Anschlussinhaber haftet für unverschlüsseltes WLAN.

Dieses Thema im Forum "Netzwelt" wurde erstellt von jurik, 27. Februar 2007 .

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  1. 27. Februar 2007
    Das Landgericht Hamburg hat in einem wegweisenden Urteil entschieden, dass der Inhaber eines Internetanschlusses für eine über diesen Anschluss begangene Urheberrechtsverletzung (Hier: Anbieten von urheberrechtlich geschützten Musiktiteln über eine Internettauschbörse an Dritte) haftet, wenn er nicht alles zumutbare unternommen hat, diese Tat zu verhindern, insbesondere wenn er nicht das drahtlose Netzwerk gegen die unberechtigte Nutzung von Dritten sichert, also beispielsweise verschlüsselt (Urteil vom 26.07.2006, Aktenzeichen: 308 O 407/06).

    Bei dieser Entscheidung handelt es sich um das erste Urteil, in welchem sich ein Gericht mit einer derartigen Problematik auseinandersetzt. Das Gericht führt aus, dass auch die Unwissenheit technischer Vorgänge und Möglichkeiten nicht vor einer solchen Haftung als so genannter "Störer" schützt. Notfalls müsse sich der Anschlussinhaber fachkundiger Hilfe bedienen. Auch die dafür anfallenden Kosten seien zumutbar, um einen Zugriff Dritter auf das Netzwerk zu verhindern.

    Wer also sein drahtloses Netzwerk ungesichert betreibt, sollte so schnell wie möglich - notfalls unter Mithilfe eines Fachmannes - eine - effektive - Verschlüsselung vornehmen, um eine Haftung für Taten Dritter über den eigenen Anschluss zu verhindern.

    Qelle: http://www.internetpiraterie-portal.de/news.php?newsid=6
     
  2. 28. Februar 2007
    AW: Anschlussinhaber haftet für unverschlüsseltes WLAN.

    ja finde ich richtig das die anschlussinhaber haften müssen für evt. missbrauch ihrer daten. es ist allgemein bekannt (seit es WLAN gibt) das es ohne richtige daten absicherung zu spionage und daten klau kommt. es ist also eine anstiftung des inhabers für andere seine daten zu klauen da es so einfach geht. also korrekt !
     
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