Arbeitslos mit Wohnung nach Ausbildung

Dieses Thema im Forum "Finanzen & Versicherung" wurde erstellt von m00nRD, 15. Oktober 2010 .

  1. 15. Oktober 2010
    Hallo @

    Ich bin jetzt noch ca. 2 1/2 Monate in meiner KFZ Lehre die ich dann hoffentlich auch bestehen werde

    Hab nun erfahren das eine Übernahme im Betrieb unmöglich ist ... da bekomme ich natürlich jetzt ein bischen Existens angst....

    Meine Situation ich bekomme jetzt gerade ca. 620€ Brutto und habe eine Eigene Wohnung seit 3 Jahren ....
    Wenn ich jetzt nichts nach der Lehre finden sollte wie läuft das dann mit meinen kosten?

    Wieviel würde mir zustehen ?

    danke
     
  2. 15. Oktober 2010
    AW: Arbeitslos mit Wohnung nach Ausbildung

    Also ich war mir der Antwort etwas unsicher und habe einmal nachgegoogled und dabei stiess ich auf das hier:

    Zitat:
    (2a) Sofern Personen, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, umziehen, werden ihnen Leistungen für Unterkunft und Heizung für die Zeit nach einem Umzug bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres nur erbracht, wenn der kommunale Träger dies vor Abschluss des Vertrages über die Unterkunft zugesichert hat. Der kommunale Träger ist zur Zusicherung verpflichtet, wenn

    1. der Betroffene aus schwerwiegenden sozialen Gründen nicht auf die Wohnung der Eltern
    oder eines Elternteils verwiesen werden kann,

    2. der Bezug der Unterkunft zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt erforderlich ist oder

    3. ein sonstiger, ähnlich schwerwiegender Grund vorliegt.

    Unter den Voraussetzungen des Satzes 2 kann vom Erfordernis der Zusicherung abgesehen werden, wenn es dem Betroffenen aus wichtigem Grund nicht zumutbar war, die Zusicherung
    einzuholen. Leistungen für Unterkunft und Heizung werden Personen, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, nicht erbracht, wenn diese vor der Beantragung von Leistungen in eine Unterkunft in der Absicht umziehen, die Voraussetzungen für die
    Gewährung der Leistungen herbeizuführen.
    ___________________________________________________________________________


    Zudem schrieb die Person noch dazu:

    Das bedeutet:
    Wer das 18. Lebensjahr vollendet, aber noch unter 25 Jahre ist, kann sich während seiner beruflichen Ausbildung natürlich eine eigene Wohnung anmieten. Kann er den monatlichen Mietzins dann aus eigenen Mitteln bestreiten (Ausbildungsvergütung zuzügl. ggf. Nebenjob) ist hier die Angelegenheit dingfest gemacht. Erfolgt dann nach Beendigung der beruflichen Ausbildung keine Übernahme in ein Arbeitsverhältnis, so muss die Miete im Rahmen des SGB II wie bei jedem Leistungsempfänger über 25 Jahren übernommen werden !



    Hoffe das konnte dir weiterhelfen, ansonten kann ich dir nur empfehlen dich bei den ämtern mal darüber zu Informieren, sie können dir sicherlich 100%ig sichere Auskünfte vermitteln.
     
  3. Video Script

    Videos zum Themenbereich

    * gefundene Videos auf YouTube, anhand der Überschrift.