Alkohl am Steuer ?

Dieses Thema im Forum "Auto & Motorrad" wurde erstellt von Creadle, 10. November 2005 .

Schlagworte:
  1. 20. Mai 2010
    AW: Alkohl am Steuer ?

    Wenn du der Polizei vermittelst, dass du nicht wusstest das der Fahrer etwas getrunken hat dann passiert dir sowieso nix. Oder du warst der Annahme es waren drei Gläser Apfelschorle statt Bier.
    Und der Beitrag von Slideboy ist ja wohl sinnfrei.^^

    oke danke für den Gesetzesauszug....aber ich warte noch auf den Auszug der deine Aussage belegt.....bis jetzt hat sie sich für mich nur wiederlegt.

    Weis ja nicht wie Richter das auffassen aber ich seh das definitiv nicht so.
     
  2. 20. Mai 2010
    AW: Alkohl am Steuer ?

    na wenn man es ihm vorher gesagt hat, er aber meint er kann fahren, wieso sollte man schuld bekommen.

    lass ihn saufen :-D
     
  3. 20. Mai 2010
    AW: Alkohl am Steuer ?

    Ich zitier das hier nochmal, das das auch meine Argumentionsgrundlage ist.





    Ich weiß nicht wies bei dir in der Stadt ist, aber bei uns gibts ungefähr doppeltet soviel Taxen, als benötigt. Da stand heute was in der lokal Zeitung, mal sehen ob ich den Artikel online finde....

    Wie gesagt ich rede hier nicht von drei Bier sondern anderen Massen.
    Wieso wiederlegt jetzt der Gesetztauszug meine Aussage, das musste mir erklären.
    Nochmal nicht alles was nicht direkt verboten ist, ist gleich erlaubt. Ich mein es gibt auch kein Gesetz das dir verbietet vom Balkon zu n...

    Ich versuche hier niemand irgendwas aufzudrängen...

    Code:
    Der Taxifahrer ist laut § 13 BO Kraft grundsätzlich dazu verpflichtet, die Beförderung von Personen durchzuführen.
    
    Der Taxifahrer kann die Beförderung ablehnen, wenn Tatsachen vorliegen, die die Annahme rechtfertigen, dass die zu befördernde Person eine Gefahr für die Sicherheit und Ordnung des Betriebes oder für die Fahrgäste darstellt. Dies gilt auch für die Weiterbeförderung von Fahrgästen nach bereits angetretender Fahrt (z.B. ein zunächst friedlicher, betrunkener Fahrgast fängt während der Fahrt an zu randalieren
    Heißt also im Klartext, wenn was passiert und der besoffene Fahrgast währe Schuld. Kann auch der Taxifahrer belangt werden.


    Edit; So jetzt kommt mein letzer Gesetzesauszug und zwar der den ich schon die ganze Zeit gesucht hab;

    Code:
    §31 Verantwortung für den Betrieb der Fahrzeuge (StVZO)
    Der Halter darf die Inbetriebnahme nicht anordnen oder zulassen, wenn ihm bekannt ist oder bekannt sein muß, daß der Führer nicht zur selbständigen Leitung geeignet oder das Fahrzeug, der Zug, das Gespann, die Ladung oder die Besetzung nicht vorschriftsmäßig ist oder daß die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs durch die Ladung oder die Besetzung leidet.
    So, ich sag jetzt erst mal nichts und warte auf Resonanz. Ich glaub ich hab gewonnen
     
  4. 20. Mai 2010
    AW: Alkohl am Steuer ?

    Aber wenn ich bei jemanden mitfahre der betrunken ist bin ich NICHT der HALTER insofern kann/muss ich die "Inbetriebnahme" nicht verhindern !
     
  5. 20. Mai 2010
    AW: Alkohl am Steuer ?


    Darum gings jetzt auch in erster Linie nicht, sondern bin ich jetzt auf die Leute eingegangen die sagten das man als Fahrer nicht Schuld ist wenn der Beifahrer besoffen ist.

    Zum eigentlich Thema und was auch du meinst, Wraith, wenn man eindeutig mit dem Fahrer bekannt ist, also auch weiß das dieser getrunken hat, ist es aufjeden Fall strafbar, da das grobfahrlässig ist. Klar kann man dann vor Gericht aussagen das man nichts wusste, aber das ist nochmal ein anderes Thema.
    Daraus kann dann sehr viel resultieren, ich such den Gesetztext morgen noch raus, jetzt kommt Frauentausch und ich hab keine Lust mehr

    Edit; Klar, ist das ganze auch noch Situationsabhängig, ich mein bei nem vollen Taxifahrer wirst du nicht verantwortlich gemacht, außer natürlich es ist offensichtlich das der Fahrer breit ist.

    Weißt welche Herren ich lustig finde? Die, die glauben Menschenleben(im schlimmsten Fall) mit Copyrightverletzung gleichsetzen zu können
     
  6. 21. Mai 2010
    AW: Alkohl am Steuer ?

    Meine Post bezog sich darauf, dass man als Beifahrer natürlich einen Führerschein besitzt. Besitzt man kann, kann man einem normalerweise nicht anhaben, sofern man aber auch nicht volljährig ist.
    Ist man volljährig, kann man aber zu ner gewissen Wahrscheinlichkeit (ist untersuchungsabhängig) dennoch belangt werden. Der Grund dafür ist, dass es einfach jeder Mensch wissen sollte (was auch kaum bestreibbar ist), dass man besoffen nunmal nicht fahren darf. Der menschliche Grundverstand eines per Gesetz Volljährigen wird also rangezogen... also auch sein gesunder Menschenverstand.

    Außerdem schützt Unwissenheit nicht vor Strafe (also selbst wenn man sagt, er habe keine Ahnung, das er besoffen gefahren ist).

    Kinder können das nicht wissen, das ist klar. Aber gib mir in Deutschland einen volljährigen, der NICHT weiß, dass man besoffen nicht fahren darf.

    Ich weiß das, weil wir das in der Fahrschule hatten und unser Fahrlehrer ne ziemlich häftige (reale) Geschichte erzählt hatte.
    Du als Beifahrer (vor allem mit Führerschein) bist gesetzlich verpflichtet, soweit es dir möglich ist, alles dafür zu tun, dass deine Mitmenschen nicht in Gefahr geraten können.
    Passiert nämlich was, bist du immer auch teilschuldig, weil jeder Richter sagen wird: "Es wäre ihre Pflicht gewesen, diesen Menschen am fahren zu hindern".
    Und vor allem bei sowas kann man auch einem Beifahrer sehr vieles zur Last legen. Und das wird je nach schwere auch gemacht.
    Fährt du bei nem besoffenen mit, der 10 Schulkinder auf der Straße umfährt... und dann sagst noch: "ich hatte ja keine Ahnung, das er prall ist". Fakt ist halt, du sahst daneben und hast in dem Augenblick nicht das getan, was dir höchstwahrscheinlich hätte möglich sein können (was du aber schon vor der Fahrt hättest tun sollen).

    Was den Straßenverkehr angeht, sollte sich hier wirklich jeder einen Satz merken:
    Fährt man Auto oder fährt man mit, ganz egal, mit einem Fuß steht man immer im Grab und mit dem anderem immer im Gefängnis!

    Das ist auch ne Weisheit von meinem Fahrlehrer. Also das nächste mal, wenn einer besoffen fährt, nicht mitfahren, Polizei rufen, Kennzeichen durchgeben und die (vermutete) Fahrstrecke/richtung. Dann wird er verfolgt. Das ist deine Grundpflicht und da kannste sagen, du konntest ihn nicht aufhalten.

    Freundschaft oder whatever ist, wenns um Menschenleben geht, scheiss egal.
     
  7. Video Script

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