#1 24. Mai 2012 Hallo, ich hatte meinem Vater mein Auto (auf mich zugelassen) im Mai/Juni 2011 ausgeliehen (auf die Firma) über die Feiertage, der mit einem jungen Kollegen aus Rußland damit rumgefahren ist. (Hab eine Rechnung von der Firma, wurde mir bezahlt) Nun wurde anscheinend der junge Kollege geblitzt in Brandenburg mit 22km/h zu viel Außerorts. Keine Behninderung, Gefährdung o.Ä. Nun bekam ich dann einen Brief, auf mich komme ca. 90 € Stafe und ein Punkt zu, und da ich bis April 2012 noch in der Probezeit war, hätte für mich das Aufbauseminar und Probezeitverlängerung bedeutet. Ich natürlich geschrieben, dass ich das nicht war und zu dem Zeitpunkt mit meinem Onkel anderorts unterwegs war (der das bezeugen kann und auch schon denen geschrieben hatte). Dennoch, nachdem auch mein Vater bereit war die Strafe auf sich zu nehmen, weil der Mensch aus Rußland sozusagen unaufspürbar ist, vorallem bei so einer Lapalie, waren sie der Meinung, dass der Mensch auf dem Blitzerfoto ich bin. Ich natürlich trotzdem verneint und es kam ein Brief mit Termin fürs Amtsgericht mit einer Verhandlung. Der Termin sollte eigentlich im März 2012 stattfinden, aber wurde verschoben, weil der Richter angeblich krank war. Habe jetzt einen neuen Termin bekommen, und zwar der 12.9.2012. Das Problem: Ich fliege am 11.09.12! in die USA wegen eines Freiwilligen Sozialen Jahres, also kann ich am Termin nicht erscheinen (ist ja eine Ordnungswidrigkeit gewesen, keine Straftat). Im Brief steht ich muss für Nichterscheinen eine Begründung liefern, kann ich ja, gut. Meine Frage: Sollte ich jetzt schuldig gesprochen werden, oder die Tat "gestehen", kassiere ich ja einen Punkt. Muss ich dann trotzdem ein Aufbauseminar besuchen? Oder kriege ich dann den Punkt und gut ist? Bitte nur Antworten, wenn wirklich Wissen da ist, keine Vermutungen oder "ich habe gehört, dass..." Danke, für jede hilfreiche Antwort gibt es eine BW. Gruß + Multi-Zitat Zitieren
#2 24. Mai 2012 AW: Amtsgericht Termin wegen Blitzer Es gilt immer das Blitzerdatum. Sprich wenn du in der Probezeit warst und du schuldig gesprochen wirst. (wsa ich mir nicht vorstellen kann). Dann musst du ein Seminar besuchen, glaub du hast 6 Monate Frist dieses zu tun, andersfalls wird der Führerschein eingezogen. Ob deine Begründung dem Richter reicht zwecks Flug kann ich nicht sagen. Ich glaube aber ehr nicht, da es keien Dringlichkeit hat sondern eine Art Vergnügen ist. Die Regelung heiß aber 21+3 bevor dir irgendwas mit Punkten angehangen wird. Sprich 22 zu viel bedeutet glaub was um die 40EUR kein Punkt, keine Nachschulung. + Multi-Zitat Zitieren
#3 25. Mai 2012 AW: Amtsgericht Termin wegen Blitzer Also Vergnügen ist das auf keinen Fall Habe einen Vertrag, in dem ich mich verpflichte zu arbeiten, das ist kein Urlaub Und ab 21km/h zu schnell gibts einen Punkt (frag mich nicht wieso) + Multi-Zitat Zitieren
#4 25. Mai 2012 AW: Amtsgericht Termin wegen Blitzer Jap da ist dann schon die Toleranz und sonstige Abzüge weg. Hat dein Vater eine Rechtschutzversicherung? Wenn ja dort anrufen und abklären -> ansonsten nen Anwalt besuchen, eine Beratung kostet nicht die Welt, aber auf jeden Fall weniger als das Aufbauseminar + Multi-Zitat Zitieren
#5 25. Mai 2012 AW: Amtsgericht Termin wegen Blitzer Oder eine Rechtschutz, kann man immer mal brauchen kostet nicht mal nen 10er im Monat. Ich hab son Ding, sicher ist sicher, lieber zahle ich 10 Jahre für nichts als 1x richtig. Habe sie ab und an schonmal benutzt, hat sich 10fach ausgezahlt und bin sogar des öfteren schon drum herrum gekommen . 21+3 = 24km/h ab dort an gehts los mit punkte. Du hast uns sicher die km/h zahl genannt inkl. aller Abzüge. + Multi-Zitat Zitieren
#6 25. Mai 2012 AW: Amtsgericht Termin wegen Blitzer Normalerweise müsste eine Vollmacht deinerseits ausreichen, damit dein Vater/Onkel/Bruder/Freund dich vor Gericht vertreten kann. Der bringt dann ein Bild von dir mit, dass ihr vorher extra noch macht, dann wird man ja wohl erkennen können, dass du das auf dem Bild nicht bist. Fertig. Punkt ist Punkt = Aufbauseminar in der Probezeit + Multi-Zitat Zitieren
#7 26. Mai 2012 AW: Amtsgericht Termin wegen Blitzer Tempoüberschreitungen hier mal aufklärend bzgl. der überschreitung als solches...... alles andere würd ich dem anwalt geben, sofern eine versichrung besteht. + Multi-Zitat Zitieren
#8 26. Mai 2012 AW: Amtsgericht Termin wegen Blitzer Mir ist schon klar, dass ich einen Punkt kriegen würde, deswegen ja das ganze Theater... Und eine Rechtsschutzversicherung habe ich nicht, sonst wäre ich schon längst zum Anwalt gegangen. + Multi-Zitat Zitieren
#9 27. Mai 2012 AW: Amtsgericht Termin wegen Blitzer Das ist nicht ganz richtig. Bei Geschwindigkeiten über 100km/h beträgt der Toleranzabzug 3% MfG Jebedaia + Multi-Zitat Zitieren