Amtsgericht kosten tragen ?!

Dieses Thema im Forum "Alltagsprobleme" wurde erstellt von ju-, 24. August 2010 .

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  1. 24. August 2010
    Jo, hey meine Stiefbruder hat gut Stress und wurde bei sich aus der Wohnung gekickt, weil er die Miete nicht mehr zahlen konnte (wie alles nun genau passiert ist is ja egal hier) und hat durch Zwangsräumung oder sowas und wohl auch Post vom Amtsgericht mit ner schönen Summe bekommen.

    Da wollt ich mal fragen, gabs da nicht sowas das man nen Antrag oder so stellen kann (mein Stiefbruder is derzeit Alg I und II Empfänger), dass die Kosten erlassen werden bei Sozialbedürftigen vom Amtsgericht ?

    Hat da jemand Erfahrung ?
     
  2. 24. August 2010
    AW: Amtsgericht kosten tragen ?!

    Ich kann mir kaum vorstellen, dass er ALG1 und ALG2 zusammenen erhält. Wenn dem so is, dann hat er mit Sicherheit genug Geld um die Gerichtskosten zu zahlen.

    Er hat mit Sicherheit einen Zahlungsbescheid erhalten, gegen den er Widerspruch einlegen kann (steht in der Rechtsbehelfsbelehrung). Den Widerspruch begründet er damit, dass er ALG erhält und einen Nachweis beilegt. Wenn es doch irgend so eine Regelung geben sollte (also dass die Gerichtskosten übernommen werden), was ich ja sehr glaube, denn Sozialhilfe/ALG Empfänger bekommen eh alles gezahlt und müssen nichtmal (bzw. kaum) ihr Erspartes/Vermögen nehmen, dann werden sie das bei der Ablehnung des Widerspruchs dazu schreiben. Dann kann er immer noch dagegen klagen oder sie doch noch zahlen...
     
  3. 24. August 2010
    AW: Amtsgericht kosten tragen ?!

    Naja hat ne gering bezahlte Ausbildung gemacht 2 Jahre, daher auch das ALG I und dann noch ALG II halt, aber durch dumme Sachen bekam er wohl Sanktionen, hab auch nich alles so geblickt nur kurz mit ihm getalked gehabt, aufjedenfall hat er nich viel raus, 352 oder so halt + miete ? also Regelsatz halt.

    Hmm werds ihm mal sagen das er einfach erstmal Widerspruch einlegen soll, danke dir.
     
  4. 25. August 2010
    AW: Amtsgericht kosten tragen ?!

    Schön wärs

    Ich kann ja auch mal nen Antrag stellen das ich die Kosten für mein Strafverfahren wegen Beleidigung erstattet bekomme, aber ich glaub nicht das ich da ne Steuerrückzahlung bekomme.

    Das juckt die doch nicht wer die Kosten übernimmt. Er hat die Miete nicht gezahlt o.ä. in jedemfall wurde er rausgeklagt, ist also schuldig und hat die Kosten selber verursacht.
    Bei ner Zwangsräumung ist man nichtmal rechtzeitig ausgezogen, also wird man ausgezogen. Die Möbel werden hierbei für maximal 6 Monate einlagert und bei nichtabholung nach ablauf der frist auf kosten des besitzers vernichtet.

    Übrigens kann man für nichtbezahltes Bußgeld auch in den Knast gehn.

    Wär ja noch schöner wenn meine Richterin nächstes mal aufn Tisch haut und sagt "Der Angeklagte wird zu 50 Tagessätzen a 80 Euro verurteilt, die Kosten fallen hiermit der Staatskasse zu Last"
     
  5. 25. August 2010
    AW: Amtsgericht kosten tragen ?!

    Wieso bekommt er Alg 1 und 2 bezahlt, wie geht sowas?ich schmeiss alles hin und werd harzer roller
    Ausserdem wenn er alg 2 bekommt zahlt doch die arge die miete oder irre ich mich
     
  6. 25. August 2010
    AW: Amtsgericht kosten tragen ?!

    Ja hab ich oben schon gesagt warum beides, weil ALG I zu wenig is zum leben bei ihm, meine .

    Und Miete bekam er nich weiter gezahlt, weil er aus der Ausbildung flog und dadurch als Sanktion halt Alg II gekürzt wurde und alles und somit nicht genug Geld zum leben da war, könnt ihr nich lesen ?

    - Closed -
     
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