Alkohl am Steuer ?

Dieses Thema im Forum "Auto & Motorrad" wurde erstellt von Creadle, 10. November 2005 .

Schlagworte:
  1. 29. Januar 2010
    AW: Alkohol am Steuer

    Blödsinn... das erzählen gern die Grünen, wenn sie ihre Kampagnen fahren, stimmen tuts nicht. Zumal ich sehen will, wie man dir ein Bier gerichtstauglich nachweißen will.

    Zum Thema: Bis du 21 bist solltest du auf jeden Fall 0,0 haben. Da kanns gehörig ärger geben.

    Danach gelten zwei Grenzen: 0,5 Promille darfst du auf keinen Fall überschreiten. Zwischen 0,3 und 0,5 könnte es zum Problem werden, wenn du Auffälligkeiten zeigst.
     
  2. 29. Januar 2010
    AW: Alkohol am Steuer

    ...alles richtig soweit und wenn du 21 bist und ab 0,3 Promille auffällig fährst, kann dir auch hierfür schon eine Strafe
    drohen.

    /
    Da war wohl einer schneller
     
  3. 29. Januar 2010
    AW: Alkohol am Steuer


    Cousin baute nen Unfall mit einem Weißbier im Blut ...

    Er dachte, "jo kein Problem, hab ja niemals 0,5 Promille" .. so wars auch .. hat dann nen Bluttest gemacht --> 0,23 .. alles im Rahmen ..

    So nun kommt das Gesetz ins Spiel, Polizei meldete alles... weil ein Bluttest ja gerechtlich ausreicht !

    ... Brief kam von der Versicherung --> zahlt keinen Cent!

    SOBALD MAN ALKOHOL TRINKT, UND ES GESCHIET ETWAS, IST MAN IMMER DER DEPP !!!
     
  4. 29. Januar 2010
    AW: Alkohol am Steuer

    Du hast bloß einen bestimmten Rahmen den du selbst übernehmen musst, alles drüber zahlt die Versicherung und schickt dann auch gleich die Kündigung mit.

    So wars bei mir damals, bis 5000€ musste ich selber zahlen, alles was drüber gewesen wäre hätte die Versicherung übernommen, also Schaden =20000€, 5000€ Selbst zahlen, 15000 Versicherung.

    und jetzt kommt nicht mit dummen Sprüchen, ich war Jung und dumm! fertig und aus!!!
     
  5. 29. Januar 2010
    AW: Alkohol am Steuer

    Zum Threadtitel:

    "Der Klassiker!" - Hangover.


    Ansonsten close halt mal dürfte wohl geklärt sein.
    ich könnte jetzt so tun als würde mich das ganze interessieren und mir ne antwort aus den 3 vorherigen Posts zamschustern....aber ne
     
  6. 30. Januar 2010
    AW: Alkohol am Steuer

    die regelung mit 0,5 promille gilt nur für leute die ihre probezeit rumhaben UND über 21 jahre alt sind...

    d.h. du bekommst auf jeden fall ärger wenn du unter 21 mit alk erwischt wirst
     
  7. 30. Januar 2010
    AW: Alkohol am Steuer

    Du kannst nach dem du aus der Probezeit raus bist zu schnell fahren und dann geblitzt werden oder sowas. Nur Alkohol am Steuer nicht unter 21!

    mfg
     
  8. 30. Januar 2010
    AW: Alkohol am Steuer

    das is richtig
    0,5 promille bei unauffälliger fahrweise..
     
  9. 30. Januar 2010
    AW: Alkohol am Steuer

    is doch eigentlich völlig uninteressant.

    wer fährt trink nix und wer trink fährt nich. da muss ma sich über solche grenzen und ob die versicherung im falle eines falles zahlen würde gar keine gedanken machen
     
  10. 19. Mai 2010
    Hallo,

    ne ganz einfache Frage,wenn ein Kumpel von euch am Steuer hockt z.b. mit 0,6 Promille und ihr hockt als Beifahrer nebendran. Bist du als Beifahrer direkt automatisch auch am ***** bei einer Kontrolle ? Macht es einen Unterschied aus,ob Beifahrer oder ob du hinten hockst ? Hab zwar Gegooglt aber nichts gefunden,könnte mir jemand konkrett etwas dazu sagen,bzw mit Quellenangeben.

    Danke. Ich finde,das es etwas Diskussionswürdiges Thema ist
     
  11. 19. Mai 2010
    AW: Alkohl am Steuer ?

    naja hab zwar keine ahnung davon, aber allein wenn du 0,0 oder noch zurechnungfähig bist, wirst du sicher teilschuld bekommen, da du ihn nicht davon abgehalten hast.

    aber sag dir eins.. allein wenn dein sogenannter freund jemanden mitnimmt, obwohl er getrunken hat... brauch er unbedingt mal paar aufs maul...
     
  12. 19. Mai 2010
    AW: Alkohl am Steuer ?

    jo sign. Ich denke dir muss keiner erzählen, wie unverantwortlich so ein verhalten wäre und ob das dann deine "kollegen" sind...

    Und zum Threadtitel:

    Der Klassiker (hangover).
     
  13. 19. Mai 2010
    AW: Alkohl am Steuer ?

    Warum sollte dir was passieren?! Dein Freund ist ja noch zurechnungsfähig. Steht auch in keinem Gesetz, dass der Beifahrer verantwortlich für den Fahrer ist.

    Lustig find ich die Herren hier, die den Moralapostel raushängen lassen, aber (wohl) aktiv zu Urherberrechtsverstößen beitragen...
     
  14. 20. Mai 2010
    AW: Alkohl am Steuer ?

    0,6 Promille (d.h. auf der Straße nicht zugelassen) ist aber nicht mehr zurechnungsfähig. In dem Moment, indem er sich entschließt, trotz Alk intus doch zu fahren, ist er nicht mehr zurechnungsfähig. Du als Beifahrer, der die Straßenverkehrsordnung aber genauso kennen muss und zurechnungsfähig ist (also nix gesoffen hat), muss ihn per Gesetz davon abhalten.

    Passiert nämlich ein Unfall, kannste ja auch wegen Beihilfe verklagt werden. 0,6 Promille sind nunmal schon eine Gefahr auf deutschen Straßen. Vor allem Jugendliche können heutzutage schon mit 0,0 Promille nicht richtig Auto fahren (zumindest die meisten nicht)... wie sollen die das bei 0,6 noch können?^^

    Wie gesagt, es ist auch deine Pflicht, vor allem im Straßenverkehr, Gefahren vorzubeugen, soweit es dir als Mensch möglich ist.
     
  15. 20. Mai 2010
    AW: Alkohl am Steuer ?


    Hast du quellen dafür ?

    Vorallem für : "Du als Beifahrer, der die Straßenverkehrsordnung aber genauso kennen muss und zurechnungsfähig ist (also nix gesoffen hat), muss ihn per Gesetz davon abhalten."

    Würde der Beifahrer die Straßenregeln kennen müssen, dürfte man auch kein Kind auf dein Beifahrersitz setzen ( oder jemand der die StVO nicht kennt )

    Ich kenne nur das : "Schlecht sieht es auch für Beifahrer aus, die sich zu einem Betrunkenen in den Wagen setzen. Kommt es zu einem Unfall, haben sie nach Auskunft des ADAC nicht den vollen Schadenersatzanspruch.
    " [QUELLE : SPiegel.de]

    Und das : Der betrunkene Beifahrer | Recht & Mediation


    Es kommt wahrscheinlch auf die Menge des Alkohols an... aber ein Mitverschulden vll. ( kommt auf die Menge des Alkohols des Beifahrers an ) aber Beihilfe ?!

    Def.: Beihilfe : (1) Als Gehilfe wird bestraft, wer vorsätzlich einem anderen zu dessen vorsätzlich begangener rechtswidriger Tat Hilfe geleistet hat.
    Quelle : §27 StGB


    //EDIT:
    Spoiler
    Ich meine was gehört zu haben, dass der Beifahrer auch nur ein gewisses Maß an Trunkeheit haben darf. Aber das kann ich nicht belegen... bzw. bin zu faul dazu...! ( Irgendwas, damit der betrunkene Beifahrer den Fahrenden nicht ablenkt und beeinflusst! Aber wie gesagt ... hörensagen.. das gefährliche Halbwissen eben...


    MfG
    F.
     
  16. 20. Mai 2010
    AW: Alkohl am Steuer ?

    also, da ich schon mehrere male beifahrer war, als der fahrer gebusted wurde wegen drogen oder alkohol (alk glaube ich 1,3 promille), kann ich sagen, dass dir nix passiert. personalien werden für gewöhnlich aufgenommen, in allen fällen musste ich bisher nie eine aussage bei polizei oder staatsanwaltschaft machen.
     
  17. 20. Mai 2010
    AW: Alkohl am Steuer ?

    Lustig finde ich die, die ständig mit diesem beschissenen Vergleich der Urheberrechtsverstöße kommen.


    Ganz einfach - nimm ihm den Schlüssel weg. Damit hast du ein reines Gewissen und der "Fahrer" keine Probleme.

    Als Beifahrer hast du zumindest rechtlich keine "Fürsorgepflicht".
     
  18. 20. Mai 2010
    AW: Alkohl am Steuer ?

    Ich glaube du vergisst zu Unterscheiden, zwischen "jugendliche" (welche im diesem Sinne dann auch schon 18 sein sollten und das damit auch schon "erwachsen" sein sollten) und Fahranfänger

    Bis zu welchem Alter ist man noch Jugendlich 18? 21? Ab 18 ist man volljährig, ab 21 ungemindert Strafbar ...
    <18 = Jugendlich?
    >=18 = Jugendlich oder Erwachsen?

    Najut muss nun auch los

    Lieben Gruß
    Shithead
     
  19. 20. Mai 2010
    AW: Alkohl am Steuer ?

    Also eigendlich ist der beifahrer nur noch mitdran wenn er nüchtern ist, ich kann dir aber sagen das der beifahrer zu 95% nie mitkontrolliert wird! Also brauch man sich da eigendlich keine sorgen zu machen jedoch wuerd ich bei nen besoffenen eh net mitfahren aber das wolltest du ja garnet wissen. Falls er doch kontrolliert wird sagt man einfach am besten man wurd gerade abgeholt oder sonst was kannst du ja net wissen ob der andere besoffen ist und bei 0,6 merkt man das eh kaum.
     
  20. 20. Mai 2010
    AW: Alkohl am Steuer ?

    Man ist nicht dran. Wie soll man das auch einschätzen ? Er kann ja gesagt haben er hat nix getrunken und es gibt menschen denen merkt man selbst 1.5 Promille kaum an.
     
  21. 20. Mai 2010
    AW: Alkohl am Steuer ?

    Und wie man dran ist.

    Hab das schon mal in nen ähnlichen Betrag hier irgendwo geschrieben, deswegen fass ich nur mal kurz zam;

    Sobald du eine Gefahr für den normalen Straßenverkehr bist, kannst du belangt werden. Im Klartext heißt das es ist gal ob du jetzt Beifahrer oder Fahrer bist, sicherlich wirst du als Beifahrer nicht so stark belangt, der Schein kann dir aber auf jeden Fall weggenommen werden. Lass es also lieber.

    Edit; Sogar wenn der Fahrer nüchtern ist und der Beifahrer besoffen, kann der Fahrer mächtig Ärger kriegen. Denn du bist als Fahrer dafür verantwortlich wenn du mit nimmst!

    Edit2: Auch wenn der Beifahrer nüchter und der Fahrer besoffen ist, können beiden belangt werden!
    Den auch hier gilt, das du als Beifahrer wissen hättest müssen das er nicht mehr fahren kann/darf.
    In wie weit das dann untereinander geregelt wird sei mal ausen vor gelassen.
     
  22. 20. Mai 2010
    AW: Alkohl am Steuer ?

    Quelle? StGB? StVO?

    Vielleicht sollte man beim Thema "Rechtsfragen" hier als Regel einführen, dass nur noch unter Verweis auf §§ oder Gerichtsurteile geantwortet werden kann...
     
  23. 20. Mai 2010
    AW: Alkohl am Steuer ?

    find ich geil...
    also jedes mal, wenn nachts ein Taxi nen betrunkenen abholt, riskiert der taxi-fahrer seinen schein?? :lol:
    ich bezweifel mal, dass die taxi-fahrer für n bissl geld ihren schein aufs spiel setzen würden ^^


    und dann müsst ich mich ja auch bei diversen leuten entschuldigen, die mich schon nachts heimgebracht haben, weil ich voll war

    tz tz tz

    ohne glaubwürdige beweise glaub ich das mal garnicht

    ----

    zudem ist es doch so... woher soll ich wissen, ob der was getrunken hat??? nach 3 bier und 2 schnaps kannste locker über 0,5 promille sein ohne dass du für ungeschulte menschen anzeichen hast, du könntest betrunken sein
     
  24. 20. Mai 2010
    AW: Alkohl am Steuer ?

    ohne gesetzesauszug glaub ich dir das mal nicht...
    woher sollst du das wissen wenn er dich zb anlügt?...

    und wenn du nen vollen taxifahrer hast biste auch dran??

    sicher nicht...
     
  25. 20. Mai 2010
    AW: Alkohl am Steuer ?

    Naja, Unwissenheit schützt nicht vor Strafe. Das Argument zieht einfach nicht, ich glaub ich red hier auch von nem anderen Ausmaß. Was ich im Prinzip sagen will ist, das man mit 0,5 Promille nicht so besoffen ist, das man dem Fahrer ins Lenkrad greift oder nicht mehr zurechnungsfähig ist.


    Code:
    § 315b
    Gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr
    
    (1) Wer die Sicherheit des Straßenverkehrs dadurch beeinträchtigt, daß er
     1. Anlagen oder Fahrzeuge zerstört, beschädigt oder beseitigt,
     2. Hindernisse bereitet oder
     3. einen ähnlichen, ebenso gefährlichen Eingriff vornimmt,
    
    und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
    
    (2) Der Versuch ist strafbar.
    
    (3) Handelt der Täter unter den Voraussetzungen des § 315 Abs. 3, so ist die Strafe Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen Freiheitsstrafe v(sogar einer der nicht besoffen ist) on sechs Monaten bis zu fünf Jahren.
    
    (4) Wer in den Fällen des Absatzes 1 die Gefahr fahrlässig verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.(sogar einer der nicht besoffen ist) 
    
    (5) Wer in den Fällen des Absatzes 1 fahrlässig handelt und die Gefahr fahrlässig verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
    
    Hier, das könnt ihr nun alle auslegen wie ihr wollt. Aber Fakt ist, das ein Beifahrer dannach belangt werden kann.
    Hier noch ein weitere Gesetztext, der den Entzug rechtfertig;

    Code:
    Entziehung der Fahrerlaubnis
    
    (1) Erweist sich jemand als ungeeignet oder nicht befähigt zum Führen von Kraftfahrzeugen, so hat ihm die Fahrerlaubnisbehörde die Fahrerlaubnis zu entziehen. Bei einer ausländischen Fahrerlaubnis hat die Entziehung - auch wenn sie nach anderen Vorschriften erfolgt - die Wirkung einer Aberkennung des Rechts, von der Fahrerlaubnis im Inland Gebrauch zu machen. § 2 Abs. 7 und 8 gilt entsprechend.
    
    (2) Mit der Entziehung erlischt die Fahrerlaubnis. Bei einer ausländischen Fahrerlaubnis erlischt das Recht zum Führen von Kraftfahrzeugen im Inland. Nach der Entziehung ist der Führerschein der Fahrerlaubnisbehörde abzuliefern oder zur Eintragung der Entscheidung vorzulegen. Die Sätze 1 bis 3 gelten auch, wenn die Fahrerlaubnisbehörde die Fahrerlaubnis auf Grund anderer Vorschriften entzieht.
    
    (3) Solange gegen den Inhaber der Fahrerlaubnis ein Strafverfahren anhängig ist, in dem die Entziehung der Fahrerlaubnis nach § 69 des Strafgesetzbuchs in Betracht kommt, darf die Fahrerlaubnisbehörde den Sachverhalt, der Gegenstand des Strafverfahrens ist, in einem Entziehungsverfahren nicht berücksichtigen. Dies gilt nicht, wenn die Fahrerlaubnis von einer Dienststelle der Bundeswehr, der Bundespolizei oder der Polizei für Dienstfahrzeuge erteilt worden ist.
    
    (4) Will die Fahrerlaubnisbehörde in einem Entziehungsverfahren einen Sachverhalt berücksichtigen, der Gegenstand der Urteilsfindung in einem Strafverfahren gegen den Inhaber der Fahrerlaubnis gewesen ist, so kann sie zu dessen Nachteil vom Inhalt des Urteils insoweit nicht abweichen, als es sich auf die Feststellung des Sachverhalts oder die Beurteilung der Schuldfrage oder der Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen bezieht. Der Strafbefehl und die gerichtliche Entscheidung, durch welche die Eröffnung des Hauptverfahrens oder der Antrag auf Erlass eines Strafbefehls abgelehnt wird, stehen einem Urteil gleich; dies gilt auch für Bußgeldentscheidungen, soweit sie sich auf die Feststellung des Sachverhalts und die Beurteilung der Schuldfrage beziehen.
    
    (5) Die Fahrerlaubnisbehörde darf der Polizei die verwaltungsbehördliche oder gerichtliche Entziehung der Fahrerlaubnis oder das Bestehen eines Fahrverbots übermitteln, soweit dies im Einzelfall für die polizeiliche Überwachung im Straßenverkehr erforderlich ist.
    
    (6) Durch Rechtsverordnung gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe r können Fristen und Bedingungen
     1. für die Erteilung einer neuen Fahrerlaubnis nach vorangegangener Entziehung oder nach vorangegangenem Verzicht,
     2. für die Erteilung des Rechts an Personen mit ordentlichem Wohnsitz im Ausland, nach vorangegangener Entziehung von einer ausländischen Fahrerlaubnis im Inland wieder Gebrauch zu machen,
    
    bestimmt werden.
    
    Und wenn man einen Beifahrer mit 2,0 Promille auf der Seite hat, dann gilt man eindeutig als nicht tauglich, da hier definitiv eine akute Gefahr besteht(Lenkrad greifen, Kotzen Ablenkung usw).

    Wie das jetzt mit Taxen ist weiß ich nicht. Uns wurde aber auch schon die Mitfahrt verwährt weil der Taxifahrer uns nicht mitnehmen wollte...Wies da rechtlich aussieht kp


    Edit; Nochmal ich red hier nicht von nem Beifahrer der mal eben zwei Bier igezischt hat sonder um richtig besoffene Leute 1,5 aufwärts.

    Edit; Nach Paragraph 3 StVG "kann" übrigens auch besoffenen Fahrradfahrern der Schein genommen werden, ist also sehr weit auslegbar.
     
  26. Video Script

    Videos zum Themenbereich

    * gefundene Videos auf YouTube, anhand der Überschrift.