Aufatmen für Tauschbörsennutzer: IP-Adresse kein alleiniges Beweismittel

Dieses Thema im Forum "Szene News" wurde erstellt von Alpha911, 28. März 2008 .

  1. 29. März 2008
    AW: Aufatmen für Tauschbörsennutzer: IP-Adresse kein alleiniges Beweismittel

    haha noch so einer der keine Ahnung von P2P hat =9

    p2p ist nicht immer langsam, es kommt auf die Quellen an und was man lädt, von welchem Tracker etc. Public Tracker sind natürlich gefährlich, keine Frage, aber es gibt viele non-public Tracker wo ich sogar sage dass die Sicherheit größer ist als wenn man von nem USA-Pub was lädt.

    Es gibt nicht viel? Im P2P-Netzwerk findet man um einiges mehr als z. B. du bei Gulli findest oder hier. Viele Sachen die du nirgends findest, kannst du im P2P-Netzwerk finden, ohne Probleme. Du musst nur richtig suchen.

    Quali ist fürn *****? wow hast bestimmt mal nen Kinofilm bei eMule geladen und raus kam nen - oder so...wie gesagt wer von Public-Trackern etc. lädt brauch sich bei sowas nicht wundern
     
  2. 30. März 2008
    AW: Aufatmen für Tauschbörsennutzer: IP-Adresse kein alleiniges Beweismittel

    du lädst die mp3 im p2p programm hoch,
    fetti speichert sie,
    es wird ein md5 oder besser sha hash - wert der heruntergeladenen datei erstellt, zusammen mit der schriftlichen aussage des mittarbeiters, einem screenshot und der ip ...

    wenn jetzt der richter sagt, k, schauen wir uns mal den rechner an,
    dann wird man sich deinen rechenr ansehen, findet die von dir per streamripper selbst gerippten dateien, prüft den hashwert und findet heraus, dass die dateien identisch sind ... und verschissen.

    gut, jetzt reicht ein solcher verdacht normalerweise nicht, um zu einer unangemeldeten hausdurchsuchung zu führen, aber wir werden mal sehen, wie das ausgeht.

    wahre worte.
    und wer ist schuld? deutsche gerichte mit der aussage, dass der anschlussinhaber im zweifelsfall haftet. was meint ihr wohl, warum es in deutschland so schwer ist, öffentliche wlan netze zu etablieren? weil das risiko zu groß ist, dass hier richtig mist gebaut wird.

    wenn in jeder stadt jeder anschluss frei wäre, wäre das internet bedeutend mehr menschen zugänglich.


     
  3. 4. April 2008
    AW: Aufatmen für Tauschbörsennutzer: IP-Adresse kein alleiniges Beweismittel

    tja das nenne ich mal schlechte Nachrichten für ProMedia, muss der Dicke sich eine neue Arbeit suchen
     
  4. 15. April 2008
    AW: Aufatmen für Tauschbörsennutzer: IP-Adresse kein alleiniges Beweismittel

    Jaja ein Glück, das ich meine festplatte verschlüsselt hab und auf meine anderen eigentlich kaum etwas illegales drauf is..in diesem fall muss ich sogar mal sagen "Ein hoch auf die Justiz "
     
  5. 17. April 2008
    AW: Aufatmen für Tauschbörsennutzer: IP-Adresse kein alleiniges Beweismittel

    Aber mal ganz spekulativ ... wenn man ne Serversoftware auf seinen PC draufhaut und die immer laufen lässt, aber keine Logfiles speichert und dann kommt ein Brief dass man von seiner IP Adresse was illegales geloadet hat ...

    Dann kann man doch schlichtweg argumentieren, dass sich ein hacker seinen PC als Proxy gewählt hat und das Gegenteil können die dann doch nicht beweisen?
     
  6. 20. April 2008
    AW: Aufatmen für Tauschbörsennutzer: IP-Adresse kein alleiniges Beweismittel

    Liebe Forenmitglieder,

    leider muss ich diesem Thread widersprechen - das Urteil des LG Hamburg gilt für IP Tracking durch "externe Dienstleister" und nicht für die Strafverfolgungsbehörden. Ich weiss das GAAAANZ sicher, da letzten Montag die Polizei bei mir auf der Matte stand.

    Lasst euch nicht von solchen Meldungen veräppeln. IP Tracking ist legal. Sogar die Telekom darf die IP, welche sie eigentlich nach 90 Tagen löschen muss.....Jahre später der Staatsanwaltschaft aushändigen. Mein Anwalt lacht sich über manche Postings in WarezForen kaputt.

    Nur als Info.

    Gruss

    Andreas
     
  7. 21. April 2008
    AW: Aufatmen für Tauschbörsennutzer: IP-Adresse kein alleiniges Beweismittel

    Kannn jemand die Aussage von WarezPrisoner bestätigen?
     
  8. 27. April 2008
    AW: Aufatmen für Tauschbörsennutzer: IP-Adresse kein alleiniges Beweismittel

    Damit widerspricht WarezPrisoner aber vollkommen der momentanen Gesetzeslage - die darin besteht, dass Urheberrechtsverletzungen keinen Tatbestand im strafrechtlichen Sinne darstellen, wohl aber im zivilrechtlichen. Und solange es keine Zivilklage mit ausreichender Beweislast gibt, werden sich die sogenannten "Strafverfolgungsbehörden" keinen Finger rühren

    Was wiederum heißt, dass solche Dienstleistungen erst die nötigen Beweismittel (IP & Co.) liefern müssen, damit die Ermittlungen eingeleitet werden. Und es wäre ja noch schöner, wenn ich jetzt gleich mal mit 500 Screenshots herkomme, wo die IP 123 Datei XYZ anbietet. Als ob solche Screenies nicht in 2 min. in Paint gefaked werden könnten - das ich nicht lache.

    Von daher: kann schon sein, dass die "Strafverfolgungsbehörden" dazu berechtigt sind - wie gesagt aber erst, wenn dringender Tatverdacht besteht. Und den kanns erst geben, wenn Promedia der Staatsanwaltschaft bereits die und die IP gesteckt haben. Und wie wir hier gelesen haben, sind solche "Beweise" null und nichtig. Die Behörden kommen also gar nicht erst dazu, irgendwas zu tracken.

    So far


    MfG

    SpyCrack
     
  9. 28. April 2008
    AW: Aufatmen für Tauschbörsennutzer: IP-Adresse kein alleiniges Beweismittel

    naja mit den IPs kommen die auf dich und wenn die bei dir sind und die Platte mitnehmen haben die ja die "Ware" von daher... naja wenn dus gelöscht hast und die nur deine IP haben bringt es was aber man hat dann so oder so was auf der Platte oder iwo auf CD!
     
  10. 30. April 2008
    AW: Aufatmen für Tauschbörsennutzer: IP-Adresse kein alleiniges Beweismittel

    ^^^wenn sie sonst keine Beweise haben bekommen sie keine Durchsuchungsbefehl. Somit kommen sie auch nicht an die "Ware". Daraus folgt keine Strafe
     
  11. 30. April 2008
    AW: Aufatmen für Tauschbörsennutzer: IP-Adresse kein alleiniges Beweismittel

    Genau das versuche ich schon die ganze Zeit klarzumachen...


    MfG

    SpyCrack
     
  12. 30. April 2008
    AW: Aufatmen für Tauschbörsennutzer: IP-Adresse kein alleiniges Beweismittel

    ich hab heute auch einen abmahnungsbrieg gekommen und hatte erstmal richtig angst ^^ 5000€ ...
    wegen meiner schwester :/
    aber ihr macht mir wieder mut bzw meiner mutter wieder mut , dass wir da heil rauskommen
    gottseidank keine hausdurchsuchung sonst wäre ich so ♂️♀️ gewesen .. weil sie haben "nur" die 720 mp3s von meiner schwester gefunden und nicht meine 2000 mp3s xD
    scheiss bearshare
     
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