#1 11. Juni 2009 Hi leute, ich bin fest angestellter programmierer und studiere noch neben bei informatik. ich würde mich aber gerne selbstständig machen.. nun meine frage ist, geht das überhautp? ich wollte erst mal hier im bord fragen bevor ich mal ein vermögen an ein steuerberater bezahlen muss um informationen zu bekommen. danke + Multi-Zitat Zitieren
#2 11. Juni 2009 AW: angestellter + selbstständig, geht das?? hmm, nur damit wirs richtig verstehen...du möchtest fest angestellt sein, "nebenbei" studieren und dich dann noch selbstständig machen? wovon lebst du momentan (bafög, studienkredit, vollzeitbeschäftigung, ...)? die infos bräuchte man schon. // geht darum was deine haupteinnahmequelle is...wie die krankenversicherung/steuern/etc bezahlt werden, blabla. denke da ist der status jeweils anders...es gibt zum beispiel den freiberufler. kp wie es aussieht wenn man vollzeit beschäftigt ist, studiert und dazu das noch macht, ist ein besonderer fall dann ^^ + Multi-Zitat Zitieren
#3 11. Juni 2009 AW: angestellter + selbstständig, geht das?? also wie es schon in meinem ersten eintrag steht, ich bin BEREITS fest angestellter und bin ebenfallls BEREITS student. Wollte mich dazu noch selbststädnig machen. dann müsste ja deine frage wovon ich lebe und wie ich versichert bin(nämlich gesetztliche pflicht) beantwortet worden sein. + Multi-Zitat Zitieren
#4 11. Juni 2009 AW: angestellter + selbstständig, geht das?? Hm, also, selbstständig zu werden ist ja nicht schwer, 28€ für Gewerbeschein und schon biste es ... glaube mich zu erinnern, dass man nicht gleichzeitig angestellt sein kann und sebstständig ... du musst dann halt die tätigkeit, die du in deiner firma ausübst halt als selbsttändiger machen, sprich rechung schreiben, deinem arbeitgeber vorlegen ... aber bin mir da nicht genau schicher, vielleicht lieg ich auch falsch ! bb. master80 + Multi-Zitat Zitieren
#5 11. Juni 2009 AW: angestellter + selbstständig, geht das?? hab grade gefunden, dass man bei einer selbstständigen tätigkeit von weniger als 15 stunden wöchentlich laut § 119 Abs. 3 des dritten Sozialgesetzbuchs als "beschäftigungslos" gilt. (Klick) Von daher ist es denk ich mal schon grundsätzlich möglich, solltest du da nicht drüber liegen. Ich weiß aber nicht ob da die Höhe des Einkommens auch noch begrenzt ist, ab nem gewissen Einkommen aus der Selbstständigkeit muss man aj auch Gewerbe anmelden etc., dann zählt man vermutlich nicht mehr als beschäftigungslos. + Multi-Zitat Zitieren
#6 11. Juni 2009 AW: angestellter + selbstständig, geht das?? Ich glaube du musst es bei deinem Arbeitgeber angeben und sollte es deine Arbeit nicht beeinträchtigen ist das kein Problem. Sonst einfach nachfragen beim Steuerberater... die kennen sich ja gut aus! + Multi-Zitat Zitieren
#7 11. Juni 2009 AW: angestellter + selbstständig, geht das?? danke leute... ja ich denke dass ich das ganze mit dem steuerberater besprechen werden. + Multi-Zitat Zitieren