Ärger nach Handy Kauf

Dieses Thema im Forum "Alltagsprobleme" wurde erstellt von Atomixxx, 7. Oktober 2012 .

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  1. 7. Oktober 2012
    Zuletzt bearbeitet: 9. Oktober 2012
    Hallo leute folgendes problem

    ich hab bei ebay kleinanzeigen ein defektes Samsung Galaxy S 2 gekauft in der Beschreibung stand nur der Wlan Empfänger sei kaputt der rest geht .

    Ich das handy gekauft 1 tag benutzt mit einmal geht es garnich mehr an dann dachte ich mir Ok schickst es halt zu Samsung das S 2 gibts ja erst 1 Jahr

    nun bekomm ichs vorgestern wieder und Samsung sagt sie können es nich reparieren es ist ein wasserschaden :facepalm:

    Der Typ hat die Anzeige bei ebay kleinanzeigen schon raus genommen er sagt er habe es bei ebay gekauft später bemerkt wlan sei defekt den kauf konnte er mir bis dato aber auch nich belegen .

    verdammt was mach ich jetzt wenn er mir mein Geld nich wieder geben will ?
     
  2. 7. Oktober 2012
    AW: Ärger nach Handy Kauf

    mit der bestätigung von samsung bist du auf der sicheren seite, auch wenn er die gewährleistung wirksam in seinem angebot ausgeschlossen hat. das problem ist lediglich das alles was du unternimmst um entweder an dein geld oder ein gerät mit dem zugesagten funktionsumfang oder gar schadenersatz zu kommen, ersteinmal auf deine kosten geschieht. ob du jemals was davon wiedersiehst steht in den sternen wenn er nichts hat und nicht mitspielt. etwas mindern lässt sich das mit ner rechtschutz.
    generell würde ich aber zuerst einen strafantrag stellen, der kostet nichts und hat schon so manchen zum einlenken gebracht.
    das er von nichts gewusst haben will ist erstmal irrelevant. das handy entspricht mit dem von samsung attestierten wasserschaden nicht der beschreibung und weicht somit nicht unerheblich vom kaufvertrag ab. böse zungen würden behaupten das es sich somit um betrug handelt.
     
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  3. 7. Oktober 2012
    AW: Ärger nach Handy Kauf

    Genau.

    Schreib ihm am besten nochmals persönlich, dass Du einen Strafantrag stellen wirst sollte er nicht sofort das Gerät zurücknehmen und Dir das Geld zurück überweisen.


    Ansonsten kannst Du nur noch den o.g. Weg gehen.
     
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  4. 7. Oktober 2012
    AW: Ärger nach Handy Kauf

    Vielen dank euch beiden

    ich hab ihn Persönlich getroffen beim Handy Kauf und hab nur seine Handy nr.

    heute abend wollen wir nochmal über den Fall reden mit Anzeige habe ich schon gedroht :angry:
     
  5. 7. Oktober 2012
    Zuletzt bearbeitet: 7. Oktober 2012
    AW: Ärger nach Handy Kauf

    haha hatte genau dasselbe. handy in der hand gehabt, plötzlich aus und dann hieß es auch wasserschaden, obwohl der wasserindikator hinter dem akku noch ganz normal (blau) war.

    fairerweise muss man sagen, dass der kerl das wohl nicht wissen konnte. ich gehe davon aus, dass es wie bei meinem handy gewesen ist: es funktioniert anständig und plötzlich gibt es seinen geist auf. nur, dass bei dir ein verkauf dazwischen war.

    das stimmt so leider nicht.

    da wir momentan davon ausgehen müssen, dass er es nicht wusste, dass das handy einen wasserschaden hat (es hat ja auch noch funktioniert als du es bekommen hast), ist das kein betrug. auch würde es sehr schwer werden ihm auch nachzuweisen, dass er von dem wasserschaden gewusst hat. von außen konnte man diesen nicht feststellen (es sei denn der wasserindikator hinter dem akku ist nicht mehr blau - da schaust du am besten mal nach!) und erst nach eingehender prüfung von samsung (die 7-10 werktage dauert) konnte dies erst nachgewiesen werden. auf die idee das handy einzuschicken obwohl es (fast) noch einwandfrei funktioniert kommen nicht ganz so viele. zwar heißt es immer so schön "unwissenheit schützt nicht vor strafe", doch beim betrug handelt es sich um eine straftat, bei der man einen anderen bewusst (mit absicht) hinters licht führt und über falsche tatsachen hinwegtäuscht. im zweifelsfall gilt ja sowieso die unschuldsvermutung. daher wird man dem typen wohl nicht so einfach damit eins auswischen können.

    das mit dem strafantrag würde ich mir auch überlegen. du stellst einen und hinterher klärt sich die sache doch wieder anders auf (oder du schreibst die 150EUR ab) und dann habt ihr den strafantrag an der backe. ihr müsst zur polizei und und und (natürlich alles mit erheblicher verspätung). ohne dir die (oben mehrfach ausgesprochene) hoffnung nehmen zu wollen: es sieht gerade nicht sonderlich gut aus!

    drohen ist vielleicht auch nicht immer die beste herangehensweise. da muss man taktisch klug vorgehen und auch den verkäufer verstehen. wenn mir einer droht "junge gib mir mein geld oder ich zeig dich wegen betrug an" steht für mich ohne große überlegungen fest, dass ich meinen hintern kein bisschen bewegen werde. hier ist ein bisschen geschick und menschenkenntnis gefragt
     
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  6. 7. Oktober 2012
    Zuletzt bearbeitet: 7. Oktober 2012
    AW: Ärger nach Handy Kauf

    völlig gleich ob er davon wusste oder nicht hat das trotzdem keine wirkungen auf den kaufvertrag, der bisher nicht erfüllt wurde. der ts hat das recht auf nachbesserung oder kann konsequenzlos vom kauf zurücktreten.
    dabei ist es tatsächlich völlig irrelevant ob da absicht hintersteckt oder nicht das wäre das problem des verkäufers. es steht ihm frei sich anschliessend an den von ihm benannten ebayverkäufer zu wenden, das beinträchtigt aber nicht das vertragsverhältnis zwischen ihm und dem ts.

    was drohungen angeht geb ich dir recht, sowas finde ich unsinnig. wenn ich mich mit jemanden nicht einigen kann, ziehe ich meine konsequenzen daraus und das ding dann auch durch. damuss man nicht vorher ankündigen/drohen oder sonstwas, sowas wirkt unglaubwürdig.

    und wer etwas verkaufen will, hat dafür zu sorgen das die beschaffenheit des artikels der beschreibung entspricht. wer sich dazu nicht in der lage sieht hat hinterm "tresen" nichts verloren und muss ggf. mit den konsequenzen leben.
    das wären in diesem fall zumindest zivilrechtliche ansprüche denen er genügen muss.
     
  7. 7. Oktober 2012
    AW: Ärger nach Handy Kauf

    In der Beschreibung stand es ist voll Funktions fähig nur der Wlan Empfänger ist defekt

    Und nach seinen Angaben wurde er vom ebay Verkäufer übers Ohr gehauen warum er das dann da nich zurück gegeben hat is mir schleierhaft

    auch von dem angeblichen Kauf bei ebay kann er mir bis dato nix nachweisen wo er es überhaupt erstanden hat etc.

    da stinkt doch irgendwas

    das Problem ist die Anzeige im Netz ist raus ich hab nur noch die Handy nr. die Übergabe die wir gemacht haben war auf nem Bauernhof er ist danach in ein Seiten Eingang wieder rein gegangen ob er da wirklich wohnt weiß ich nicht

    ich hab ihm auch schon angeboten das er mir die hälfte des Preises wieder gibt und ich den Schrott behalt .

    Paralel dazu hab ich auch nochmal Samsung angeschrieben ob die vielleicht aus Kulanz irgendwas machen können ich bezahl meinet wegen ein teil betrag und bekomm ein Refurbished Gerät zb.

    Naja was heisst gedroht ich hab mich da vielleicht falsch ausgedrückt ich hab ganz normal sachlich mit ihm gesprochen er versteht mich und meine lage wie gesagt hab auch angeboten das wir halbe halbe machen und ich den schrott behalt vielleicht bekomm ich dafür noch 50 € bei ebay wenn ich angebe mit wasserschaden .

    ich hab ihm nur verständlich gemacht das ich diesen umstand so nicht hin nehme und wenn wir uns nich friedlich einigen können dann gehe ich eben zur Polizei ich bin keine 15 mehr
     
  8. 7. Oktober 2012
    AW: Ärger nach Handy Kauf

    ich wollte damit zum ausdruck bringen, dass der strafbestand des betrugs nicht erfüllt ist und auf rechtlicher ebene eine anzeige wegen betrugs wenig erfolgschancen hätte.
    stimme dir da in deiner argumentation insofern zu, als der geschlossene kaufvertrag verletzt wurde.

    bin gespannt was daraus wird, bitte halte uns auf dem laufenden. so eine kompromisslösung scheint mir wohl das realistischste zu sein, doch vergiss nie: "ein guter kompromiss ist es dann, wenn beide seiten unzufrieden sind"
     
  9. 7. Oktober 2012
    Zuletzt bearbeitet: 7. Oktober 2012
    AW: Ärger nach Handy Kauf

    Ein wenig Offtopic, aber:

    Ich finde es einfach abartig und wiederlich das man nach einem ( Privat ) Kauf das quängeln anfängt. Das ein Artikel nichtmehr neu ist, Kratzer o.ä. hat, das der Akku nichtmehr so toll ist oder das Toastbrot auf Höchster Stufe vllt. nichtmehr zu 100% Braun ist, sollte jedem klar sein bei einem Gebrauchten Gegenstand. Jemand, der ein absolutes Top-Gerät möchte, der soll es sich doch bitte neu kaufen!

    Ihr müsst euch mal in die Rolle des Verkäufers versetzen, ihr verkauft ein Gerät was noch eurer Meinung her Top ist und funktioniert hat vor dem Verkauf und so ein **** kommt im nachhinein an und findet diesen und den Mangel, den der Verkäufer ja angeblich gewusst haben muss ( weil man als leie ja zB ständig sein Handy prüft ) und will sein Geld zurück.

    Ich habe mich schon öfter's mit solchen Leuten rumschlagen müssen, auch via Anwalt. Sieger war bisher ausnahmslos Ich. Generell kann gesagt werden: Der KÄUFER muss dem VERKÄUFER nachweisen das er den Mangel kannte und ihn zum Zeitpunkt des Verkaufes bewusst verschwiegen hat.

    Das musste einfach mal gesagt werden, da ich hier wie auch in anderen Foren ständig lese das sich leute über irgendetwas beschweren und ihr Geld zurück wollen!
     
  10. 7. Oktober 2012
    AW: Ärger nach Handy Kauf

    Möchtest du mein Galaxy S 2 kaufen ?

    es geht nur das Wlan nicht ansonsten Top theoretisch auch noch 1 Jahr Garantie
     
  11. 7. Oktober 2012
    Zuletzt bearbeitet: 7. Oktober 2012
    AW: Ärger nach Handy Kauf

    Du hast den Wasserschaden vergessen^^. Ganz ehrlich,klar ist abgezockt zu werden. Aber das gehört zum Erwachsen werden dazu. Ich möchte jetzt nicht die Leute, welche sich durch unlauteren Wettbewerb sich bereichern in Schutz nehmen!Wer kauft sich denn bitte ein gebrauchtes Tel oder nen Lappi? Das sind alles Gebrauchsgegenstände und eigentlich müsste einem klar sein,das man abgezockt wird. Wozu muss ich diese Dinge besitzen, ohne es sich wirklich leisten zu können? (Schau mal ich muss mir jedes Jahr nen neuen Laptop kaufen, weil meistens Rotwein drüber fliest. Ja, die im Schnitt 800Euro tun weh,aber ich betrachte es als notwendiges Übel, muss ja auch keinen Wein trinken) Nur Status. Doch mit Status kommst nicht weit, du verarschst dich selber.Hat einer deiner Freunde ne Haftplicht? Dann versuchs darüber, ansonsten angearscht.
     
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  12. 7. Oktober 2012
    AW: Ärger nach Handy Kauf

    Recht hast du schon aber so würde ja nie jemand gebraucht elektronik kaufen und

    zwischen teildefekt und völlig wertlos ist ein riesen Unterschied findest du nicht ?

    ich bin bislang immer gut gefahren mit gebrauchten Phones und das ist wirklich das erste mal das riesen müll bei rausgekommen ist
     
  13. 7. Oktober 2012
    AW: Ärger nach Handy Kauf

    Tja da heißt es Pech gehabt. Du wirst es nicht schaffen zu Beweisen das er von dem Schaden gewusst hat.

    Beim nächsten Mal vllt. neu kaufen.
     
  14. 7. Oktober 2012
    AW: Ärger nach Handy Kauf

    Ja leider

    neu kaufen wird für mich nie in frage kommen 500 € für ein Smartphone is einfach übertrieben wir reden von einem Handy das im nächsten jahr schon wieder veraltet ist

    sorry aber ich kann das echt nich nachvollziehen warum man dafür 500 € hinlegt oder ein Knebel vertrag macht
     
  15. 9. Oktober 2012
    AW: Ärger nach Handy Kauf

    ich hab den Typen am Übergabe Ort angetroffen

    ich hab 50 € wieder bekommen das wars dann

    Ich stell das Gerät mit Wasserschaden beschreibung , Fotos und Bericht bei ebay rein vllt. gibts es dort noch bißchen was

    Ich danke allen die was konstruktives beigetragen haben.



    Ach ja von Samsung hab ich eine Total bescheuerte Antwort auf meine mail mit der Bitte um Kulanz bekommen

    Zitat :

    vielen Dank für Ihre Kulanzanfrage zu Ihrem Samsung GT-I9100.

    Unser Servicepartner hat Ihr Gerät überprüft und einen Feuchtigkeitsschaden festgestellt.

    Derartige mechanische Beschädigungen, die auf eine unsachgemäße Handhabung zurückzuführen sind, unterliegen nicht der Garantie. Bitte haben Sie Verständnis, dass eine Kulanzreparatur in diesem Fall ausgeschlossen ist.

    Laut der Seriennummer Ihres Samsung Gt-I9100 handelt es sich, nach unseren Wissensstand, um kein aufbereitetes Gerät.

    Wir kommen Ihnen im Rahmen unserer Möglichkeiten immer wieder gern entgegen, dennoch bitten wir um Ihr Verständnis, dass wir uns dabei innerhalb eines klar definierten Bereichs bewegen müssen.

    Zitat Ende :

    Zur erklärung ich hab angefragt obs vielleicht möglich ist das Galaxy einzuschicken + Zuzahlung meinerseits für ein Refurbished S 2

    das ist die antwort darauf die geben sich dort echt mühe :lol:
     
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