Anzeige wegen Körperverletzung

Dieses Thema im Forum "Alltagsprobleme" wurde erstellt von Sirod, 22. April 2011 .

  1. 22. April 2011
    Moin Moin,

    hab mal ne frage vllt hat da jemand erfahrung mit und kann mir ein paar fragen beantworten....

    und zwar habe ich im Club eine Kopfnuss bekommen und habe danach denjenigen eine kopfnuss zurückgegeben dadurch ist seine nase gebrochen ! ich habe nichts... der türsteher hat alles mitbekommen und hat ihn direkt rausgeschmissen da er angefangen hat! der ist danach ins krankenhaus gefahren und zu den bullen und hat eine anzeige gemacht......

    meine frage ist nun 5 meiner freunde haben das gesehen und können es auch aussagen zudem kann der türsteher das aussagen (habe schon mit dem gesprochen)

    soll ich eine gegenanzeige machen ? ich habe ja nichts ! er war größer als ich somit hat er nur meine stirn getroffen und ich genau seine nase.....
     
  2. 22. April 2011
    AW: Anzeige wegen Körperverletzung

    Irgendwas stimmt an deiner Story nicht...

    Wenn du eine Kopfnuss bekommst und eine Kopfnuss gibst, dann hast du doch eigentlich zwei Kopfnüsse bekommen. :shock:
     
  3. 22. April 2011
    AW: Anzeige wegen Körperverletzung

    Ich glaube nicht, dass dir was passieren wird.
    Wuerd mich mal interessieren inwiefern du rum gestresst hast davor. Ne wirkliche Kopfnuss bekommt man nicht mal einfach so.
    Aber das sind eh die geilsten. Fangen den Streit an (Weiss ich bei dir nicht), bekommen dann auf die und machen ne Anzeige. Abschaum sowas.
     
  4. 22. April 2011
    AW: Anzeige wegen Körperverletzung

    Wenn mans richtig kann nein... Dann hat er nur eine bekommen
     
  5. 22. April 2011
    AW: Anzeige wegen Körperverletzung

    Die entscheidende Frage ist... wann hast du Sie ihm gegeben... 3 Sekunden danach oder ne Minute danach?

    Wenn deine Kopfnuss aus Notwehr passiert ist, dann haste gute Karten. Jedoch ist "Notwehr" so ne Sache und zeitlich stark eingegrenzt. Hat er dir ne Kopfnuss gegeben und du hast ihm gleich eine zurückgegebn weil du noch in der Gefahrensituation warst dann ist das NOTWEHR... hat er dir eine Kopfnuss gegeben ... ist dann weg und du bist ihm hinterher und hast ihm dann eine gegeben, dann wäre es keine Notwehr sondern Selbstjustiz und somit Körperverletzung!
     
  6. 22. April 2011
    AW: Anzeige wegen Körperverletzung

    haha seit wann geht durch ne kopfnuss ne nase kaputt^^. kannst du das bitte mal bildlich darstellen, sonst versteh ichs nicht. ansonsten hast du leider pech wenn er dich anzeigt bist du leider gearscht, weil er der Geschädigte ist, egal wer angefangen hat.
     
  7. 22. April 2011
    AW: Anzeige wegen Körperverletzung

    sinn???

    Wenn du jetzt ne Anzeige machst, dann kannst du auch Schmerzensgeld verlangen.
    Wenn nicht, gibst du ganz einfach bei deiner verhoerung an, hab jetzt 6 zeugen, sind die und die und fertig.
     
  8. 22. April 2011
    AW: Anzeige wegen Körperverletzung

    Also er hat mir eine kopfnuss gegeben ! und ich habe ihn direkt eine zurück gegeben aus um mich zu wehren ! das hat der türsteher auch gesehen und hat ihn direkt gepackt und rausgeworfen.....
     
  9. 22. April 2011
    AW: Anzeige wegen Körperverletzung

    Dann brauchst du dir doch keine Sorgen zu machen... Du hast genug Zeugen, unter anderem Neutrale dabei. Er wird wahrscheinlich seine Homies auch für sich aussagen lassen, aber wenn es durchkommt, dass er zuerst angefangen hat und du aus Reaktion oder auch Notwehr gehandelt hast, brauchst du dir keine Sorgen zu machen. Geh zum Arzt und beklag dich über Kopfschmerzen seit dem Vorfall, vielleicht kannst du ja sogar noch Schmerzensgeld rausholen.

    Mfg
     
  10. 22. April 2011
    AW: Anzeige wegen Körperverletzung

    was ein ey... es gab einen streit wegen meiner freundin ! ich arbeite normalerweise in den club hinter der theke ! er hat die ganze zeit provoziert und ich habe oft gesagt das ich mich nicht schlage schon garnicht im club wo ich normal arbeite....

    dadurch hat er sich wohl stark gefühlt kam mit seinen kopf ganz nah an meine und gab mir einen kräfitgen stoß ! das sah der türsteher und wollte sich den gerade packen da habe ich ihn einen stoß mit meinen kopf zurück gebeben auf seine nase ! direkt nach dem stoß hat der türsteher ihn gepackt und rausgeschmissen ! genauso war es.........die nase war direkt gebrochen und er hat alles voll geblutet......

    ich hab einfach kb auf stress bin 178 wiege 70 kilo also bin net gerade jemand der sich gerne prügelt.... lasse mir nur nicht alles gefallen.... finds nur jämmerlich das er nun eine anzeige macht wenn er aufmuckt.....
     
  11. 23. April 2011
    AW: Anzeige wegen Körperverletzung

    Würde evtl. wirklich eine Gegenanzeige stellen nur das von Anfang an rechtlich klar ist das du der ganzen Sache und seiner Geschichte widersprichst, gar nicht so sehr aus dem Grund herraus das du ihn anzeigen willst, sondern halt eher um klar zu machen das er der Schuldige ist...

    Da wir uns hier aber bei RR befinden und nicht im Jursiten Forum noch ein viel besserer Tipp, wende dich an die Polizeidienststelle die die Anzeige bearbeitet und schildere ihnen deine Situation, das es Notwehr war und das ganze am besten noch mit Zeugenaussagen. Die werden dir da doch am ehesten helfen können und solange du die Geschichte sachlich angehst und nicht emotional wirst hast du auch gleich noch gezeigt das du die Sache klären möchtest und ihnen mit offenen Karten die Situation aufrichtig schilderst.... vergiss nicht bei dem Gespräch zu erwähnen das du auch eine Aussage vom Türsteher dabei hast und ich denke danach werden sich die dazugehörigen Beamten denken können und das ganze auch so (zumal es unwarscheinlich ist das es überhaupt jemals zu einem Richter gelangt) auch weiter geben....
     
  12. 23. April 2011
    AW: Anzeige wegen Körperverletzung

    Das war doch reine Kopfsache. Da passiert nix.


    Wenn du doch zeugen hast dann warte einfach. Wieso ne gegenanzeige machen?
     
  13. 23. April 2011
    AW: Anzeige wegen Körperverletzung

    Entweder versteh ich den Witz nicht oder du kennst nur Nasen aus Stahlbeton. Ich würde spontan behaupten dass auch deine Nase 1-2 Kratzer abbekommen würde, wenn man ihr eine gelungene Kopfnuss verpasst.

    Und das hier:
    ...ich sag es mal so, ist leider nicht ganz korrekt.

    Natürlich ist der TE im Recht, er hat aus Notwehr gehandelt und ist selber Geschädigter (der TE benutzte den Kopfstoß um einen rechtswidrigen gegenwärtigen Angriff auf sich abzuwehren).

    Die Frage ist nun wie es für dich weitergeht und wie du willst dass es für dich weitergeht:
    1) Du lässt das ganze Verfahren auf dich zukommen, wirst freigesprochen und alles ist cool für dich weil der Typ durch seine Nase gezeichnet genug ist.
    2) Du machst eine Anzeige bei der Polizei (inklusive Strafantrag, blablabla) und willst dem Typen auf strafrechtlicher Ebene einen reindrücken. Kann dann natürlich passieren dass es zu Folge-Taten kommt.

    Was ich machen würde: Die Anzeige machen, alle Zeugen klarstellen und darauf pochen dass das Ding bis vors Gericht geht und der Typ irgendeine Form von Bestrafung erhält.
     
  14. 23. April 2011
    AW: Anzeige wegen Körperverletzung

    Erstmal vorweg... An deiner Stelle würde ich auch eine Anzeige machen.
    Nur der Sachverhalt ist nicht ganz klar.

    Wenn dein Angriff gegenwärtig war, d.h. du hättest direkt! nach dem Angriff dich gewehrt in dem du seinen, immernoch gegenwärtigen Angriff von dich abwägst, wäre dies ein Fall von Notwehr.

    Aber wenn er dir eine Kopfnuss gegeben hat und du ihm 5 Minuten später eine Kopfnuss gegeben hast, ist das keine Notwehr.

    Außerdem spielt die Vorgeschichte auch eine Rolle. Wie ist der Streit ausgeartet? Gab es ein Wortgefecht? Hast du ihn Provoziert?
     
  15. 24. April 2011
    AW: Anzeige wegen Körperverletzung

    Ja. Du hast zum Einen genug Zeugen, zum Anderen würde ich mir sowas auch nicht gefallen lassen. Ich denke nicht, dass Du da was zu verlieren hast.

    Sollte es zu einer Gerichtsverhandlung kommen, könnte der gegnerische Anwalt versuchen, das Nichtabgeben einer Anzeige als Schuldgeständnis auszulegen. Dem kannst Du auf jeden Fall präventiv aus dem Weg gehen.

    Hoffe das hilft.
    MaxDev
     
  16. 24. April 2011
    AW: Anzeige wegen Körperverletzung

    Hey, ob das nun Notwehr ist muss immer am Einzelfall entschieden werden, da ist eine Ferndiagnose sehr schwer.
    Das geben der Kopftnuss von dir erüllt trotzdem den Tatbestand der Körperverletztung, allerdings kann die rechtwidrigkeit entfallen wenn du einen Rechtfertigungsgrund hast, in deinem Fall wäre das Notwehr.
    Im §32 StGB steht: "Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden."

    Zu der Entscheidung ob Notwehr zufrifft oder nicht kommt am Ende dann der Richter, ich möchte jetzt nicht anfangen alle Tatbestandsmerkmale für die Notwehr zu erläutern, aber nach deiner Sachverhaltsdarstellung solltest du "gute Karten" haben.

    Strafantrag kannst du natürlich auch erstatten, da die Kopfnuss von ihm gegen dich ja genauso eine KV ist, das wird aber keinen Einfluss auf die Notwehrgeschichte haben.
     
  17. 24. April 2011
    AW: Anzeige wegen Körperverletzung

    Sag aus, Anzeige wird fallen gelassen weil belanglos und uninteressant und fertig ist.
    Da wird es im Leben zu keinem Rechtsstreit kommen Alles easy.
     
  18. 25. April 2011
    AW: Anzeige wegen Körperverletzung


    Also aus der schilderung von dir sieht der Rechtsstreit wie folgt aus;

    Er macht eine Anzeige, zu wirst eingeladen zur Vernehmung bei den Behörden, sagst aus wie es war...bittest darum deine freunden als zeugen zu laden!

    - Alles geht zur Staatsanwaltschaft deiner Region, die prüfen den fall, es kommt zum Gerichtsverfahren, alle werden zur Verhandlung eingeladen..da du mehr Zeugen hast und aus Notwehr/notstand (§32 Strafgesetztbuch)gehandelt hast, wird das verfahren zu gunsten deines eingestellt..mach aber eine gegenanzeige wegen körperverletzung, geh zum arzt und lass dir ein attest ausstellen, wo drine stehen soll du hast starke beschwerden seit dem vorfall von kopfschmerzen und schwindel...und klage auf schmerzengeld... meist werden 200-500 euro ausgesprochen! Somit noch ein kleines Plus für dich

    Strafgesetzbuch
    Allgemeiner Teil (§§ 1 - 79b)
    2. Abschnitt - Die Tat (§§ 13 - 37)
    4. Titel - Notwehr und Notstand (§§ 32 - 35)
    § 32
    Notwehr

    (1) Wer eine Tat begeht, die durch Notwehr geboten ist, handelt nicht rechtswidrig.

    (2) Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.



    Soviel aus einer erfahrenen Hand!
     
  19. 25. April 2011
    AW: Anzeige wegen Körperverletzung

    Das stimmt nicht....wenn man sich wehrt ist das wieder eine ganz andere Geschichte....es wird dann am Ende nur noch die Verhältnismäßigkeit geprüft...
     
  20. 25. April 2011
    AW: Anzeige wegen Körperverletzung

    Haha, als ob er wegen 'ner Kopfnuss vor Gericht muss. Kommt mal wieder auf den Boden der Tatsachen zurück. Soviel zum Thema "aus einer erfahrenen Hand" DDD
     
  21. 25. April 2011
    AW: Anzeige wegen Körperverletzung

    Du bist ja der Barkeeper..Barkeeper sind ja meistens locker und versuchen sich nicht zu schlagen....und sie haben ja andauernd mit so idioten zu tun..aufgrund deines Jobs, hast du eventuell bessere chancen...weil das Gericht sieht ja, dass du jedes wochenende so einer gefahr ausgesetzt bist und du es körperlich und auch geistlich schon einiges wegstecken kannst bzw. können musst ...ich denke nicht, dass es die einzige aktion war, die du so krass miterlebt hast?

    Naja, soviel zu deinem Job...
    Ich mein, du hast ihn ja nicht einfach so ne Kopfnuss verpasst..geh ebenfalls zu Polizei nimm deine Zeugen mit..und mach auch ne anzeige..und alles wird gut laufen, vor allem mit so vielen zeugen...
     
  22. 25. April 2011
    AW: Anzeige wegen Körperverletzung

    Scheint ja anscheinend nur Gegenwehr gewesen zu sein und Zeugen gibt es auch. Also gedanken würde ich mir nicht machen.

    Eine gegenanzeige? Was hast du davon - warscheinlich nichts.
     
  23. 25. April 2011
    AW: Anzeige wegen Körperverletzung

    Strafanzeigen werden bei Volljährigen generell unter einer Gerichtsverhandlung abgeschlossen.

    Es würde nur zu einem sofortigen Einstellungsprozess gehen, wen keine schweren verletzungen enstanden wären. Ein Nasenbeinbruch bzw. Fraktus der Nasenscheidenwand ist laut gesetz eine Schwere Körperverletzung und wird geahndet und auch unter Gerichtsverhandlungen abgeschlossen.
     
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