Alphaload Rechnung! 180€! HILFEE!! Was soll ich tun???

Dieses Thema im Forum "Szene News" wurde erstellt von kochpat, 11. Juli 2006 .

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  1. 13. Juli 2006
    Ein Minderjähriger, der das siebente Lebensjahr vollendet hat, ist nach Maßgabe der §§ 107 bis 113 in der Geschäftsfähigkeit beschränkt" (§ 106 BGB)

    "Der Minderjährige bedarf zu einer Willenserklärung, durch die er nicht lediglich einen rechtlichen Vorteil erlangt, der Einwilligung seines gesetzlichen Vertreters." (§ 107 BGB)

    "(1) Schließt der Minderjährige einen Vertrag ohne die erforderliche Einwilligung des gesetzlichen Vertreters, so hängt die Wirksamkeit des Vertrags von der Genehmigung des Vertreters ab.

    (2) Fordert der andere Teil den Vertreter zur Erklärung über die Genehmigung auf, so kann die Erklärung nur ihm gegenüber erfolgen; eine vor der Aufforderung dem Minderjährigen gegenüber erklärte Genehmigung oder Verweigerung der Genehmigung wird unwirksam. Die Genehmigung kann nur bis zum Ablauf von zwei Wochen nach dem Empfang der Aufforderung erklärt werden; wird sie nicht erklärt, so gilt sie als verweigert. (...)" (§ 108 Abs. 1, 2 BGB)

    Einschränken tut da:
    "Ein von dem Minderjährigen ohne Zustimmung des gesetzlichen Vertreters geschlossener Vertrag gilt als von Anfang an wirksam, wenn der Minderjährige die vertragsmäßige Leistung mit Mitteln bewirkt, die ihm zu diesem Zweck oder zu freier Verfügung von dem Vertreter oder mit dessen Zustimmung von einem Dritten überlassen worden sind." (§ 110 BGB), wobei ich nicht davon ausgehe, dass eine 12-jährige 30 € Taschengeld bekommt.

    Und damit wird der Vertrag letztlich nichtig und Du musst nicht zahlen:
    "Ein einseitiges Rechtsgeschäft, das der Minderjährige ohne die erforderliche Einwilligung des gesetzlichen Vertreters vornimmt, ist unwirksam. (...)" (§ 111 Satz 1 BGB)

    Du siehst, das Gesetz steht 100 % auf Deiner Seite.

    Für Minderjährige besteht also keine Gefahr!
     
  2. 13. Juli 2006
    Ne Knippus, so leids mir tut, aber §111, I BGB greift hier nicht, da es sich bei diesem Vertrag um einen synallagmatischen (gegenseitigen) Vertrag handelt und nicht um ein einseitiges Rechtsgeschäft.

    Es handelt sich bei alphaload aber nicht um nen einfachen Dienstvertrag wie "einmal Haare schneiden" sondern um ein Dauerschuldverhältnis mit entsprechend wiederkehrender Zahlungspflicht, das der Zustimmung des gesetzlichen Vertreters bedarf. Nicht umsonst ist alphaload erst ab 18...

    Was du meinst, ist der §242, die Verpflichtung des Schuldners, eine Leistung so zu erbringen, wie Treu und Glauben mit Rücksicht auf die Verkehrssitte es erfordern. Hat hier nichts zu suchen. Zum einen weil kochpat kein Schuldner i.S. des Gesetzes ist, da der Vertrag nicht zuletzt aufgrund der bewusst falschen Angaben seinerseits unwirksam ist. Zum anderen weil §242 subsidiär zu spezialgesetzlichen Regelungen anzulegen ist und nur als "ultimata ratio" zum Interessenausgleich hinzugezogen werden sollte. Auch bekannt als "Notbremse" in der Klausur, im Examen besser nicht mehr anzuwenden

    Recht geben kann ich dir bezüglich der Kompetenz und Qualität von alphaload. Sich fahrlässig nicht darum zu kümmern, ob es die oder die Person wirklich gibt mit der man einen Vertrag abschließt - das kann sogar GMX besser. matrox hat es mit dem Personalausweisnummertest auf den Punkt gebracht. Die Firmen gehen (fahrlässig oder vorsätzlich, das lasse ich mal dahingestellt) das Risiko ein, dass auch Minderjährige ihr Angebot nutzen und meinen dann, sich mit entsprechenden Einschüchterungen das Geld doch noch holen zu können. Bis die Eltern hier als Garanten in Haftung treten, braucht es eine Anzeige, Ermittlungen und die Eröffnung eines Verfahrens. Die Kosten hierfür übersteigen den Streitwert um ein vielfaches und der Ausgang ist auch mit a Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht im Sinne von alphaload zu erwarten. Selbst im Falle eines entsprechenden Richters und einer demgemäßen Fallkonstellation wird es wohl mit einem Vergleich enden, bei dem aber die Verhältnismäßigkeit von Gewinn/Investition/Verlust für alphaload nicht lohnend erscheint. Zum Exempel statuieren reicht ein Minderjähriger, der nur vergessen hat ein Probeabonnement zu kündigen, was er eigentlich gar nicht abschließen hätte dürfen (Prüfungspflichten alphaload...), ebenfalls nicht aus, da müsste schon ein größerer Fisch an der Angel sein.

    Von daher keep cool wie es dir schon von allen Beteiligten mit ein bisschen Fachwissen geraten wurde.
     
  3. 13. Juli 2006
    uuuppss stimmt ja das hatte ich total vergessen, dass sowas normalerweise immer monatlich gezahlt wird, dann halt ein dienstvertag wie "einmal im monat zu monatlichen kosten haare schneiden" dienstleistungsvertrag

    bingo genau den meinte ich ^^ aber immerhin ist aus dem unterricht noch was hängen geblieben ^^
     
  4. 14. Juli 2006
    Noch mal ich mit einer Frage an die juristisch geschulten Kräfte im Board :


    Diese letzte e-mail von alphaload. Die berufen sich jetzt auf §§ 823 ff. BGB.

    Das ist der Paragraph 823:
    (1) Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.
    (2) Die gleiche Verpflichtung trifft denjenigen, welcher gegen ein den Schutz eines anderen bezweckendes Gesetz verstößt. Ist nach dem Inhalt des Gesetzes ein Verstoß gegen dieses auch ohne Verschulden möglich, so tritt die Ersatzpflicht nur im Falle des Verschuldens ein.

    Der Paragraph dient alphaload dazu, kochpat zu drohen, die Forderung auf seine Eltern abzuwälzen.
    Hat da mal jemand einen Hinweis, worauf genau die sich da berufen? Ich schätze, die spielen da auf Aufsichtspflicht o.ä. an - weiß da jemand was genaues?
     
  5. 14. Juli 2006
    ganz ehrlich... dieses anführen des 823 ganz alleine, wobei sie schon wissen das kochpat minderjährig ist zeugt von deren juristischer inkompetenz...
    zumindest der §832 "Haftung des Aufsichtspflichtigen" hätte noch dazu müssen und bei professionellen anschreiben wäre der u.a. dabei gestanden. in einem professionellen anschreiben steht ff höchst selten. nur dann, wenn die direkt nachfolgenden paragraphen auch eine relevanz haben... §824 könnte in dem fall sogar relevanz haben, in bezug auf die fälschung der daten, aber spätesten §825 nicht mehr, außerdem gibt es den §828(3)
    " Wer das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, ist, sofern seine Verantwortlichkeit nicht nach den Absätzen 1 oder 2 ausgeschlossen ist, für den Schaden, den er einem anderen zufügt, nicht verantwortlich, wenn er bei der Begehung der schädigenden Handlung nicht die zur Erkenntnis der Verantworlichkeit erforderliche Einsicht hat."
    funktioniert aus schulischer sicht bei solchen fällen immer
    also rein ausm 823 ist es eigentlich schwer zu argumentieren, vorallem da es sich um einen vorfall mit beteiligung minderjähriger handelt, und ausm 823 die schuld auf kochpats eltern abzuwälzen ist unmöglich, eher ausm 832 wenn überhaupt... also die herangehensweise an den fall ist meiner meinung nach 1. unprofessionell und 2. falsch, was mich zu der frage führt ob die wirklich so doof sind, oder ob die absichtlich so vorgehen, in der hoffnung das ein paar leute durch den "paragraphenwust" eingeschüchtert werden und einfach zahlen, obwohl es dafür eigentlich keine wirklich feste grundlage gibt...
     
  6. 14. Juli 2006
    boah dauert das lange alles zu lesen..

    erstmal will ich sagen: kochpat dein fehler war zu antworten. ich kenn das die lassen das schnell fallen. hatte schon paar solcher sachen gemacht. z.B. bei FunDorado.. rechnung über 280€ 3Mahnungen dann war Ruhe. Ist jetzt ca nen Jahr her. also. und ja die hatten meine ip.

    Jetzt in deiner Position würde ich die vorschläge der anderen anhören. aber wenn du das nochmal machen solltest, antworte nicht ist nurn nen tipp. so komm ich durch

    nja gr33tz
     
  7. 14. Juli 2006
    mach ich normalerweiße auch, aber da die schon ein inkasso Büro kontaktiert haben... (ich weiß jetzt das die unseriös sind).

    Vielen Dank für eure Antworten, eine Antwort nach meinem Schreiben von gestern ist noch nicht gekommen.


    Mfg ich halte euch auf dem laufenden
     
  8. 14. Juli 2006
    gibt ja auch dne schönen satz "eltern haften für ihre kinder"
    könnte die in diesem fal auch anwenden.
     
  9. 14. Juli 2006
    also hatte mal so ein gleiches problem usenext habe ich ne vertrag gemacht dieses für 1 euro aber dan bin ich irgendwie ne vertrag für 1 jahr eingegangen und dan hat da meine ma angerufen und hat gesagt das ich noch keine 18 bin und noch keine verträge abschlissen dürfen und wenn sie mir weiter solche e-mail schreiben würden dan würde meine ma den rechtsanwalt einschalten.und ja dan wollten die ne kopie von meinen perso haben und dan war das thema auch gegessen

    ich hoffe konnte dir weiter helfen
     
  10. 15. Juli 2006
    Ich würde da kein Risiko eingehen und einfach zahlen denn sonst könnten die Kosten wirklich höher ausfallen.OK an meiner Stelle würde ich mich als erstes aml von meinem ANwalt beraten lasssen.

    VIel Glück unnerhemd
     
  11. 15. Juli 2006
    Hab gehört das gilt nicht. Die Eltern können nicht für dich haften. Hat mir ein Anwalt gesagt. Genauso diese Schilder " Eltern haften für ihre Kinder" auf den Baustellen. Dafür können die Eltern auch nicht haftbar gemacht werden wenn die Kinder bauen.
     
  12. 17. Juli 2006
    das sehe ich auch so!!! mach das am besten!!
     
  13. 17. Juli 2006
    Faaaaalsch! Du bist eingeschränkt geschäftsfähig...:

    Tja, ich hab mir die Elf Seiten jetzt nicht durchgelesen, sondern eigentlich nur die ersten Posts, aber ich muss sagen: Selbst Schuld. Es gibt genug Fälle selbst hier im Board wo dasselbe beschrieben wird, warum also selbst nochmal den selben Scheiss machen? xD Idiotisch, echt...
     
  14. 17. Juli 2006
    Doch, wenn eine Verletzung der Aufsichtspflicht vorliegt.
     
  15. 17. Juli 2006
    Richtig. Aber die liegt hier nicht vor. BTW weiß zufällig jemand ob alphaload von gängigen Content-Management Systemen erfasst wird (die nicht allzu restriktiv ausgelegt sind versteht sich, sondern "gängig")?
     
  16. 17. Juli 2006
    Ich glaube er hat schon genug beiträge gelesen und ihr müsst nicht immer das selbe schreiben
     
  17. 22. Juli 2006
    ich würd da an deiner stelle garnichts machen weil man ja doch schon sehr oft gehört das diese anbieter bzw ich glaube es ist sogar bei all diesen seiten ein und der gleiche anbieter nicht sehr seriös sind und ihr geld übers einschüchtern verdienen. das heisst die drohen bis zu nem bestimmten punkt und dann geben sies auf...
     
  18. 22. Juli 2006
    naja ich würde es bezahlen, als es noch 110 euro warn wars ganz okay, sind 2 monate ohne taschengeld oder so, is immer noch besser als nen eintrag in der akte wegen internet betrugs, da würd ich aufpassen
     
  19. 22. Juli 2006
    verdammt junge!! wieso haste keinen proxy genommen?!
    das sieht böse nach grosser aus
     
  20. 22. Juli 2006
    ALLEs quatsch, ich kann nciht fassen wie die rr community sich ins hemd macht ihr seid doch das eigentlich gewohnt. was die mit dir abziehen wollen ist DUMMENFANG die hoffen einfach, dass du denen das geld kiloweise aus angst in den ar*** pumpst. sry aber so isses schonmal.(hatte das auch schonmal und meine schwester hat bei gmx mit echtem namen und so gratis sms gekriegt und dann sollte sie irgendwie 56cent bezahlen, hat sie nicht gemacht und nach der 3 mahnung oder so warns plötzlich schon über 60euro, die sie zu zahlen hätte.
    aber ich muss auchnochmal bims18 zustimmen, im endeffekt wurde alles schonmal gesagt, ich hab mich grad nur so aufgeregt, dass einige leute einem minderjährigen(worauf ich erstmal schließe, dass er nicht arbeiten geht und nicht unbegrenzt kohle hat) raten die 180Euro zu bezahlen.
    ich mein die leute wissen noch nichtmal seinen Namen, sonst hätten die das schon gesagt ich mein die haben die ip, na und? sie kriegen vom Provider eh NIE die richtige adresse.
     
  21. 22. Juli 2006
    ignorier einfach die mails und ende...
     
  22. 22. Juli 2006
    Hi! Hab ein ähnliches Problem mit Tripod/Lycos:

    - Hab auch vergessen den Testaccount zu kündigen und inklusive Inkassokosten mittlerweile auch einen Betrag von fast 180 € zu zahlen.

    - Bin auch minderjährig!!

    Zum Glück ist mein Onkel Anwalt...Er meint, dass meine Chancen, den Prozess(auf den ich es nun ankommen lassen werde) zu gewinnen, recht gut stehn. Falls ich verliere, würden aber keine Unmengen an Kosten mehr entstehen, da durch die Inkassokosten schon ein Großteil der für den Gegner anfallenden Kosten gedeckt seien. Es können zum ursprünglichen Betrag inkl. Inkassokosten dann höchstens noch etwa 50€ bis 100 € hinzukommen (Wenn man verliert)...

    Ansonsten würd ich an deiner Stelle mit meinen Eltern sprechen (was ich auch getan habe)...weil du früher oder später ohnehin eine Verteidigung brauchst, wenn du die Rechnung nicht begleichen willst/kannst...

    Viel Glück und schönen Sonntag!!

    Jack Da Rippa
     
  23. 22. Juli 2006
    also die ADVOKATEN unter uns haben mich selbst überzeugt!!!! als ich mir das durchgelesen habe habe ich mir gleich auch sonen axx besorgt ne spass beiseite spätestens nach diesem thread würde ich den betrag NICHT zahlen klingt alles vertrauenswürdig hier und wenn man bissl nachforscht bestätigt divh bestimmt alles!

    und chill ma einbischen einpaar sozialstunden haben noch keinem geschadet puuhh ich glaube ich drifte ab vom thema naja hab dir ja meine meinung gesagt! 8)

    ich hab gehört die jugendgefängnisse sollen hart sein!

    NUN IST JETZT ABER SCHLUSS!

    mfg

    aLxxx
     
  24. 23. Juli 2006
    Vielleicht meldet sich kochpat zu diesem Thema nochmal. Ich würde schon gerne wissen wie die ganze Geschichte bei ihm ausgegangen ist.
     
  25. 24. Juli 2006
    UND NICHT NACH DER SEIFE BÜCKEN!!! ^^

    nene ... würd auch ger nwissen was denn nu passiert is!

    mfg
     
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