Arcor muss You:love: nicht mehr sperren

Dieses Thema im Forum "Netzwelt" wurde erstellt von davi4221, 15. April 2008 .

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  1. 15. April 2008
    In einem jetzt bekannt gewordenen Urteil (Az. 3-12 O 171/07) hat das Landgericht Frankfurt dem Einspruch von Arcor gegen eine einstweilige Verfügung zur Blockade des -Portals You .com im Hauptsacheverfahren stattgegeben und eine Verantwortlichkeit des Providers für die dortigen, teils nicht jugendfreien Inhalte verneint. In ihrer Abwägung sei die 12. Kammer für Handelssachen zu dem Ergebnis gekommen, dass der Zugangsanbieter nicht mit zur Rechenschaft gezogen werden könne, erklärte ein Sprecher des Landgerichts gegenüber heise online. Der beklagte Provider sei weder wettbewerbsrechtlich als Störer noch als Gehilfe der Verstöße gegen die deutsche Jugendschutzgesetzgebung im Ausland haftbar zu machen.

    Die Kirchberg Logistik GmbH hatte im vergangenen Herbst als Kläger moniert, dass das auf dem Index der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien stehende Angebot You keine den deutschen Gesetzen entsprechende Alterskontrolle durchführe und der Jugendschutz nach hiesigem Recht damit nicht gewährleistet sei. Die Hannoveraner wollen mit dem Videoportal sexyfilms.de selbst mit Erotik im Netz Kasse machen. Sie bemühen sich dabei aber nach eigenen Angaben, den strengen Jugendschutzauflagen hierzulande zu entsprechen, und witterten einen durch den Zugangsanbieter abzustellenden Wettbewerbsverstoß.

    Die 6. Zivilkammer des Frankfurter Landgerichts verdonnerte Arcor im Oktober 2007 daraufhin zur Sperrung von You , die der Provider mit einer Manipulation am Domain Name System (DNS) umsetzte und in Folge Widerspruch einlegte. Zuvor hatte der Zugangsanbieter ohne gerichtliche Vorgabe freiwillig eine Blockade des ganzen betroffenen IP-Adressraums getestet.

    Der Beschluss der 12. Zivilkammer stammt bereits vom 8. Februar. Nach Erhalt des Urteils hob Arcor einem Sprecher zufolge die Sperre am 20. Februar auf. "Wer auf You gegangen ist, hat das mitgekriegt", heißt es bei dem Unternehmen. Eine Pressemitteilung habe man nicht herausgegeben. Die öffentliche Bekanntgabe der Entsperrung sei dann im Rummel vor der CeBIT untergegangen. Man begrüße aber, dass das Landgericht rechtliche Klarheit geschaffen habe. Es hätte nicht angehen dürfen, dass andere von Kirchberg Logistik angegangene Provider im Gegensatz zu Arcor nicht zur Sperrung des Sexangebots verpflichtet worden seien. Widerspruch gegen die Entscheidung hätten die Hannoveraner nicht eingelegt.

    Die Richter am Landgericht lehnten sich in ihrer Begründung eng an ein Urteil des Frankfurter Oberlandesgerichts in der Auseinandersetzung eines deutschen Anbieters grafischer Inhalte ebenfalls gegen den Eschborner Netzbetreiber an. Die Huch Medien GmbH wollte mit der Klage den Provider verpflichten lassen, seinen Kunden keinen Zugang mehr zu den Suchmaschinen google.de und google.com zu gewähren. Zugleich ging es dem verkäufer auch darum, die Haftungsprivilegien für Zugangsanbieter gerichtlich prüfen lassen. Laut der OLG-Entscheidung ist ein Provider grundsätzlich nicht verantwortlich für den Inhalt von Webseiten, zu denen er seinen Kunden Zugang vermittelt. Gerichte in Düsseldorf und Kiel hatten in Fällen, die Kirchberg Logistik angestrengt hatte, zuvor ähnlich geurteilt.

    Weder nach dem Telemediengesetz (TMG) noch nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) sei eine Verantwortlichkeit des Zugangsanbieters und eine Zurechenbarkeit der beanstandeten Inhalte festzustellen, befand nun die Frankfurter Landgerichtskammer ebenfalls. Eine Haftung sei auch nicht unter Berücksichtigung des Urteils des Bundesgerichtshofs über jugendgefährdende Medien auf eBay zu erkennen. Diesem Richtspruch zufolge muss das Online-Auktionshaus bei Kenntnis jugendgefährdender Inhalte diese sperren und erneute entsprechende Offerten verhindern.

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