Alles zur Führerscheinprobezeit

Dieses Thema im Forum "Auto & Motorrad" wurde erstellt von yxx, 4. Juni 2009 .

  1. 8. Juni 2009
    AW: Alles zur Führerscheinprobezeit

    Ich glaube du "berechnest" das falsch.

    Ich gehe davon aus, dass du den B - Schein vor dem Motorrad gemacht hast?

    Also dann hast du ab dem Datum 2 Jahre Probezeit.

    Wenn du jetzt den Motorradführerschein machst, bekommst du nicht nochmal 2 Jahre Probezeit sondern die Probezeit läuft einfach weiter.

    Also hättest du den B Schein am 01.01.2008 gemacht, dann hast du keine Probezeit mehr am 01.01.2010

    Auch wenn du den Motorradschein am 01.03.2008 gemacht hast, endet deine Probezeit gleich wie oben steht am 01.01.2010

    Hoffe ich konnte dir helfen!
     
  2. 8. Juni 2009
    AW: Alles zur Führerscheinprobezeit

    Da steht "dreckigen" ;D
     
  3. 9. Juni 2009
    AW: Alles zur Führerscheinprobezeit

    sehr cooles teil, schön strukturiert und leicht verständlich, BW ist raus

    Falls du das noch ergänzen willst(bzw ist das zugleich auch ein Tipp an alle Fahrzeugführer, insbesondere "Probezeit-Leude"):

    Im Bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog kann man genau nachschlagen, welche Verstöße zu welchen Buß- oder Verwarngeldern führen, und ob Verstöße als A- oder B-Verstoß gewertet werden.

    hier ein Link zum Bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog als .pdf
    http://www.kba.de/cln_015/nn_190298/DE/ZentraleRegister/VZR/BT__KAT__OWI/bkat__owi__01022009__pdf,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/bkat_owi_01022009_pdf.pdf
    (da zum interessanten Teil: auf Seite 438/500 (pdf-Symbolleiste) ist eine Tabelle zu Geschwindigkeitsverstößen)

    Nun zur eigentlichen Ergänzung:
    Es gibt Verstöße, hinter denen in Klammern auch ein Punkt-Wert und "A" oder "B" steht. (Bsp: 11-15km/h zu viel innerhalb geschlossener Ortschaften --> 25€ (A-1)

    25€ (A-1) bedeutet folgendes:
    Wenn ihr mit 11-15km/h zu viel angehalten werdet und dem Beamten sagt "ach komm scheiß drauf, ist ja eh kein A-Verstoß, juckt mich also nicht die Bohne, hier hast de 25€ und dann piss of" dann kann folgendes passieren:
    Der Grüne/Blaue schreibt eine Ordnungswidrigkeitenanzeige mit seiner Zeugenangabe wie ihr euch verhalten habt, das Ding geht an die Bußgeldstelle und die sagt "Hey, was ist denn der Jungspund am Steuer fürn mieser *****? Für diese Aktion bekommt der nen Punkt und nen A-Verstoß".

    Passiert eher selten, sollte man aber nicht vergessen

    Soweit ich weiß lässt sich der bundeseinheitliche Tatbestandskatalog für wenig Geld(wenn nicht sogar gratis) ordern, dann habt ihr das Ding immer am Start und wisst wieviel etwas kostet wenn ihr was falsch macht

    By the way: Wenn ihr klug seid dann lasst bei Stellungnahmen zu Tatvorwürfen nie Vorsatz durchschimmern, anstonten kann das Verwarngeld verdoppelt werden und ihr bekommt unter Umständen auch das Problem dass ihr auf einmal nen A-Verstoß an der Backe habt.
    Der Tatbestandskatalog geht immer von Fahrlässigkeit aus, also lasst euch den Vorteil nicht nehmen

    mfG JimmyBob
     
  4. 10. Juni 2009
    AW: Alles zur Führerscheinprobezeit

    Ich hatte mit 18 ne nachschulung war echt locker man durfte sogar im Unterichtsraum rauchen und man war nicht Leistungs abhänigig.

    Bloss die verlängerte Probezeit war zum glück schon vorbei.

    Also lasst euch nicht erwischen kostet nur unnötig geld.
     
  5. 10. Juni 2009
    AW: Alles zur Führerscheinprobezeit

    ich hätte mal eine frage die sich nicht direkt auf die probezeit bezieht. wie ist das :
    ich bin aus der probezeit bin aber noch unter 21 , was ist wenn ich z.b. 0,2 promillle habe ? kann dann noch eine erneute probezeit auf mich zu kommen ? oder ein aufbauseminar ? oder bekomme ich nur ne die normale strafe ?
     
  6. 10. Juni 2009
    AW: Alles zur Führerscheinprobezeit

    A-Verstoß, Lappen weg, Nachschulung.

    Alkohol ist für Leute bis 21 sowie für Leute die in der Probezeit sind ABSOLUT verboten. Heißt 0,0 Promille.
     
  7. 11. Juni 2009
    AW: Alles zur Führerscheinprobezeit


    Ja Auto war am 24.5.07 und Motorrad am 23.07.07

    Ist also meine Motorradbeschränkung damit aufgehoben?
    Oder ist die Beschränkung noch bis 23.7.09 und "NUR" die Probezeit ist sozusagen herum?

    Wieso führen die es dann denn extra (Punkt: 14 (10.) ) auf? Also A steht nicht unter "10." drinnen, sondern wird mithilfe eines Sternes auf Punkt 14 verwiesen.

    Dazu gesagt, den "richtigen" Führerschein hatte ich erst gekriegt, als ich A fertig hatte. Sprich mit B bin ich nur mit dem "Übergangszettel" umher gelaufen. Also bestimmt nicht nachgetragen

    Jetzt bin ich aber verwirrter als Vorher
     
  8. 11. Juni 2009
    AW: Alles zur Führerscheinprobezeit

    Bei mir verhielt es sich so:
    Ich habe im März 2006 Meinen A1 Führerschein gemacht ab dann lief die Probezeit (2 Jahre)
    im März 2007 hab ich dann Führerschein mit 17 abgelegt (Übergangsführerschein) Probezeit lief weiter.
    März 2008 Dann Führerscheinklasse B Probezeit war abgelaufen.
    --> Die Probezeit zählt also ab dem ersten Datum deines ersten Führerscheinerwerbs
    Wo ich mir nicht 100% sicher bin ist, wenn du mit 15 diesen Mofaführerschein machst bis 25 km7h, aber theoretisch müsste die da auch schon gelten.
     
  9. 11. Juni 2009
    AW: Alles zur Führerscheinprobezeit

    1) Mofalappen bis 25km/h ist kein Führerschein, sondern eine Prüfbescheinigung
    2) Auch bei nem Lappen ne Klasse höher als 25km/h, also Klasse M bis 49ccm/45km/h fängt die Probezeit nicht an.

    die beiden Informationen sind absolut 100%ig richtig, wie es sich bei A1 verhält kann ich nicht sagen
     
  10. 11. Juni 2009
    AW: Alles zur Führerscheinprobezeit

    Das mit Mofa muss ich verneinen.

    Weder Mofa noch Rollerführerschein beginnen eine Probezeit.

    lg


    /edit argh zu spät geschrieben

    Dazu kann ich sagen A1 beginnt definitiv die Probezeit.
     
  11. 11. Juni 2009
    AW: Alles zur Führerscheinprobezeit

    ich bin doch schon AUS der probezeit. deswegen könnte ich doch gar keinen a-verstoß mehr begehen oder ?
     
  12. 11. Juni 2009
    AW: Alles zur Führerscheinprobezeit

    Soweit ich weiß nicht. Kenne das gar nicht mit den 21 Jahren. Habe jetzt auch nur gedacht in den 2 Jahren Probezeit. Naja kann ja sein

    Außerdem:
    Ich wurde vor 2 Tagen in einer 30er Zone geblitzt und bin so um die 50km/h gefahren.
    Naja genau weiß ich es nicht mehr weil ich mich erstmal aufgeregt habe. Habe jetzt 1 1/2 Jahre mein Lappen und die Karre is auf mich angemeldet.
    d.h -> Lappen weg mit Aufbauseminar
    ab 21km/h drüber mit ABZÜGEN 80€ u. 1 Punkt. (Richtig oder?)
    Hoffe bin nich so schnell gefahren.
    Erstes mal

    Gruß,
    Lioneye
     
  13. 11. Juni 2009
    AW: Alles zur Führerscheinprobezeit

    Hä, also sagen wir mal ich bin 20, mit der Probezeit vorbei ...
    Dann immer noch 0,0 Promille-Grenze ?
    Glaube eher weniger !

    bb. master80
     
  14. 11. Juni 2009
    AW: Alles zur Führerscheinprobezeit

    doch ist ein neues Gesetz was sie verabschiedet haben

    " 0,0 ‰ seit 1. August 2007: Absolutes Alkoholverbot für Fahranfänger in der Probezeit oder vor Vollendung des 21. Lebensjahres. Diese Ordnungswidrigkeit wird als schwerwiegende Zuwiderhandlung eingestuft und nicht nur mit einer Geldbuße von 250 Euro geahndet. Denn zusätzlich erhält man auch 2 Punkte im Verkehrszentralregister in Flensburg, was nach § 2a Abs. 2 StVG zur Anordnung der Teilnahme an einem Aufbauseminar (Kosten: ca. 300 Euro) und zur Verlängerung der Probezeit um 2 Jahre führt. "

    und danach gelten wieder die üblihen grenzen 0,3; 0,5; ...
     
  15. 11. Juni 2009
    AW: Alles zur Führerscheinprobezeit

    da steht aber nicht genau drin das wenn man aus der probezeit raus ist das man dann wieder ne probezeit bekommt. ich meine wenn ich aus der probezeit bin kann ich ja auch z.b. 8 punkte sammeln ohne das mir weiter was passiert.

    ich habe schon gegoogelt und so aber ich habe nix gefunden. nirgends steht was konkretes.

    @master80 : doch is leider so das wenn man aus der probezeit ist und unter 21 ist immernoch 0,0 haben muss. (schwachsinns gesetz Oo)
     
  16. 11. Juni 2009
    AW: Alles zur Führerscheinprobezeit

    also ich wüsste nicht das die Probezeit da verlängert wird. wenn sie um ist ist sie um.
    Das Einzige ist halt das wenn du erwischt wirst unter 21 die Strafe zu zahlen hast, die du über 21 teilweise vermeiden könntest.Aber du wirst jetzt nicht zu einem aufbauseminar zitiert
     
  17. 11. Juni 2009
    AW: Alles zur Führerscheinprobezeit

    Völlig richtig. Hatte ich vergessen zu erwähnen. Wenn man raus ist und unter 21 gilt trotzdem die 0,0 Promille Grenze (was ich übrigens VÖLLIG richtig finde)
     
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