#1 21. Januar 2016 Hallo, ich schreibe demnächst eine Privatrechtprüfung und habe eine Aufgabe zu der ich keine Lösung finde. 1, A kauft in einem Möbelhaus eine Kücheneinrichtung + Elektrogeräte für seine Privatwohnung (Kaufvertrag am 01.04.2015) 1. Die Möbel werden zu spät geliefert. a) als Lieferfrist wurden 3 Monate vereinbart b) als Lieferfrist wurde der 13.7.2015 vereinbart welche Anspruchsgrundagen kann A geltend machen? hat irgendwer n plan was da der unterschied ist?? + Multi-Zitat Zitieren