Arbeiten nachträglich vergleichen, erlaubt?

Dieses Thema im Forum "Schule, Studium, Ausbildung" wurde erstellt von Schokoröllchen, 28. Juni 2010 .

  1. 28. Juni 2010
    Heyho,

    folgender Sachverhalt: Die letzte Bioarbeit schrieb mir ein Klassenkamerad, welcher die Arbeit ganz normal schrieb, so als ob es seine wäre, dann aber vor Abgabe meinen Namen statt seinen draufschrieb und ich umgekehrt bei meiner Arbeit seinen Namen.

    Da er Bio für's Abi weiterwählt, ich aber nicht, ist es ihm egal was nun im Zeugnis steht, da er es ja in 12 & 13 weiterhin hat. Dieser Aktion geht vorraus, dass bereits das allergleiche mit einer Mathearbeit von uns gemacht wurde, hierbei jedoch einfach umgekehrt, nämlich dass ich ihm die gute Arbeit schrieb und letztendlich seinen Namen oben vermerkte.

    Damals hat alles geklappt und es hat den Lehrer nicht wirklich gekümmert, zumindest wurde nicht nachgehakt.

    So nun gab es letzte Woche die Bioarbeiten zurück, Ich bekam "meine" 1,7 und mein Kolleg "seine" 4,8. Man muss sagen, dass mein Kolleg in Bio eindeutig zu den Besten in der Klasse gehört und auch bei der Lehrerin Sympathie genießt. Ich dagegen bin eher ne' Kappe in Bio.

    So nun kommen wir zu der eigentlichen Frage: Heute war ich nicht in der Schule und erfuhr, dass die Lehrerin die Arbeiten von uns beiden nochmal einsammeln und auf Schriften überprüfen möchte, da sie dies alles ziemlich mysteriös finde. Da ich nicht da war, konnte ich ja schlecht dazu Stellung nehmen, der andere sagte, er habe die Arbeit nichtmehr und habe sie weggeschmissen, was bei einer 4,8 ja nichtmal so unwahrscheinlich klingt . Darauf meinte die Lehrerin, dass sie ihm eine 6 geben würde, wenn er die Arbeit nichtmehr habe.

    Am Donnerstag ist wieder Bio und bisdahin bräuchte ich Hilfe. Ist es legitim, dass die Lehrerin NACHTRÄGLICH die Arbeiten von uns beiden auf Schriften vergleichen will? Und zudem beiden eine 6 geben kann, da wir die Arbeiten angeblich nichtmehr haben?

    Für Hilfe bereits im Voraus ein Dankeschön von mir,

    gruß
    srolle
     
  2. 28. Juni 2010
    AW: Arbeiten nachträglich vergleichen, erlaubt?

    Ja, kann sie, denn es gibt kein Garantie, dass die erste Nore auch die Endnote sein muss.
    Das ist ja im positiven so, wie im negativen.
    Ein Lehrer hat immer das Recht arbeiten auf ihre Rechtmäßigkeit zu überprüfen, sofern es in einer gewissen Frist liegt.

    Klausuren müssen 2 Jahr aufbewahrt werden. Verlieren ist da nicht. Da bist du in der Pflicht.
     
  3. 28. Juni 2010
    AW: Arbeiten nachträglich vergleichen, erlaubt?

    Also war eine Klausur und keine Hausarbeit!
    Dann ziehst du eun dein Kollege den Kürzeren, weil das ein Täuschungsversuch war. Theoretisch ist dein(e) Lehrer/in im recht. Aber wenn er (sie) es beim korrigieren nicht mitbekommen hat und es nicht kenntlich gemacht hat dann kann sie nichts mehr großartiges machen. Außer sie hat betont, dass die Klausuren wieder wegen des nachvollziehen der Note eingesammelt werden! D.H., dass er (sie) generell die Klausuren wieder einsammelt.

    Es ist legitim wird aber so nicht gehandhabt.

    Ich würde deine Eltern und den Tutor oder Vertrauenslehrer einschalten und sagen, dass ihr die Klausuren nicht mehr habt und sie selber geschrieben habt. Ansachließend regelt ihr das mit eurem Fachlehrer.
    Die Noten stehen und es ist dumm gelaufen, dass ihr die Klausuren weggeschmissen habt!
     
  4. 28. Juni 2010
    AW: Arbeiten nachträglich vergleichen, erlaubt?

    'jeder ist schuldig, der seine unschuld nicht beweisen kann'?! oder was soll das von der lehrerin? ^^

    ihr wurdet nicht ueber die rechtsfolgen belehrt, also euch wurde nicht beigebracht, dass es eine vorgeschriebene aufbewahrungszeit der klassenarbeiten gibt. 'unverschuldete unkenntnis' wuerde ich das nennen und beim kultusministerium anrufen.
    (fallschilderung: meine lehrerin moechte meine klassenarbeit nachtraeglich neu bewerten. sie hat hierfuer einen wichtigen grund (brauchen wir uns nicht drueber zu unterhalten der grund ist wichtig, verdacht auf taeuschung; nachtraegliche aufdeckung oder so). ich habe die klassenarbeit verloren (warum spielt keine rolle!!! es kann auch hochwasser sein zb xD). sie droht mir jetzt eine 6 zu geben. was jetzt?").

    an allen schulen an denen ich war habe ich zu beginn immer so ein heft bekommen, da standen so die bedingungen drin (was tun wenn man krank ist?, was wenn man bei einer klassenarbeit fehlt?, usw.)...
    wenn da nichts drin stand wegen "klassenarbeiten sind aufzubewahren", konntest du das echt nicht wissen!
     
  5. 28. Juni 2010
    AW: Arbeiten nachträglich vergleichen, erlaubt?

    Pausch die Arbeiten doch nochmal ab nur mit deiner Schrift und die roten Makierungen von der Lehrerin einfach auch abpauschen

    Aber sonst darf sie das nicht. Bei uns ist es immer so, dass man wohl im positiven Sinne was ändern darf aber nicht im negativen. Das ist dann halt Pech für den Lehrer und Glück für den Schüler
     
  6. 28. Juni 2010
    AW: Arbeiten nachträglich vergleichen, erlaubt?

    Naja was soll die machen wenn ihr die arbeiten weggeworfen habt? Es steht nirgendswo das ihr die aufbewahren müsst oder so.
    Und soweit ich weiss, darf die Note nicht nachträglich verschlechtert werden, sondern nur verbessert.
    Sie kann deinem Kumpel net einfach so ne 6 gebe ohne irg. welche Beweise.
     
  7. 28. Juni 2010
    AW: Arbeiten nachträglich vergleichen, erlaubt?

    genauso wars bei mir auch, als ich fos gemacht hab, wurden wir vorher auch schriftlich über alles mögliche belehrt, unter anderem auch über diese fristen.

    deshalb wars bei uns auch so, dass wir die arbeiten nur einsehen konnten und die dann in der schule aufbewahrt wurden. auch in der real- und berufsschule war es so. bin mir ziemlich sicher dass das sache der schule ist, kann aber natürlich von bundesland zu bundesland unterschiedlich sein.

    google doch mal nach den regelungen für dein bundesland, sowas müsste doch auf der seite des zuständigen kultusministeriums stehen.
     
  8. 29. Juni 2010
    AW: Arbeiten nachträglich vergleichen, erlaubt?

    Soweit ich weiß, kann sie die arbeiten nicht nach unten korrigieren aber sie kann wenn sich ein täuschungsversuch herausstellt es zu einer 6 machen.
    Glaub aber nciht das sie damit durchkommt wenn ihr die arbeiten nicht mehr habt. Ist ja die Frage wieso sie das nicht gleich gemacht hat. Ich würde veruschen damit durchzukommen das ihr sie beide nicht mehr habt... Das mit dem nochmal schreiben ist auch gut wenn kein Text dabei ist. Ihre Handschrift würde ich nciht fälschen. Und hoffen das das mit der Mathe Klausur nicht rauskommt...

    Ich drück die Daumen
     
  9. 29. Juni 2010
    AW: Arbeiten nachträglich vergleichen, erlaubt?

    An deiner Stelle würde ich ebenfalls behaupten, die Klausur weggeschmissen oder verlegt zu haben. So kann euch definitiv kein Täuschungsversuch nachgewiesen werden. Wenn sies beim ersten mal kontrollieren nicht checkt, selbst schuld. Falls sie weiterhin mit einer 6 droht, geht halt zum Direktor oder sonstwas und sagt einfach das ihr die Arbeit nichtmehr habt.
     
  10. 29. Juni 2010
    AW: Arbeiten nachträglich vergleichen, erlaubt?

    es gilt wie immer der grundsatz "unwissenheit schützt vor strafe nicht".

    einen ausweg aus deiner situation sehe ich nicht - aber "zurückrudern" kann dein freund eh nicht mehr, sonst wäre der gesichtsverlust zu groß.

    ich würde die klausur abgeben und darauf hoffen, dass nichts passiert. ich weiß nicht inwiefern sie es als beweis genug ansehen kann die schriften zu vergleichen. ich mein: diese können sich ja ändern (schön fleißig üben )
     
  11. 30. Juni 2010
    AW: Arbeiten nachträglich vergleichen, erlaubt?

    und was bringt es, wenn einer die klausur wegschmeißt? dann wird die andere klausur herangezogen und dann kommt raus, dass eben dein kollege die klausur nicht geschrieben hat... und falls ihr BEIDE die klausur wegschmeißt, dann ist das sowas von offensichtlich, dass ihr euch gleich die 6 selber auf die klausur schreiben könnt ^^
     
  12. 30. Juni 2010
    AW: Arbeiten nachträglich vergleichen, erlaubt?

    Egal was hier manche sagen natürlich dürfen Lehrer Noten nachträglich ändern, solange ein gewisser Verdacht besteht. Und selbst wenn nicht kann sie dir einfach ne 6 mndl irgendwo dazwischen hauen und schon fragt keiner mehr. Lehrer sitzen einfach am längerem Hebel. + Hab ihr es euch dann komplett bei ihr verscherzt und sie wird bestimmt auch ihre Kollegen damit einbeziehen, mit Pech/je nach Lehrern erwarten euch dann in 12/13 kleinere Punktunterschiede in negativer Richtung. Zumindest in Fächern wo es nicht schnell auffällt ob es nun 9 oder 7 Punkte wären. (Deutsch, GK, Religion/Ethik etc.)

    Ist natürlich worst case Szenario aber kann gut passieren. Kenn aber dafür eure/deine Lehrer/Schule zu schlecht um es besser einschätzen zu können

    Die wird einfach nicht dumm sein. Man brauch aber auch kein helles Köpfchen zu sein um zu merken das da was nicht stimmt:

    Zum Fall:

    1. Einer der besten, wahrscheinlich in guter Freund schreibt plötzlich ne schlechte Note
    2. Einer der schlechteren, du schreibt plötzlich ne ziemlich gute Note

    > Sie wird misstrauisch und fragt nach den Arbeiten

    1. Dein Freund hat sie weggeschmissen > schon ziemlich, naja, auffällig

    So nun hast du nich viel Möglichkeiten:

    a) Du hast sie auch "verlegt", viel zu auffällig, aber der wahrscheinlich einzige Weg nicht erwischt zu werden bzw. nicht zu 100% erwischt zu werden. Das ihr beiden unter der Decke steckt kann sie sich wohl denken.

    Hilfreich wäre es wenn schon Noteneintragungsschluß gewesen wäre aber selbst dann kann sie bei hinreichendem Verdacht noch was ändern. Aber vlt. hast du auch damit Glück und sie lässt es dann auf sich beruhen. Da sie aber meint ihr bekommt sonst eine 6, gehe ich davon aus das der Termin noch nicht war.

    b) Der wohl schlechteste Weg: Arbeit abgeben. Sie schaut sich andere Arbeiten an/Schriftbilder und merkt das ihr getauscht habt + ihr habt geleugnet = sehr böse. 2 Sechser, Lehrerzimmergespräch etc. (Ich geh dabei von aus das ihr euch nich sonderlich Mühe gegeben habt das Schriftbild zu verändern + das in der Arbeit relativ viel in zusammenhängenden Texten geschrieben wurde)

    c) Geht zu Ihr und beichtet die Aktion. Halte ich so für die beste Möglichkeit, fragt sie ob ihr sie mal 10min alleine sprechen könntet und erklärt es. Ausschmückungen bleiben euch überlassen (so wichtig wegen deinem späteren Berufsleben/Studium blablabla - Tränendrüse und so )

    Kann ich aber auch nich einschätzen weil ich die Lehrerin nicht kenne. Aber wenn sie ein wenig kulant ist und ihr es schön erklärt, könnte ich mir vorstellen das du halt zumindest "nur" ne 4,8 kriegst und dein Kumpel die 1,7. (Würde es auch von Anfang an auf deine Kappe nehmen, dass im schlimmsten Fall, solltest dich dafür einsetzen, nur du die 6 bekommst und nicht dein Kumpel)

    Naja mMn die beste Lösung weil du zwar im dümmsten Fall genau die gleichen Noten bekommst wie bei a) oder b) aber zumindest ehrlich warst. Und das zählt bei vielen Lehrern etwas. Und somit eventuelle spätere "Punktverluste" nicht auftreten.

    Ist die Lehrerin natürlich die Schreckschraube schlechthin und hasst dich eh schon wie die Pest, dann ist wohl Möglichkeit a) besser (Wobei ich nich unbedingt Vertrauenslehrer etc. hinzunehmen würde außer ihr könnt beide gut lügen, allgemeines Ansehen bei Lehrern für Betrug ist nämlich echt schlecht)
     
  13. 30. Juni 2010
    AW: Arbeiten nachträglich vergleichen, erlaubt?

    Hallo,

    die Sache ist relativ schwierig.
    Auf der einen Seite kann eure Lehrerin nicht einfach eine 6 an beide Arbeiten verteilen, ohne beide Arbeiten nochmal eingesehen zu haben. Das liegt daran, dass ein Lehrer die Noten die er gibt im Zweifelsfall immer begründen können muss - egal vor wem. Eine Arbeit mit der Note "1" aber plötzlich "6" zu nennen, und dass ohne Begründung, (die Arbeit muss ja "6" sein, und nicht die Umstände, die der Lehrerin nicht passen) ist nicht einfach so zulässig.
    Auf der anderen Seite ist es jedoch so, dass eure Lehrerin ein Recht darauf hat, die Arbeiten erneut einzusehen. Wenn du also jetzt auch behauptest, deine Arbeit schon weggeschmissen zu haben (wasa nat. sehr auffällig wäre, aber jetzt nur mal hypotethisch), dann seid ihr beide nicht eurer Pflicht nachgekommen, eure Arbeiten aufzubewahren. In diesem Fall wird es dann kritisch für euch, denn eure Lehrerin wird dann ohne Probleme, und das theoretisch schon morgen, euch die Arbeit nachschreiben lassen können - unter Aufsicht z.B. etc...)

    Ich sehe die Situation also letztlich so, dass ihr beide Probleme bekommt - denn dein Kumpel hat seine Arbeit nicht aufbewahrt, und du legst entweder eine Arbeit vor, die nicht mit deiner Schrift geschrieben ist, oder du hast deine Arbeit ebenfalls nicht aufbewahrt.
     
  14. 30. Juni 2010
    AW: Arbeiten nachträglich vergleichen, erlaubt?

    ob da die lehrerin am längeren ast sitzt ... da würd ich mir nicht so sicher sein. sie kann auch nicht auf verdacht beide eine 6 geben, schon garnicht nachdem sie die arbeiten zurückgegeben hatte und diese nun nicht wiederbekommt. wenn ihr was komisch vorkommt muss sie kopien anfertigen.

    ich würd an eurer stelle keine der arbeiten rausrücken, dann fliegt ihr auf alle fälle auf. wenn sie immer noch mit ner 6 droht wendet euch an den vertrauenslehrer. das schlimmste was auch passieren kann ist, dass ihr die klausur wiederholen müsst.
     
  15. 30. Juni 2010
    AW: Arbeiten nachträglich vergleichen, erlaubt?

    Mir egal, ob das nun ne inhaltliche Ergänzung ist oder nicht.

    1.) Hab ich vor solchen Mogeleien keinerlei Respekt. Ein Spickzettel oder ähnliches darf in schweren Klausuren ja mal erlaubt sein, aber was ihr da abzieht zählt für mich schon als heftiger Betrug/Täuschungsversuch. Sorry, aber ich hoffe fast schon, dass das für euch Konsequenzen haben wird!
    2.) Gelten Klausuren, wie auch Protokolle generell als Dokumente! Wenn ihr eure Klausuren verliert und die Lehrerin sie einfordert, dann habt ihr sie auch vorzuzeigen. Außerdem war es bei wichtigen Abschlussklausuren, zumindestens bei uns, damals schon üblich die Handschriften und Wortlaute zu kontrollieren, um Plagiate und solche Dinge zu entlarven. Spricht eigentlich auch für ein anständiges Schulsystem, was ja unseres wohl nicht ist, da solche Fälle doch noch viel zu häufig vorkommen...

    Nieder dem Betrug! Steht gefälligst zu euren Leistungen!
     
  16. 1. Juli 2010
    AW: Arbeiten nachträglich vergleichen, erlaubt?

    Da meine Kumpels immer genauso schlecht waren wie ich haben wir uns zum Glück um sowas keine Gedanken machen müssen
    Wir haben mal in Mathe die Arbeiten getauscht also es gab a und b und wir haben mit 4 Mann entsprechend getauscht dass die Reihenfolge a a b b war.
    Wie der Zufall es will bemerkt die Lehrerin nach 2 Minuten dass lediglich in Teil b ein Fehler ist und korrigiert es bei jedem^^

    Jeder hat dann einen Brief bekommen, dass dieser Vorfall für sie keine Bagatelle wäre

    Zum Glück keine 6er weil noch keiner angefangen hatte^^
     
  17. 1. Juli 2010
    AW: Arbeiten nachträglich vergleichen, erlaubt?

    ich weiß zwar nicht wie lange du noch schule hast, bzw wann du ferien hast, aber an deine stelle würde ich jedoch nicht zum bio unterricht erscheinen, höchstens dann nochmal nächste woche (dann kannste aber ja behaupten, dass du keinen plan davon hattest die arbeit mitnehmen zu müssen)

    lieber fehlzeiten, als ne 6 in der klausur
     
  18. 1. Juli 2010
    AW: Arbeiten nachträglich vergleichen, erlaubt?

    die idee von xet9R ist echt nicht schlecht, so gehst du eig auf nummer sicher.
    was auch sein koennte ist, dass deine freunde dich natzen wollen und dir panik machen, obwohl die lehrerin gar nichts gesagt hat!! koennte das sein? mitschueler in diesem alter koennen oft fies sein!
     
  19. 1. Juli 2010
    AW: Arbeiten nachträglich vergleichen, erlaubt?

    Ja klar damit es noch auffälliger ist wenn er NUR in den Biostunden fehlt. Dann geht sie gleich zum Direx und ordert n Gespräch/Einladung an oder drückt ihm gleich ne 6 rein.
     
  20. 2. Juli 2010
    AW: Arbeiten nachträglich vergleichen, erlaubt?

    ne das haste wohl falsch, verstanden einfach den tag blau machen
    und wenn man sich ein attest holt, kann kein lehrer der welt dagegen etwas sagen !!!
     
  21. 2. Juli 2010
    AW: Arbeiten nachträglich vergleichen, erlaubt?

    Ja dann macht er einen Tag blau und am nächsten Tag fragt sie ihn einfach auf dem Flur. Macht alles nur noch dubioser, naja mal sehen was im Endeffekt bei raus kommt.
     
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