Auf Privatparkplatz zugeparkt

Dieses Thema im Forum "Alltagsprobleme" wurde erstellt von Blackb!rd, 9. Januar 2011 .

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  1. 9. Januar 2011
    Hey Leute,

    ich war gestern mal wieder in meiner Stammshishabar, wo es sehr an Parkplätzen mangelt. Direkt gegenüber ist ein sehr breiter Fußgängerweg, der an ein Privatgrundstück grenzt. Am Zaun des Privatgrundstückes hängen Schilder, dass Parken wäre hier verboten usw..
    Da ich immer Abends spät da bin, ignoriere ich das Schild gerne mal, denn um 22Uhr möchte mit Sicherheit keiner mehr die dahinterliegende Gärtnerei betreuen.
    Als ich dann gestern Abend wegfahren wollte, war ich ( vermutlich von den Eigentümern ) zugeparkt. Mit Zentimeterarbeit habe ich es gerade noch so rausgeschafft, nun habe ich natürlich etwas Schiss davor, dass die das wiedertun, sollte ich wieder da Parken.
    Das mich der Besitzer abschleppen lassen könnte ist natürlich klar, aber wie sieht die Rechtslage aus, in dem Fall von gestern Abend, wenn ich zugeparkt werde. Kann ich da überhaupt die Polizei rufen oder wie siehts da aus? Drohen mir irgendwelche Bußgelder?

    Gruß Blackbird89
     
  2. 9. Januar 2011
    AW: Auf Privatparkplatz zugeparkt

    Du rufst die Polizei und sagst denen, dass du zugeparkt wurdest, wo du hättest garnicht parken dürfen? Selbst Schuld wenn du solche Schilder ignorierst.
     
  3. 9. Januar 2011
    AW: Auf Privatparkplatz zugeparkt

    Nunja es ist halt eine ca 30Meter lange Mauer, angrenzend an einen 3,50m breiten Fußweg, wo genug Platz ist. Da passt der Besitzer auch mit 5Autos noch hin. Und um 22uhr Abends, ich finds halt unötig, das ich da ewig Parkplatz suche
     
  4. 9. Januar 2011
    AW: Auf Privatparkplatz zugeparkt

    kannst da nix machen, selbst wenn du da parken dürftest und zugeparkt wirst und die polizei rufst, können die nix machen, außer zu versuchen den besitzer des fahrzeugs zu erreichen damit er weg fährt ..

    sonst musst du ihn auf deine kosten abschleppen lassen und später vorm zivilgericht die kosten zurück fordern, aber bis dahin bleibst du auf deinen kosten sitzen und jeder der schon mal vorm zivilgericht war kann dir sagen, dass es sehr, sehr lange dauert bist du da dran kommst, wir reden hier von jahren (!!!)

    tja so sieht die rechtslage aus, beschissen wie ich finde
     
  5. 9. Januar 2011
    AW: Auf Privatparkplatz zugeparkt

    Das heißt, wenn ich auf öffentlichen Parkplätzen zugeparkt werde, kann ich das Fahrzeug nicht über die Polizei abschleppen lassen? Sondern hab Pech gehabt?oO

    Gruß Blackbird89
     
  6. 9. Januar 2011
    AW: Auf Privatparkplatz zugeparkt

    also sehe ich das richtig?

    <---30meter MAUER----->
    <======GEHWEG=========>
    <__AUTO_Straße________>

    so?

    Wo istn das Problem? Solange dort keine Hofeinfahrt oder ähnliches ist, ist das doch erlaubt. Zuparken ist nicht erlaubt.
     
  7. 9. Januar 2011
    AW: Auf Privatparkplatz zugeparkt

    Scheinbar ist der Gehweg nicht 100% ein Geheweg sondern gehört irgendwie zu dem Grundstück wo die Mauer drauf steht. Und an der Mauer hängen entsprechende Schilder. Und ich stehe ja auf diesem Gehweg nicht auf der Straße^^
     
  8. 9. Januar 2011
    AW: Auf Privatparkplatz zugeparkt

    Richtig, die Polizei tritt bestimmt nicht in Vorkasse für dich. Wenn ein Auto den Gehweg oder Feuerwehrzufahrten zuparkt, ist das was anderes aber wenn du selber zugeparkt wurdest, wird versucht der Halter zu ermitteln und dann wird der angerufen. Mehr machen die acuh nicht.

    Wenn man es so sieht, dass dieser "Gehweg" privat Grundstück ist, könnte der Typ dich sogar noch anzeigen. Wenn jemand auf meinem Gründstück steht, setz ich auch mein Auto immer so hin, dass der Herr dann nicht mehr raus kommt ohne bei mir klingeln zu müssen. Das ist normal, weil das nervt iwann einfach ^^

    Okay bei einem 30Meter Mauerstück ist eigentlich genug Platz, aber wenn er das Parken dort erlauben würde, würde da jeder parken.
     
  9. 9. Januar 2011
    AW: Auf Privatparkplatz zugeparkt

    ja so ist das leider, da kann sich auch einer knallhart über 2 parkplätze stellen, solange er keine feuerwehreinfahrt oder so versperrt wird er nicht abgeschleppt, kassiert nur knöllchen
     
  10. 9. Januar 2011
    AW: Auf Privatparkplatz zugeparkt

    ne öffentlich is was anderes, aber wie du ja selbst sagst isses nen privatparkplatz und somit hat dein karren da nix zu suchen kannst von glück sagen das er dich nicht hat abschleppen lassen, wäre durchaus teuer geworden. kannst ja mal nen anwohner fragen obs ok ist, wenn du dich da abends für paar stündchen hinstellst, ansonsten parkplatz suchen oder risiko des zuparkens/abschleppens eingehen

    so long, M!N!
     
  11. 9. Januar 2011
    AW: Auf Privatparkplatz zugeparkt

    ists nicht, immer diese leute die wenig ahnung haben, aber trotzdem ihren senf dazu geben müssen
     
  12. 9. Januar 2011
    AW: Auf Privatparkplatz zugeparkt

    Wenn ich jemanden abschleppen lass, muss ich in Vorkasse treten und es mir später vom ,,Falschparker" u.U einklagen.

    Dazu gibt es aber genug ,,Fallbeispiele / Aktenzeichen" bei Google und Co.
     
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