Anzeige wegen Gefährdung des Straßenverkehrs?

Dieses Thema im Forum "Alltagsprobleme" wurde erstellt von Jann3mann, 28. Oktober 2009 .

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  1. 28. Oktober 2009
    Moinsen,


    gerade auf dem Weg nach Hause ist vor mir Auto mit Nebelschlussleuchte gefahren. Innerorts und kein Nebel oder Niederschlag in irgendnerweise. Also wollte ich die Frau hinterm Steuer mit der Lichthupe darauf aufmerksam machen weil das Ding blended wie Sau. Bei ersten mal hat die Alte mir den Mittelfinger gezeigt und nachdem ich das wiederholt habe mit der Lichthupe ist die Frau voll in die Eisen gestiegen. Sie hat ohne Grund angehalten. Ich musste ne Vollbremsung machen damit ich nicht auf ihren Wagen auffahre. War echt knapp ich dachte ich fahr da gleich drauf. Dann gabs ne kleine verbale Disskussion mitten auf der Straße weil die andere noch ausgestiegen ist.

    Meine Frage ist nun, kann ich die Frau anzeigen weil sie beinahe einen Unfall hervorgerufen hat? Sie hat ja dadurch dass sie aus dem nichts eine Vollbremsung gemacht hat nicht nur mich sondern auch noch das Auto hinter mir in Gefahr gebracht.
     
  2. 28. Oktober 2009
    AW: Anzeige wegen Gefährdung des Straßenverkehrs?

    solang kein unfall zustandegekommen ist. wird das die polizei wohl nur sehr wenig interessieren. der aufwand wäre zu hoch
     
  3. 28. Oktober 2009
    AW: Anzeige wegen Gefährdung des Straßenverkehrs?

    Ich würde die ganze Sache auf sich beruhen lassen, ist ja nichts passiert.
    Wie heißt es auf der Fahrschule, tolerant sein^^
     
  4. 28. Oktober 2009
    AW: Anzeige wegen Gefährdung des Straßenverkehrs?

    es steht aussage gegen aussage. sie kann auch behaupten sie hat wegen nem tier oder kind gebremst. wie schon gesagt so lang nichts passiert ist wirds kein schwein kümmern. mich nervt das aber auch immer wenn die leute zu blöd sind ihr auto zu bedienen und dann mit nem scheinwerfer hinten raus durch die gegend fahren.
     
  5. 28. Oktober 2009
    AW: Anzeige wegen Gefährdung des Straßenverkehrs?

    boah alter, das ist typisch deutsche Mentalität... Die Alte hat dir doch gar nichts gemacht, was musste ihr jetzt hinterher noch einen reindrücken? Keine anderen Probleme? Wie mich sowas aufregt... Schade, dass du ihr nicht hinten drauf bist, dann wärste nämlich selbst schuld und müsstest beide Autos zahlen, wär die 'ne Lehre
     
  6. 28. Oktober 2009
    AW: Anzeige wegen Gefährdung des Straßenverkehrs?

    Klar kannst du eine Anzeige machen und natürlich wird dies auch von der Polizei verfolgt (egal wie groß der "Aufwand" erscheint).

    Nen Kollege von mir hatte auch schon Besuch von den Grünen aufn Abend bekommen weil er Tagsüber jemanden verbal an der Ampel angemault hat, weil dieser zu nah vor ihm einscherte aber dieser "Raser" hat sich dann halt bei der Polizei beschwert und Anzeige erstattet .. naja das witzige daran ist eh gewesen das der "Raser" dann am Ende seine Punkte bekommen hat ..

    Gerade was Verkehrswesen angeht und gerade wenn die Dame von der "jüngeren" Sorte ist (also im Alter von 18-30) wird die Verkehrspolizei derb hinter sein. (Abschreckung halt)

    Edit:
    @Don Kfa , ich weiß ja net in welchem Land du lebst aber währe er der "Alten" drauf gefahren hätt sie genauso 50% zahlen müssen .. mach dich doch erstma mit dem Gesetz in diesem Falle vertraut bevor du dich dahingehend falsch äußerst.
     
  7. 28. Oktober 2009
    AW: Anzeige wegen Gefährdung des Straßenverkehrs?

    Lichthupe darfst du innerorts aber auch nur bei Gefahr machen. Ob ihre Nebelschlussleuchte dich wirklich gefährdet hat ist da auslegungssache, also lass es lieber bleiben...
     
  8. 28. Oktober 2009
    AW: Anzeige wegen Gefährdung des Straßenverkehrs?

    Kann mir mal jemand verraten warum man immer gleich eine Anzeigen machen muss? Sowas ist doch albern...
     
  9. 28. Oktober 2009
    AW: Anzeige wegen Gefährdung des Straßenverkehrs?

    Die Polizei müsste natürlich Ermittlungen einstellen um diesen Eingriff in den Straßenverkehr aufzuklären, aber ich denke das läuft nur darauf hinaus das die Anzeige eingestellt würden werde. Es wird wohl mit Aussage gegen Aussage stehen.

    Zudem weiß man doch wie das bei der Exikutive läuft, wenn mal Prävention angebracht wäre, gibt es keine, wenn sie angebracht ist, wird mit aller Härte des Gesetzes/Knüppels durchgegriffen.
     
  10. 28. Oktober 2009
    AW: Anzeige wegen Gefährdung des Straßenverkehrs?

    Wann dürfen Sie die Lichthupe nutzen?

    "Immer, wenn Sie hupen dürfen, dürfen Sie auch die Lichthupe benutzen:
    — Als Warnsignal, wenn man sich oder andere gefährdet sieht."


    Die Blendung durchs Nebelschlusleuchte würde ich als Gefährdung ansehen zumal diese Lampe auch nur bei Nebel benutzt werden darf an klaren Tagen anzuhaben ist ein Verstoß gegen die StVO.
     
  11. 28. Oktober 2009
    AW: Anzeige wegen Gefährdung des Straßenverkehrs?

    Ich finde es auch lächerlich deswegen über eine Anzeige nachzudenken!
    Denke lieber mal darüber nach ob die Lichthupe das richtige Mittel ist um jemand auf einem Fehler aufmerksam zu machen. Hättest du lieber an der nächsten Ampel angehalten, wärst ausgestiegen und hättest sie nett gebeten das Ding auszumachen.
    Wenn hinter mir jemand Lichthupe macht ohne das ich weiss warum bekomme ich auch soooooo nen Hals.
    Sei froh das die Frau kein 2m, 120kg Profiboxer war und du jetzt noch bei bester gesundheit bist.

    In dem Sinne! Freie Fahr für Freie Bürger!


    Cu
     
  12. 28. Oktober 2009
    AW: Anzeige wegen Gefährdung des Straßenverkehrs?


    Was du laberst... Der, der hinten drauf fährt, ist in jedem Fall schuld, da er ausreichend Abstand halten muss. Der Fahrer vor ihm kann aus zig Gründen (für den hinteren vllt auch unbegründet) bremsen und du musst trotzdem noch ausweichen können.

    StVO § 3 Geschwindigkeit
    (1) Der Fahrzeugführer darf nur so schnell fahren, daß er sein Fahrzeug ständig beherrscht. Er hat seine Geschwindigkeit insbesondere den Straßen-, Verkehrs-, Sicht und Wetterverhältnissen sowie seinen persönlichen Fähigkeiten und den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung anzupassen. ... Er darf nur so schnell fahren, daß er innerhalb der übersehbaren Strecke halten kann. Auf Fahrbahnen, die so schmal sind, daß dort entgegenkommende Fahrzeuge gefährdet werden könnten, muß er jedoch so langsam fahren, daß er mindestens innerhalb der Hälfte der übersehbaren Strecke halten kann.
    ...

    aber das mal nur so am Rande, ich weiß ja nicht, in welchem Land du lebst...
     
  13. 28. Oktober 2009
    AW: Anzeige wegen Gefährdung des Straßenverkehrs?

    anzeige wegen nötigung...
     
  14. 28. Oktober 2009
    AW: Anzeige wegen Gefährdung des Straßenverkehrs?

    Also ich bin mal aufgefahren weil jemand vor mir gebremst hat und ich durfte mein Auto und seins auch bezahlen.
     
  15. 28. Oktober 2009
    AW: Anzeige wegen Gefährdung des Straßenverkehrs?

    wenn sie aber ohne jeglichen erdenklichen wichtigen grund einfach auf die eisen geht ist sie mitschuld.

    das kann ich aus erfahrung heraus sagen, bin mal auf die eisen gestiegen weil nen freak geträngelt hat .. das ende der geschichte ich dürfte genauso zahlen wie er.
     
  16. 28. Oktober 2009
    AW: Anzeige wegen Gefährdung des Straßenverkehrs?

    warum denn immer gleich ne anzeige machen?
    einfach nicht über so ne menschen aufregen etc. es bringt sowieso alles nichts..

    ich mache sowas auch nicht mehr, ist mir einfach zu doof 1000mal zu versuchen andere leute auf ihre fehler aufmerksam zu machen..
     
  17. 28. Oktober 2009
    AW: Anzeige wegen Gefährdung des Straßenverkehrs?

    SSteht dann wirklich Aussage gegen Aussage? Ich hatte noch zwei im Auto drinne und sie noch einen anderen. Außerdem finde ich war es eine Gefährdung von ihr weil sie mich mit dem Kack Licht geblendet hat.

    @kafka: klar hat sie was gemacht. sie hat mich geblendet und dann hat sie auch noch einen Unfall provoziert.

    Außerdem, selbst mit dem ausreichendem mindestabstand hast du arg probleme auf ne vollbremsung vom vordermann zu reagieren. und ich hatte ausreichenden mindestabstand.
     
  18. 28. Oktober 2009
    AW: Anzeige wegen Gefährdung des Straßenverkehrs?

    Aber das mit dem Mittelfinger kann für sie 1000€ teuer werden!
    An deiner Stelle wäre ich bei solchen Leuten hartnäckig, erstrecht bei Frauen, bei einem Mann schepperst du dem eine dann ist alles erledigt..^^
     
  19. 29. Oktober 2009
    AW: Anzeige wegen Gefährdung des Straßenverkehrs?

    Der rafst es einfach nicht!
    Sie hat ausversehen die Nebelschluss angelassen. Na und?
    Wenn du damit nicht llar kommst dann halte mehr Abstand oder überhole sie.
    Du hast sie mit Lichthupe genötigt. Bist auch nicht besser! AUsserdem heißt Lichthupe nicht "Hee deine Nebelschlussleuchte ist an". Woher soll sie also wissen was du willst. SIe denkst auch nur "wasn das für ein Spinner". Ich kann die Reaktion der Frau vollstens nachvollziehem.
    Du hast ja sicherlich noch nie einen Fehler im Strassenverkehr gemacht. Wenn dich dafür jeder gleich anzeigen würde???
    Meiner Meinung nach bist du an der Situation genauso Schuld wie sie. Ausserdem ist nix passiert also lass die Sache endlich ruhen und konzentriere sich auf wichtigere Sachen als auf so eine Lapalie.

    Cu
     
  20. 29. Oktober 2009
    AW: Anzeige wegen Gefährdung des Straßenverkehrs?

    und wenn ich deinen Text richtig versteh, waren sie zu zweit und du alleine. Wem glaubt man jetzt eher?
     
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