Alphaload Rechnung! 180€! HILFEE!! Was soll ich tun???

Dieses Thema im Forum "Szene News" wurde erstellt von kochpat, 11. Juli 2006 .

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  1. 12. Juli 2006
    IGNORIEREN!
    hi,
    ignoriers einfach, die werden niemals einen Prozeß anstreben.
    gruß l.
     
  2. 12. Juli 2006
    ich hab jetzt nicht alles gelesen weil es einfach zu viel hier wird. aber was mir eingefallen ist das emails vor gericht keine rechtsgültigkeit haben.

    mfg
     
  3. 12. Juli 2006
    haha hatte ich musste auch schon zahlen und nebenenbei je schneller desto besser ansonsten gibt "arbeitskosten" und so ein sch***
    mfg ein sich dum gezahlter
     
  4. 12. Juli 2006
    Seit meiner Mail, die ich vor 26 h verschickt habe, habe ich noch keine mail bekommen .

    Naja sonst danke für eure Antworten, ich halte euch auf dem laufenden.

    Und bitte schreibt weiter, was ihr meint, vielleicht entdeckt ihr ja ein paar nette Paragraphen.

    Mfg kochpat
     
  5. 12. Juli 2006
    Also sowas hatte ich damals auch mal nur bei Firstload, da hab ich einfach ne Mail hingeschickt, dass
    die machen sollen was sie für richtig halten, ich noch minderjährig bin und somit keine Verträge abschließen darf und die AGP net richtig gelesen hab ...

    Es kam nie ne Mail zurück oder so, ist schon bissel länger her, also mach dir keinen Kopf, da kommt
    glaube ich nichts mehr ...

    grezzes: thug-life
     
  6. 12. Juli 2006
    sagmal vic kannst du net lesen ??


    ich hab doch eindeutig geschrieben laut gesetz ist eine aufsichtsverletzung der eltern sollte also rauskommen das er gefaket und es wird rauskommen sind die eltern am ***** das iss einfach fakt


    hier auchnochma nachzulesen

    http://de.wikipedia.org/wiki/Minderj%C3%A4hrigkeit


    die haftung liegt dann eindeutig bei den eltern .. schnallt das .. wird bekannt das er gefaket hat gibs stress ..
     
  7. 12. Juli 2006
    Ich nehme mir einfach mal kurz einzubringen was mir als wirtschaftsgymnasiast beigebracht wurde.

    Du bist nur eingeschränkt geschäftsfähig und somit sind Verträge solche Verträge nichtig. Desweitern können deine eltern käufe die das Taschengeld übersteigen revidieren. Sprich du kriegst 50 goldstücke taschengeld und gehst im Saturn für 90€ cds kaufen. Wenn deine Eltern damit nicht einverstanden sind können sie die Cds zurückbringen und es Geld wieder mitnehmen.
    Da du wohl keine 120€ Taschengeld bekommst können deine Eltern sich da melden und sagen dass der Vertrag hätte nicht zustande kommen dürfen. Mal schauen ob ich die entsprechenden Paragraphen noch irgendwo finde.

    mfG
    Shinski
     
  8. 12. Juli 2006
    Aus nem anderen gleichen Thread ein auszug ...

    worauhin der Ersteller den Thread geschlossen hat.

    An deiner Stelle würd ich Nachforschen, ob der Provider
    so einfach deine Daten bzw. die Anschlussdaten zu einer IP
    rausrücken darf ........ nur mal so als Tip

    Edit:
    weiterhin sind nun so viele Vorschläge hier,
    Zahl ... Zahl nich ... die können ... die können nich
    usw.
    dass ich denke , es ist an der Zeit, dass du dich nu mal entscheidest, was du machst.
    Hier im Board wird dein Problem jeden falls nicht gelöst und deshalb gehört dieser Thread hier
    langsam aber sicher geschlossen.

    grüz
    KK
     
  9. 12. Juli 2006

    und da sind wir wieder beim thema faken spätestens wenn die personal daten abgeglichen werden wird erkenntlich das ein betrugsversuch vorliegt somit wieder bei der aufsichtsverletzung der eltern
     
  10. 12. Juli 2006
    Arcor darf die Daten nur auf richterliche Anordnung rausrücken. Die Speichern die Daten aber auhc nur 3 Monate oder so.

    Verletzung der Aufsichtspflicht würd ichs drauf ankommen lassen. Man kann sich doch nicth bei seinem Sohn/Tochter aufen schoss setzen sobald die im Internet unterwegs sind.

    Wenn jetzt nachmittags en 15jähriger wen zusammen schlägt hast du da schonmal mitgekriegt dass jemand ne anzeige wegen verletzung der Aufsichtspflicht gekriegt hat???

    MfG
    Shinski
     
  11. 12. Juli 2006
    1. Alphaload müsste erstmal deine Real Life Daten von Provider bekommen so leicht wird das wohl nicht für Alpha werden.
    2.Der Schuldner kann innerhalb von 10 Tagen nach Zustellung des Zahlungsbefehl die geforderte Geldsumme bezahlen oder die Forderung oder einen Teil davon bestreiten, indem er dies schriftlich oder mündlich auf dem Betreibungsamt erklärt. Dieser Akt ist die Erhebung eines Rechtsvorschlags. Mit dem Rechtsvorschlag ist die Betreibung gestoppt und das Betreibungsamt unternimmt von sich aus nichts. Der Gläubiger erhält vom Betreibungsamt nach Ablauf der zehntägigen Bestreitungsfrist sein Doppel des Zahlungsbefehls mit Vermerk „Rechtsvorschlag nicht erhoben“ oder „Rechtsvorschlag erhoben“ zurück. Ein Rechtsvorschlag führt dazu, dass der Gläubiger vor Gericht geltend machen muss, weshalb er die Forderung für gerechtfertigt erachtet.

    Das heisst noch mehr Arbeit für Alphaload, ab da werden Sie sicher nachlassen.


    gruss nireo
     
  12. 12. Juli 2006

    dann lese dir ma die definition von haftung durch wo eine aufsichtspflicht verletzung zu stande kommen
     
  13. 12. Juli 2006
    Hatte auch mal das problem war auf so einer seite wo man Proben zugeschickt bekommen konnte aber ich hab mich nicht angemeldet war nur drauf!
    1woche später kommt eine mahnung das ich 80€ bezahlen soll! habe keine einzige probe bekommen schonmal vorher! naja es kamen weitere meine mutter hat sich bisschen über die informiert und hat auch andere "geschädigte" gefunden naja irgendwann kam auch ne mahnung von der besagten Inkasso meine mutter hat auch zurück geschrieben so ähnlich wie du und naja es kamen noch 1-2 mahnungen die wir ignoriert haben und dann wars vorbei Das sind ganz üble typen meistens so 10mann "firma" hoffe konnte dir helfen!


    mfg sebi2005
     
  14. 12. Juli 2006
    Tja, ich hab schon vor Jahren davor gewarnnt solche Fake-Axx. bei diesen Usenetprovidern wie Alphaload, Usenext, Firstload u. wie sie alle heissen zu machen...
    Doch das hat ja anscheinend bei vielen nix gebracht wenn mann immer wieder solche threads hier findet
    Der Grund weshalb man das nicht machen sollte(Die Folgen kann man ja hier gut sehen) ist weil das eben ganz normale Unternehmen sind! Klar befinden sie sich in ner Gesetzlicher Grauzone und sind alles andere als seriös, ABER sie können dir eben genau so auf die Pelle rücken wenn du nicht zahlst wie jedes andere Unternehem in DE!
     
  15. 12. Juli 2006
    hast du denn innerhalb von den 14 tagen gekündigt? ich musste damals schriftlich kündigen per post da eine kündigung per email nicht angenommen wird
     
  16. 13. Juli 2006
    How to handle it!
    Rechtslage!

    DU SCHULDEST DENEN KEINEN CENT!

    Mal generell: Auf die AGB kannst Du nicht berufen - die hast Du durch die Angabe eines falschen Namens selbst ausser Kraft gesetzt. Ausserdem steht in den AGB bestimmt auch, dass Du volljährig sein musst.

    Interessant finde ich, dass Proinkasso jetzt die Forderung eintreibt - die sind letztes Jahr nämlich aus dem Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen rausgeflogen und gelten als unseriös. Kannst ja mal hier nachlesen, weswegen: proinkasso

    Wenn Du was machen willst: Schicke denen nochmal eine Mail und weise sie darauf hin, dass Du Ihre emails an den Bundesverband weiterleitest - das dürfte reichen. Nützlich wäre auch so eine Formulierung: 'Nach Absprache mit der Kriminalpolizei [nächste Dienststelle] fordere ich Sie auf, von weiteren Forderungen abzusehen. Sollten Sie die Angelegenheit dennoch weiter verfolgen, werde ich Anzeige wegen Betrugs erstatten.'

    Kannst aber auch einfach nichts machen. Das hauen sie Dir dann um die Ohren: Mahnbescheid/Vollstreckungsbescheid, Zwangsvollstreckung durch den Gerichtsvollzieher, Pfändung der Bezüge auch Arbeitslosengeld, Rente, Bankguthaben, Versicherungen usw., Abgabe der eidesstattlichen Versicherung (ehemals Offenbarungseid), Eintrag in die entsprechenden Schuldnerverzeichnisse (SCHUFA). Alles sehr schlimme Sachen.

    Da Du minderjährig bist, kann Dir das egal sein - und ich bezweifle stark, dass die sich an Deine Eltern rantrauen.

    Weil: Bei Dir greift Paragraph 110 BGB (sehr cool auf Grund vieler inzwischen gefällter Urteile zugunsten von Jugendlichen).
    Habe ich aktuell folgenden Text sinngemäss bei google gefunden: Beschränkt Geschäftsfähige also normalerweise alle zwischen 0 und 18 dürfen Geld, das sie zur freien Verwendung erhalten haben (Taschengeld, Geldgeschenke etc.), beliebig aussgeben. Soweit der Paragraph selbst, die laufende Rechtsprechung hat dies nun eingeschränkt: Ausgeben darfst Du max. 130 EUR auf einmal
    und Du darfst keine Geschäfte mit Folgezahlung, also Abos, Webspacemiete, Internet oder auch Usenet-Zugänge - also auch alphaload - ohne Zustimmung der Eltern abschließen. Diese Geschäfte sind solange "schwebend unwirksam", bis Deine Eltern zugestimmt haben, wenn sie dies nicht tun, sind die Geschäfte unwirksam.

    Also, kurz: Da Deine Eltern wohl kaum diesem 'Vertrag' zustimmen wollen, ist die Forderung sinnlos. Nix bezahlen!! Entspann Dich, aber rede vielleicht trotzdem mal mit Deinen Eltern drüber - bevor sowas wieder passiert.


    cu
     
  17. 13. Juli 2006
    Find echt krass was du (hg334f14) alles heraus gefunden hast.. Stimme dir voll zu da er Minderjährig ist, Falschen Namen benutzt hat und Das Inkasso unternehmen "nicht" mehr existiert können sie ihm eigentlich nichts anhaben. Aber an deiner Stelle @Themenstarter würde ich meinen Eltern davon erzählen, aber leugnen da jemals einen Acc geamcht zu haben.
     
  18. 13. Juli 2006
    Ich denke du solltest mit deinen Eltern mal darüber reden und sehen, ob die vielleicht helfen können. Der Firma wird es egal sein, ob das Verklagen Geld kostet, denn wenn du den Inkasso-"Krieg" verlierst, dann wirst du auch die Kosten des Verfahren zahlen müssen.
     
  19. 13. Juli 2006
    jo,da hat er Recht!So ne Firma ist das gewohnt,manchmal ihr Geld einzutreiben und gegen so eine große Firma kannste net gewinnen!

    MFG
     
  20. 13. Juli 2006
    Also was du rausgefunden hast hg334f14, ist der absolute Hammer!!

    Ich habe heute 2 weitere Mails bekommen, und eine geschickt, die ich heute abend hier reinstellen werde.


    UNd wenn ihr nur noch irgendwas neues kleines findet, postet das hier bitte.

    Vielen Dank kochpat

    P.S.: 10er hast du für sowas
     
  21. 13. Juli 2006
    Dann aber bitte richtig...

    Solltest du tunlichst unterlassen, kochpat. Mal abgesehen davon, dass die Anzeige wegen Betrugs deinerseits keinen Bestand hat, da dich Alphaload nicht getäuscht hat und auch keine daraus resultierende irrtumsbedingte Vermögensverfügung gegen dich erwirkt hat und spätenstens beim subjektiven Tatbestand Schluss ist, begibst du dich selber damit auf Glatteis. Denn ich nehme mal nicht an, dass du wirklich mit der Kriminalpolizei darüber gesprochen hast und es ist einfach überflüssig, da sich Alphaload davon sicher nicht beindrucken lassen wird.

    Solche Sachen wie Mahnbescheid, Vollstreckung usw. werden sie dir sicher nicht um die Ohren hauen, weil du erstens nur beschränkt geschäftsfähig (§106 BGB) und zudem nur beschränkt verschuldensfähig (§828 III BGB) bist. Im übrigen haben sie keinerlei Forderungen gegen dich, da der Vertrag, den du abgeschlossen hast, wie hg334f14 es schon sagte, von vorne herein unwirksam ist, da es sich richtigerweise um ein Dauerschuldverhältnis handelt, zu dem du die Einwilligung eines gesetzlichen Vertreters benötigst.
    Ergo: zahlen musst du nicht!

    Fraglich ist, ob deine Eltern dafür haften, wie Sandro25 es formulierte:
    Der I-Net Anschluss läuft auf deine Eltern aber bei einem 15-jährigen auf Verletzung der Aufsichtspflicht abzustellen, wird wohl keinen Erfolg haben. Das dreht zwar den §828 III BGB wieder gegen dich, davon solltest du dich aber nicht Bange machen lassen. Dass sie deine Eltern direkt anzeigen ist ebenso unwahrscheinlich, da du bereits durch den Kontakt mit alphaload eine Verlagerung in deine Richtung vorgenommen hast.
    Und eine Anzeige wegen Betrugsversuchs gibts erst recht nicht, oder kannst du mir erklären worauf die aufbauen soll, Sandro25?
    Betrug scheidet auch für dich wohl aus, kochpat, da du dir durch den Account keinen direkten rechtswidrigen Vermögensvorteil geschaffen hast.

    Bleibt nur, dir zu raten es auf dich zukommen zu lassen, deine Eltern zu informieren, evtl. einen Anwalt einschalten zu lassen und nicht zu zahlen. Aufgrund deiner Position im Rechtswesen und dem geringen Streitwert wird es Alphaload wohl darauf beruhen lassen (müssen). Sollte sich noch was ergeben, immer rein damit
     
  22. 13. Juli 2006
    Also, erstmal vielen vielen Dank an OhDude, der natürlich auch einen 10er bekommt.

    Also folgende Mails habe ich bekommen:

    von Alphaload:

    und von Proinkasso

    Naja wenn jemand noch was weiß her damit!!
     
  23. 13. Juli 2006
    da kannste nicht viel machen. Entweder bescheisst Du richtig oder gar nicht.
    Wenn Deine reale IP vorliegt, ist es für die eine Leichtigkeit Dich zu finden.
    Kannst ja auf Dein Alter pochen, bist nicht geschäftsfähig oder nur bedingt. Würde mir den Paragraphen raussuchen mit der Geschäftstüchtigkeit und dann ein Schreiben aufsetzen.
    Meine Tochter hatte auch schon öfters so nen Scheiß an den Hacken, hab sie immer rausgehauen auf diese Masche.
    Wenn die sich richtig absichern wollten, was die Volljährigkeit betrifft, würden die die Nummer oder Kopie eines Ausweises verlangen. Aber das wollen die ja nicht, es wird immer gehofft, dass man aus Angst oder einfach weil viele dem Ärger aus dem Weg gehen wollen gezahlt wird.

    Viel Glück!
     
  24. 13. Juli 2006
    Es ist sehr amüsant diesen Thread zu lesen vorallem als ehemaliger Rechts Lkler
    vorallem was für ein schmarrn übers minderjährigen recht und verträge geschrieben wird lol...
    aber erstmal zum hauptthema:
    die firma macht das sehr unprofessionell und spekuliert eindeutig mit deiner angst... es wäre für sie ein leichtes über die ip an deine echten adress daten zu kommen, wenn wirklich eine rechtsverletzung vorliegen würde, d.h. deine eltern würden einen schriftlichen mahnbescheid bekommen... nicht du sondern deine eltern, denn auf die ist das internet schätze ich mal angemeldet und die haben sich darum zu kümmern das mit dem anschluss kein shcmu getrieben wird. da ist es egal ob kochpat nun 2 jahre, 10 jahre oder 99 jahre alte ist, für die firma ist es irrelevant wer am pc saß, sie können ihre ansprüche (ACHTUNG! Ansprüche im rechtlichen sinne! d.h. sich aus gesetzesparagraphen sich ergebende ansprüche) einfach gegen den betreiber des anschlusses geltend machen ohne sich sorgen machen zu müssen ob der benutzer minderjährig war oder nicht, nur wenn das ganze vor gericht geht kann das ganze eine mildernde folge habe, aber da kommt es dann auf den richter und alle genauen umstände an.
    hätte diese höchst dubiose firma wirklich was gegen kochpat und/oder seine eltern in der hand, so würde die firma sich einfach die echten, zur ip adresse gehörenden daten besorgen und anzeige erstatten und so weiter und so fort, nachdem die firma das nicht macht, sondern immernoch davon ausgeht bzw immernoch davon ausging, dass herr xy eine real existierende person mit den und den daten ist, was durch eine simple kurze recherche hätte geklärt werden können, macht sich hier vielleicht sogar eher die firma strafbar...
    also mein rat: solange kein schriftlicher bescheid an deine eltern kommt: nicht zahlen! und denen einfach nicht weiter schreiben und die nicht beachten

    und ach ja es gibt mindestens einen paragraphen der mir einfallen würde der das faken von daten in solchen fällen strafbar machen würde, irgendwas mit verträge nach treu und glauben unter beachtung der verkehrssitte oder so, einfach mal im bgb nachgucken, das heißt das faken illegal in dem fall ist, wieso weshalb warum, einfach mal paragraph mit eingeschaltetem hirn durchlesen dann wirds deutlich und ja der paragraph ist sehr dehnungsfähig, aber generell ist sowas halt strafbar falsche daten anzugeben, sorry vic aber es ist so! vorallem wenns um verträge gibt, es gibt viele paragraphen die das unterbieten, ich hab nur gerade sonst keine mehr im kopf sorry... is halt doch schon nen bischen her, aber es gibt dazu sicherlich noch einige mehr! glaubs mir!

    zum minderjährigenrecht:
    also von der geburt bis ausschließlich 7. geburtstag ist ein kind geschäftsunfähig d.h. es kann KEINE Verträge eingehen, kann und darf also rein rechtlich auch niemandem was schnken oder so, denn eine schenkung ist genau genommen auch ein vertrag!
    ab dem tag des 7. geburtstags bis ausschließlich 18. geburtstag ist das kind/ der/die jungendliche beschränkt geschäftsfähig. d.h. das kind brauch für verträge erstmal generell entweder eine einwilligung oder eine genehmigung von den eltern, egal ob arbeitsverhältnis oder kauf vertrag oder sonstiges. jetzt gibt es allerdings den sogennanten taschengeldparagraphen (110 bgb oder so war das wenn ich mich recht entsinne), der besagt, das stellen die eltern ihrem kind taschengeld(das ist geld das das kind zur freien verfügung bekommt, es darf also damit machen was es will) zur verfügung, so darf es damit jedwegen kaufvertrag oder auch dienstvertrag(haareschneiden oder alphaload) eingehen, sofern die leistung mit mitteln bewirkt wird, also über bargeld

    ab dem 10. Lj(kann auch sein das es auch das 7. war aber ich glaube es war das 10.) ist der mensch beschränkt deliktsfähig und ab 14 beschränkt strafmündig
    ab 18 ist der mensch voll deliktsfähig und geschäftsfähig, gilt im strafrecht allerdings bis 21 als heranwachsender und erst ab 21 als voll strafmündig

    joar ich hoff mal ich hab nichts vergessen(und ja ich hab mich wegen dem beitrag hier jetzt im forum angemeldet ^^)
    gruß r2
     
  25. 13. Juli 2006
    woah!!! erstmal vielen Dank für denen langen Text, und nicht jeder würde sich extra für einen im Forum anmelden!!

    Auch was du geschrieben hast ist supii, deshalb vielen vielen Dank.

    Und 10er hast natürlich, und ich hoffe wer es noch nicht getan hat, gibt ihm einen 10er, denn genau solche leute braucht RR, und deshalb unterstützt ihn.

    Thx 4 all, die mir helfen.

    Aber bitte weiterschreiben, was ihr tun würdet!

    Mfg
     
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