine Richtung bewegt, damit falls er etwas gefährliches dabei hat er es fallen lässt.

    Falls noch ein zweiter im Raum ist, Colt raus.

    Wenn einer Weglaufen will, soll ers machen, breche ich ihm ein Bein beim Versuch wegzukommen, kommt er auf dumme Ideen hat er selbst schuld.

    Naja, ich muss mich, meine Familie und unser Eigentum schützen vor Abschaum die dem.

    Bricht er sich eben die Hand/Arm, und?

    Er hat gewusst womit er zu rechnen hat.

    Wenn wir dann vor der Polizei stehen sage ich "Notwehr" und die Geschichte ist gegessen.

    Denn wem glaubt die Polizei eher? Dem Einbrecher, oder dem "Opfer"?

    Rein rechtlich ist es natürlich nicht richtig, da ich ihn nicht verletzen darf, da Selbstjustiz verboten ist.

    Dennoch ist es irrelevant, da keiner einem Einbrecher eher glauben würde als einem "Opfer".


    @Moepix
    Einen hat es schon erwischt vor 2 Jahren als er bei uns im Keller einbrach.
    Damals war ich schlechter vorbereitet und hatte nur eine Holzlatte, deswegen die "Extrabewaffnung" ^^
     
  12. 19. Januar 2009
    AW: ach darf man sich wehren?

    Wieviele Möchtegern-Rambos hier unterwegs sind! Herrlichst

    Ich glaube da fragst du lieber einen, der sich damit auskennt. Hier laufen nur Tagträumer und Optimisten rum, das wird dir in keiner Weise helfen.
     
  13. 19. Januar 2009
    AW: ach darf man sich wehren?

    du kommst nachts runter in dein wohnzimmer, da steht ein FREMDER IN DEINEM HAUS... das allein kann eine gefahr für dich darstellen, da du ja net weist was der mit dir anstellen will... da gilt dann die notwehr, wobei sich da das gesetz nicht festlegt wie stark du zuschlagen darfst ^^

    ich glaub es heist, das du "in dem maße reagieren darfst, um eine bedrohung ABZUWENDEN"
    dass kann man sich wie eine waage vorstellen, die gerade bleiben muss...

    du darfst also net einen erschießen weil er in dein haus eingedrungen ist, darfst ihm aber eine auf die mütze geben...
     
  14. 19. Januar 2009
    AW: ach darf man sich wehren?

    Ich glaub ma schon das man das darf , und wenn nicht würd ichs trotzdem tun und dann den Bullen sagn das der mich angegriffen hat^^


    ...wär ja auch dumm wenn man nix tun würde
     
  15. 19. Januar 2009
    AW: ach darf man sich wehren?

    ich glaube eher wenn so eine situation ist, denkst du nich an die paragraphen oder was du darfst und was du nicht darfst, du haust ihm eine rein bis er sich verpisst, ich glaube sowas fällt unter " Notwehr".
    kein mensch denkt dann an sowas, würde ich behaupten.

    so far
    baseky
     
  16. 19. Januar 2009
    AW: ach darf man sich wehren?

    Du darfst ihn überwältigen. Du darfst ihn sogar solange festhalten, bis die Polizei kommt
     
  17. 19. Januar 2009
    AW: ach darf man sich wehren?

    Verhältnismäßigkeit der Mittel... Man sollte ihn nicht invalid prügeln oder gar töten.
     
  18. 20. Januar 2009
    AW: ach darf man sich wehren?

    Das kommt ganz auf den Richter an und darauf, was der "Einbrecher" macht. Erstmal gilt: Du darfst dein Eigentum verteidigen und deine Wohnung gilt erstmal als dein privatbereich, den andere nicht betreten dürfen. Dadurch ist man autorisiert fremde aus der Wohnung zu weisen. Weigert sich dein Gegenüber dartf man auch etwas energischer vorgehen und das Gegenüber aus der Wohnung werfen (zum Beispiel durch am Kragen packen und vor die Tür zerren).
    Solange kein Diebstahlsversuch unternommen wird, darfst du ihn auch nur festhalten bis die Polizei da ist. leicxhte Gewalt ist gerade noch vertretbar, weil er in deine Wohnung eingedrungen ist.

    Sobald dir jedoch was gestohlen bzw. geraubt worden ist, ist die Gesetzeslage anders. In dem Fall darf man sich das gestohlene auch mit Gewalt zurückholen. wobei hierbei gilt, das das Maß der ausgeübten Gewalt maximal proportional zum Wert des entwendeten Objekt stehen darf. Beispielsweise darfst du niemanden zusammenschlagen, wenn er dir ne Briefmarke klaut. Sollte jemand z.B. deinen Lamborghini klauen, ist es vertretbar den Dieb auch zusammenzuschlagen. Waffen, wie z.B. Knüppel sollten nicht unbedingt eingesetzt werden, da diese als Waffen gelten und ob diese Form von Gewalt den Wert des entwendeten Objekts entsprechen ist eine ermessenssache des Richters.

    Wenn dich jedoch der Einbrecher bedroht und/oder auf dich losgeht, handelst du effektiv in Notwehr. Ist in der Regel nicht strafbar, wobei es dennoch zu einer Verhandlung kommt, in der man meistens freigesprochen wird.

    Theoretisch kann man einen Einbrecher egal in welchem Fall zusammenschlagen, da man vor Gericht immer sagen kann, "Der hat mich angegriffen und ich hatte Angst um mein Leben". Auch wenn der Einbrecher was anderes sagt, steht vor Gericht Aussage gegen Aussage und dann gilt "In Dubio pro Reo", Im Zweifel für den Angeklagten.
     
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