#51 19. Mai 2010 AW: Anzeige wegen Fahrerflucht Also Im Zweifelsfall wird immer für den Angeklagten entschieden... Von demher kannste auch ohne was wegkommen... Naja wenn nicht --> + Gerichtsverfahrenskosten ... MFG.: Swoos + Multi-Zitat Zitieren
#52 19. Mai 2010 AW: Anzeige wegen Fahrerflucht Pass nur auf, dass du dem Typ nicht auf die Eier gehst, sonst hast du nachher noch eine Anzeige am Hals. Wenn er nicht mit sich reden lässt, dann gehst du auch und fängst nicht noch an mit aber, bitte ect. Da das wohl ein älterer Mann ist, muss man besonders aufpassen was man sagt. Nur leider wird der Gutachter falls einer beauftragt wird (Die Kosten darf übrigens der Verursacher tragen bzw. die Versicherung von ihm) zu 99% feststellen, dass der Unfall von dem Tag und von dem Auto ist. Leichte Spuren am Auto 1. Kratzer am Auto 2 in gleicher höhe mit Lackspuren/Farben vom Fahrzeug eins. Dazu kanns noch sein, dass er leichte Farbspuren an seinem Auto hat oder auch Grundierung iwas. Das ist fast wie wenn man da ne DNA hinterlassen hat. Gerichtskosten kommen erst auf ihn zu, wenn der Staatsanwalt das ganze nicht selber entscheidet sondern ein Gerichtsverfahren anordnet. + Multi-Zitat Zitieren
#53 20. Mai 2010 AW: Anzeige wegen Fahrerflucht Es bringt überhaupt nix wenn die Anzeige zurückgezogen wird. Denn der Akt ist nun einmal als Anzeige eingegangen und wird bis zum Schluss verfolgt! Das sieht dann so aus, dass du als "Unfallflüchtiger" 60% von deinem Nettolohn an den Staat löhnen musst! Da kannst du dann sagen, dass du ca. 1000 Euro verdienst. Im Normalfall wollen die Beamten keine Lohnzettel sehen, WENN DU EINSICHTIG BIST und sagst, es tut mir leid, aber ich hatte keine Lichtquelle, es war dunkel, nix gesehen. Eben ein kleiner Schockzustand! Wenn du inner Ausbildung bist, noch besser, dann musst du wahrscheinlich nur 200/300 Euro löhnen. An den Herren würde ich gar nicht versuchen ranzutreten, da er dich nun als Verbrecher sieht! Er wird dich als Schuldigen behandeln und versuchen dir jeden Cent aus der Tasche zu ziehen und dir noch mehr weh zu tun! Lieber Versicherung zahlen lassen und gut is...... Shit happens! + Multi-Zitat Zitieren
#54 21. Mai 2010 AW: Anzeige wegen Fahrerflucht Ich habe derzeit garkein Einkommen, da ich eine schulische Ausbildung mache und kein Einkommen habe. Wie sieht es da denn aus? Habe heute den Brief bekommen, wo steht dass ich innerhalb von 2 Wochen Stellung nehmen KANN. Hab ab Mittwoch einen Termin beim Anwalt um mich beraten zu lassen. + Multi-Zitat Zitieren
#55 21. Mai 2010 AW: Anzeige wegen Fahrerflucht ein deiner stelle würde ich einfach sagen das ich das nicht mit bekommen haben und den schaden bezahlen und fertig ist + Multi-Zitat Zitieren
#56 22. Mai 2010 AW: Anzeige wegen Fahrerflucht Jep, grob gesagt hab ich das auch so vor. ^^ + Multi-Zitat Zitieren
#57 22. Mai 2010 AW: Anzeige wegen Fahrerflucht die beste möglichkeit ist wahrscheinlich, dass du sagst, dass du probiert hast da zu parken und dann wahrscheinlich den wagen gestreift hast. sag, dass du nix gemerkt hast und dich deswegen auch net drum gekümmert hast. du ersetzt den schaden (sollte ja nicht so teuer sein) und bittest den typ die anzeige zurückzunehmen, da du den "unfall" nicht bemerkt hast. + Multi-Zitat Zitieren